III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung für die Stadt
Bühl und den Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2018 seinen
2. Finanzbericht zum Haushaltsverlauf erstattet und den Entwurf des
Nachtragshaushaltsplans 2018 eingebracht.
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung
bei den Steuererträgen können in erheblichem Umfang weitere Mittel für den
Ergebnishaushalt als auch für zusätzliche Investitionsmaßnahmen bereitgestellt
werden.
Im Ergebnishaushalt sollen die
zusätzlichen Steuererträge von insgesamt 4,2 Mio. € dazu verwendet werden, zum
einen zusätzlich aus tariflichen Höhergruppierungen aufgrund Neubewertungen
entstandene Personalkosten im Stadthaushalt aufzufangen, zum anderen jedoch
auch höhere Personal- und Betriebskosten bei den Trägern von
Kinderbetreuungseinrichtungen auszugleichen. Außerdem wurden in einigen
Gebäuden sowohl Instandsetzungsmaßnahmen als auch größere Reparaturen
durchgeführt, die ebenfalls zusätzlicher Mittelbereitstellung bedurften. Des
Weiteren wurden im Nachtragsentwurf mehrere unterjährig bereits mit Genehmigung
des Gemeinderats zur Verfügung gestellten überplanmäßigen Mittel für
PFC-Untersuchungen aufgenommen. Größte Position auf der Aufwandsseite sind
zunächst jedoch neben der Gewerbesteuerumlage (0,7 Mio. €) der vorsichtshalber
gebildete Ansatz für die drohende Rückzahlung von Nachzahlungszinsen aus
Gewerbesteuer, sofern das Urteil des Bundesfinanzhofes hierzu bestätigt wird;
die endgültige Entscheidung hierzu steht noch aus. Außerdem wurden wegen der
hohen Steuermehrerträge zwei Positionen als Rückstellung ausgewiesen für die im
übernächsten Jahr 2020 anfallende FAG- und Kreisumlage in Höhe von
voraussichtlich 1,24 Mio. €. Diese beiden Positionen werden im Ergebnishaushalt
als Aufwand gewertet, im Finanzhaushalt jedoch nicht berücksichtigt. Der im Finanzhaushalt
ausgewiesene „Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit“
erhöht sich deshalb beträchtlich, nämlich gleichlautend um 1,24 Mio. €.
Im Finanzhaushalt wurden
sämtliche Investitionsvorhaben auf ihren aktuellen Realisierungsstand und
daraus notwendigen Mittelbedarf für 2018 geprüft. Bei etlichen Maßnahmen
konnten in erheblichem Umfang Haushaltsmittel zurückgegeben werden, so dass
sich der Bedarf an Finanzierungsmitteln für 2018 deutlich verändert. Anstelle
der Investitionsauszahlungen kann nun in 2018 sowohl auf die Kreditaufnahme von
0,5 Mio. € als auch für zwei weitere Darlehen auf eine Prolongation verzichtet
werden. Insgesamt kann der Schuldenstand durch Tilgungen bis zum Jahresende
daher um 2 Mio. € vermindert werden.
Im
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurden die dem Straßenbau
entsprechenden Positionen ebenfalls zeitlich angepasst und das
Investitionsprogramm 2018 daher um 4,1 Mio. € vermindert auf neu 4,6 Mio. €.
Auch hier kann die geplante Kreditaufnahme um den gleichen Betrag deutlich von
bisher 6,2 Mio. € auf noch 2,1 Mio. € reduziert werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine direkten, eigenen Auswirkungen außer
der Reduzierung der Kreditermächtigungen im Stadthaushalt und im Eigenbetrieb.
Die Haushaltssatzung und auch der Wirtschaftsplan sind die gesetzliche,
satzungsrechtliche Grundlage für weitere Entscheidungen.
Anlagenverzeichnis: