Betreff
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2018 für die Stadt und des Nachtragswirtschaftsplans 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
VO/008/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaus­halts­satzung für die Stadt Bühl und den Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2018 seinen 2. Finanzbericht zum Haushaltsverlauf erstattet und den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2018 einge­bracht.

 

          Aufgrund der erfreulichen Entwicklung bei den Steuererträgen können in erheblichem Umfang weitere Mittel für den Ergebnishaushalt als auch für zusätzliche Investitionsmaßnahmen bereitgestellt werden.

 

          Im Ergebnishaushalt sollen die zusätzlichen Steuererträge von insgesamt 4,2 Mio. € dazu verwendet werden, zum einen zusätzlich aus tariflichen Höhergruppierungen aufgrund Neubewertungen entstandene Personalkosten im Stadthaushalt aufzufangen, zum anderen jedoch auch höhere Personal- und Betriebskosten bei den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen auszugleichen. Außerdem wurden in einigen Gebäuden sowohl Instandsetzungsmaßnahmen als auch größere Reparaturen durchgeführt, die ebenfalls zusätzlicher Mittelbereitstellung bedurften. Des Weiteren wurden im Nachtragsentwurf mehrere unterjährig bereits mit Genehmigung des Gemeinderats zur Verfügung gestellten überplanmäßigen Mittel für PFC-Untersuchungen aufgenommen. Größte Position auf der Aufwandsseite sind zunächst jedoch neben der Gewerbesteuerumlage (0,7 Mio. €) der vorsichtshalber gebildete Ansatz für die drohende Rückzahlung von Nachzahlungszinsen aus Gewerbesteuer, sofern das Urteil des Bundesfinanzhofes hierzu bestätigt wird; die endgültige Entscheidung hierzu steht noch aus. Außerdem wurden wegen der hohen Steuermehrerträge zwei Positionen als Rückstellung ausgewiesen für die im übernächsten Jahr 2020 anfallende FAG- und Kreisumlage in Höhe von voraussichtlich 1,24 Mio. €. Diese beiden Positionen werden im Ergebnishaushalt als Aufwand gewertet, im Finanzhaushalt jedoch nicht berücksichtigt. Der im Finanzhaushalt ausgewiesene „Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit“ erhöht sich deshalb beträchtlich, nämlich gleichlautend um 1,24 Mio. €.

 

          Im Finanzhaushalt wurden sämtliche Investitionsvorhaben auf ihren aktuellen Realisierungsstand und daraus notwendigen Mittelbedarf für 2018 geprüft. Bei etlichen Maßnahmen konnten in erheblichem Umfang Haushaltsmittel zurückgegeben werden, so dass sich der Bedarf an Finanzierungsmitteln für 2018 deutlich verändert. Anstelle der Investitionsauszahlungen kann nun in 2018 sowohl auf die Kreditaufnahme von 0,5 Mio. € als auch für zwei weitere Darlehen auf eine Prolongation verzichtet werden. Insgesamt kann der Schuldenstand durch Tilgungen bis zum Jahresende daher um 2 Mio. € vermindert werden.

 

          Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurden die dem Straßenbau entsprechenden Positionen ebenfalls zeitlich angepasst und das Investitionsprogramm 2018 daher um 4,1 Mio. € vermindert auf neu 4,6 Mio. €. Auch hier kann die geplante Kreditaufnahme um den gleichen Betrag deutlich von bisher 6,2 Mio. € auf noch 2,1 Mio. € reduziert werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten, eigenen Auswirkungen außer der Reduzierung der Kreditermächtigungen im Stadthaushalt und im Eigenbetrieb. Die Haushaltssatzung und auch der Wirtschaftsplan sind die gesetzliche, satzungsrechtliche Grundlage für weitere Entscheidungen.

 

 


Anlagenverzeichnis: