III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 20.09.2017 informiert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) in der Zeit vom 17.11.2015 bis zum 03.05.2016 – mit mehreren Unterbrechungen – bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Bühl für die Jahre 2008 – 2011 und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl für die Jahre 2008 – 2012 durchgeführt hat. Gleichzeitig wurde er über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat inzwischen aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme nach § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) den Abschluss des Prüfungsverfahrens – mit Ausnahme der Feststellungen der GPA zu den Gebühren für das beim Zweckverband Wasserversorgung Bühl und Umgebung aufgrund der Wasserenthärtung anfallende Konzentratwasser – bestätigt und erklärt, dass die im Prüfungsbericht der GPA vom 25.07.2017 festgestellten Anstände – außer für die Gebühren Konzentratwasser – erledigt sind. Die Verwaltung ist aufgefordert, hierzu dem Regierungspräsidium bis Mitte 2019 das Veranlasste mitzuteilen.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung Nr. 1 zu § 114 GemO ist der Gemeinderat über diesen Prüfungsabschluss zu unterrichten
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.