III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ottersweier für den Bereich des Personenstandswesens.
b) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.
I.
Sachverhalt:
Die Verwaltungen der Gemeinde Ottersweier und der Stadt Bühl sind bemüht,
die Pflichtaufgaben für den Bereich Personenstandswesen (Standesamt) zu jeder
Zeit zu erfüllen. Dies entspricht zum einen dem gesetzlichen Auftrag als auch
der Bürgerfreundlichkeit (verlässliche Verwaltung).
Sorge bereiten beiden Verwaltungen der Ausfall von Standesbeamten/innen,
der zu einer Notsituation führen könnte. Um dem vorzubeugen, wurde der
beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag erarbeitet.
Die Inanspruchnahme beschränkt sich nur auf den Fall, wenn einer
Verwaltung krankheits- oder notfallbedingt kein Standesbeamter zur
Aufgabenerledigung zur Verfügung steht und anstehende Personenstandsfälle
keinen Aufschub bis zur Rückkehr des sonst zuständigen Standesbeamten dulden.
Die Vertretung bezieht sich nur auf unaufschiebbare Notfälle. Planbare
Angelegenheiten sind von den Standesbeamten so zu organisieren, dass
diese nicht von Vertretern übernommen werden müssen.
Der Gemeinderat Ottersweier wird dieses Thema in seiner Sitzung am 17.
Dezember 2018 beraten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: