Betreff
„Wohnungsbau für alle – sozialer Wohnungsbau“ als Ziel im Rahmen des Bühl-2025-Prozesses,
Vermittlung von privaten Wohnungen,
Richtlinie der Stadt Bühl zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum
Vorlage
VO/018/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt die beigefügte Richtlinie zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.

 

 


I. Sachverhalt:

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.11.2018 wurde das Projekt „Vermittlung von privaten Wohnungen“ und das über das als Gemeinschaftsprogramm vom Städtetag und Staatsministerium Baden-Württemberg initiierte „RAUMTEILER-Projekt“ vorgestellt.

 

Über das Modell sollen private Vermieter angesprochen werden, die unvermietete Wohnungen oder ungenutzte Immobilien dieser Zielgruppe als neuen Wohnraum zur Verfügung stellen möchten.

 

Die Stadt Bühl tritt in diesem Zusammenhang als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter auf. Den Vermietern werden dabei entsprechende Konditionen angeboten. So kann ein Zuschuss für die Sanierung der neuen Wohnung in einer Höhe von bis zu 5.000 € bewilligt und eine befristete Mietausfallgarantie von bis zu 5 Jahren anberaumt werden. Zudem werden Beratungsgespräche für Mietverträge und Formulare angeboten.

 

Bezüglich der Gewährung dieses Sanierungszuschusses ist es notwendig, die Einzelheiten in einer „Richtlinie der Stadt Bühl zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum“ zu regeln, damit für beide Seiten klare Regeln definiert sind.

 

Die Richtlinie ist dieser Vorlage beigefügt ebenso wie ein Antragsformular auf einen Renovierungszuschuss und ein Fragebogen für Vermietende mit Wohnungsleerstand.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Richtlinie werden finanzielle Mittel anfallen:

-        Im Haushaltsjahr 2018 wurden bereits Mittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung/Renovierung von Wohnungen bereitgestellt. Diese Mittel werden für das kommende Haushaltsjahr 2019 erneut angemeldet.

 

 

 

 

 

 

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Anlagenverzeichnis: