Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
einer Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB zu beschließen.
I.
Sachverhalt:
In der öffentlichen
Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2017 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier gefasst, um Spannungen
und unerwünschte Tendenzen bei der Bebauung zu vermeiden und die Entwicklung
des Gebiets zu lenken.
Mit den Investoren der
einzelnen Bauvorhaben wurden bereits sehr konstruktive Gespräche geführt und
positive Ergebnisse erzielt. Auch wurde in dieser Sitzung bereits über den
Bebauungsplanentwurf beraten. Da jedoch der Entwurf noch keine 100%ige
Rechtssicherheit zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsziele bietet,
ist es sinnvoll, vorbeugend gemäß § 14 ff. BauGB den Aufstellungsbeschluss für
eine Veränderungssperre zu fassen. Maßgebend hierfür ist der Abgrenzungsplan
vom 21. November 2018.
Der Ortschaftsrat
Altschweier wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 11. Dezember
2018 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich im Gemeinderat berichtet.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung des
Ortschaftsrates die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan
„Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: