Betreff
Bebauungsplan „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ nach § 13a BauGB in Bühl-Altschweier,
Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB
Vorlage
VO/021/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB zu beschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2017 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier gefasst, um Spannungen und unerwünschte Tendenzen bei der Bebauung zu vermeiden und die Entwicklung des Gebiets zu lenken.

 

Mit den Investoren der einzelnen Bauvorhaben wurden bereits sehr konstruktive Gespräche geführt und positive Ergebnisse erzielt. Auch wurde in dieser Sitzung bereits über den Bebauungsplanentwurf beraten. Da jedoch der Entwurf noch keine 100%ige Rechtssicherheit zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsziele bietet, ist es sinnvoll, vorbeugend gemäß § 14 ff. BauGB den Aufstellungsbeschluss für eine Veränderungssperre zu fassen. Maßgebend hierfür ist der Abgrenzungsplan vom 21. November 2018.

 

Der Ortschaftsrat Altschweier wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich im Gemeinderat berichtet.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Bühlertalstraße/Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier zu beschließen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: