Betreff
Radwegverbindung entlang der K 3736 zwischen den Ortsteilen Bühl-Weitenung und Sinzheim-Leiberstung
- Grundsatzbeschluss
- Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
VO/023/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Gemeinderat fasst gemeinsam mit der Gemeinde Sinzheim und dem Landkreis Rastatt den Grundsatzbeschluss zum Bau des Radweges entlang der K3736, und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte hierfür vorzunehmen.

 

2.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit dem Ingenieurbüro Baumeister, 76547 Sinzheim, einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der HOAI zu schließen.

 

 

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3.    Der Gemeinderat stellt die benötigten finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2019 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung 2020 ein.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Radwegverbindung entlang der K 3736 stellt aus Sicht der Gemeinde Sinzheim und der Stadt Bühl eine wichtige Verbindung zwischen den Stadt- bzw. Ortsteilen Bühl-Weitenung und Sinzheim-Leiberstung dar, zumal diese Strecke sehr schnell befahren wird. Die Radwegverbindung ist Bestandteil des Radwegekonzeptes der Stadt Bühl. Momentan endet der Radweg beim Sportplatz Weitenung. Als Notverbindung wird aktuell der Weg vom Sportplatz Weitenung Richtung Witstung und von dort der Forstweg durch den Wald genutzt.

 

Zuständig für Planung und Bau der fehlenden Radwegverbindung ist der Landkreis Rastatt. Dieser sah jedoch aufgrund der aktuellen Verkehrszählungen keine Notwendigkeit, in absehbarer Zeit hier einen Radweg zu bauen. Im Januar 2015 fand nochmals ein Gespräch zwischen Herrn Landrat Bäuerle, Herrn Bürgermeister Ernst und Herrn Oberbürgermeister Schnurr in dieser Angelegenheit statt, wobei der Landkreis eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 20 %, unter der Voraussetzung zusicherte, dass beide Kommunen einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumaßnahme fassen. Der Gemeinderat in Sinzheim hat am 17.06.2015 diesen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumaßnahme gefasst.

 

Im September 2015 regte die Stadtverwaltung Bühl beim Landratsamt Rastatt eine Vorabüberprüfung der Baumaßnahme bezüglich Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) - mögl. Fördersatz 50 % an. Das Ergebnis bzw. die Rückmeldung war positiv. 2017 lieferte dann die Stadtverwaltung Bühl sämtlich benötigten Grundlagen für den Zuschussantrag, welchen der Landkreis Rastatt dann am 28.09.2017 beim Regierungspräsidium Karlsruhe einreichte.

Am 17.04.2018 erreichte uns die Mitteilung, dass die Baumaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen worden ist und die anrechenbaren Baukosten mit 50 % bezuschusst werden.

Die Stadt Bühl würde nun auf Wunsch des Landkreises Rastatt, sozusagen in dessen Auftrag, die Baumaßnahme durchführen. Dieser gewährt wiederum eine ergänzende Kostenbeteiligung in Höhe von 20 % auf die restlichen vom Land Baden-Württemberg nicht geförderten Kosten.

 

Die Ausbaustrecke erstreckt sich insgesamt über zirka 1.700 m, wobei zirka 890 m auf der Gemarkung Weitenung und zirka 810 m auf der Gemarkung Sinzheim liegen. Der Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

Es werden etliche Schutzgebiete durch die Baumaßnahme tangiert, was mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen sowie Erschwernissen während der Bauzeit verbunden sein wird.

 

 

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Die überschlägigen Gesamtkosten für die Maßnahme, inklusive Planungsleistungen, werden auf 1,1 Millionen Euro geschätzt (siehe auch „Finanzielle Auswirkungen“).

 

Die Stadt Bühl hat in Absprache mit der Gemeinde Sinzheim zwischenzeitlich entsprechende Angebote zur Vergabe der Ingenieurleistungen auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eingeholt.

 

Das wirtschaftlichste Angebot für die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8, also die Planung und die Ausführung dieser Maßnahme, hat das Ingenieurbüro Baumeister, 76547 Sinzheim, mit einer vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 100.675 Euro vorgelegt.

Das genannte Büro ist der Stadt aus zahlreichen Baumaßnahmen (z.B. Erschließung südl. Bühler Seite etc.) bekannt und wird als geeignet eingestuft.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme stellt sich (vorläufig) wie folgt dar:

 

Kosten Gemarkung Bühl                                 =    521.434,50 Euro

Kosten Gemarkung Sinzheim              =    521.295,50 Euro

Gesamtkosten d. Maßnahme              = 1.042.730,00 Euro

 

Zuschussmittel aus dem LVGVFG      =    521.365,00 Euro (50%)

Saldo                                                                =    521.365,00 Euro

davon Kostenbeteiligung Landkreis     =    104.273,00 Euro (20%)

verbleiben                                                        =    417.092,00 Euro

 

Anteil Stadt Bühl                                            =    221.058,76 Euro (ca. 52%)

Anteil Sinzheim                                             =    196.033,24 Euro (ca. 48%)

 

In den oben genannten Bruttobeträgen sind die Baukosten, Nebenkosten und die Kosten für Grunderwerb etc. enthalten.

 

Da sie sich im Stadium einer vorläufigen Kostenschätzung befinden, sind Anpassungen möglich.

 

Eine erste Rate in Höhe von 90.000 Euro sind im Haushaltsplan 2019 durch den Gemeinderat bereitzustellen. Die restlich benötigten Mittel folgen dann im Jahr 2020.

 

 


Anlagenverzeichnis: