- Grundsatzbeschluss
- Vergabe der Ingenieurleistungen
III.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat fasst gemeinsam mit der Gemeinde Sinzheim und dem Landkreis Rastatt
den Grundsatzbeschluss zum Bau des Radweges entlang der K3736, und beauftragt
die Verwaltung, die notwendigen Schritte hierfür vorzunehmen.
2.
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit dem Ingenieurbüro Baumeister, 76547
Sinzheim, einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der HOAI zu schließen.
…
- 3 -
3.
Der
Gemeinderat stellt die benötigten finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2019
bzw. der mittelfristigen Finanzplanung 2020 ein.
I.
Sachverhalt:
Die Radwegverbindung entlang der K 3736
stellt aus Sicht der Gemeinde Sinzheim und der Stadt Bühl eine wichtige
Verbindung zwischen den Stadt- bzw. Ortsteilen Bühl-Weitenung und
Sinzheim-Leiberstung dar, zumal diese Strecke sehr schnell befahren wird. Die
Radwegverbindung ist Bestandteil des Radwegekonzeptes der Stadt Bühl. Momentan
endet der Radweg beim Sportplatz Weitenung. Als Notverbindung wird aktuell der
Weg vom Sportplatz Weitenung Richtung Witstung und von dort der Forstweg durch den
Wald genutzt.
Zuständig für Planung und Bau der fehlenden
Radwegverbindung ist der Landkreis Rastatt. Dieser sah jedoch aufgrund der
aktuellen Verkehrszählungen keine Notwendigkeit, in absehbarer Zeit hier einen
Radweg zu bauen. Im Januar 2015 fand nochmals ein Gespräch zwischen Herrn
Landrat Bäuerle, Herrn Bürgermeister Ernst und Herrn Oberbürgermeister Schnurr
in dieser Angelegenheit statt, wobei der Landkreis eine Beteiligung an den
Baukosten in Höhe von 20 %, unter der Voraussetzung zusicherte, dass beide
Kommunen einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumaßnahme fassen. Der
Gemeinderat in Sinzheim hat am 17.06.2015 diesen Grundsatzbeschluss zur
Durchführung der Baumaßnahme gefasst.
Im September 2015 regte die Stadtverwaltung
Bühl beim Landratsamt Rastatt eine Vorabüberprüfung der Baumaßnahme bezüglich
Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
- mögl. Fördersatz 50 % an. Das Ergebnis bzw. die Rückmeldung war positiv. 2017
lieferte dann die Stadtverwaltung Bühl sämtlich benötigten Grundlagen für den
Zuschussantrag, welchen der Landkreis Rastatt dann am 28.09.2017 beim
Regierungspräsidium Karlsruhe einreichte.
Am 17.04.2018 erreichte uns die Mitteilung,
dass die Baumaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen worden ist und die
anrechenbaren Baukosten mit 50 % bezuschusst werden.
Die Stadt Bühl würde nun auf Wunsch des
Landkreises Rastatt, sozusagen in dessen Auftrag, die Baumaßnahme durchführen.
Dieser gewährt wiederum eine ergänzende Kostenbeteiligung in Höhe von 20 % auf
die restlichen vom Land Baden-Württemberg nicht geförderten Kosten.
Die Ausbaustrecke erstreckt sich insgesamt
über zirka 1.700 m, wobei zirka 890 m auf der Gemarkung Weitenung und zirka 810
m auf der Gemarkung Sinzheim liegen. Der Radweg soll eine Breite von 2,50 m
erhalten.
Es werden etliche Schutzgebiete durch die
Baumaßnahme tangiert, was mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen sowie
Erschwernissen während der Bauzeit verbunden sein wird.
…
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Die überschlägigen Gesamtkosten für die
Maßnahme, inklusive Planungsleistungen, werden auf 1,1 Millionen Euro geschätzt
(siehe auch „Finanzielle Auswirkungen“).
Die Stadt Bühl hat in Absprache mit der
Gemeinde Sinzheim zwischenzeitlich entsprechende Angebote zur Vergabe der
Ingenieurleistungen auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) eingeholt.
Das wirtschaftlichste Angebot für die
Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8, also die Planung und die Ausführung
dieser Maßnahme, hat das Ingenieurbüro Baumeister, 76547 Sinzheim, mit einer
vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 100.675 Euro vorgelegt.
Das genannte Büro ist der Stadt aus
zahlreichen Baumaßnahmen (z.B. Erschließung südl. Bühler Seite etc.) bekannt
und wird als geeignet eingestuft.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme stellt
sich (vorläufig) wie folgt dar:
Kosten Gemarkung Bühl = 521.434,50 Euro
Kosten Gemarkung Sinzheim =
521.295,50 Euro
Gesamtkosten d. Maßnahme = 1.042.730,00 Euro
Zuschussmittel aus dem LVGVFG =
521.365,00 Euro (50%)
Saldo = 521.365,00 Euro
davon Kostenbeteiligung Landkreis =
104.273,00 Euro (20%)
verbleiben = 417.092,00 Euro
Anteil
Stadt Bühl = 221.058,76 Euro (ca. 52%)
Anteil
Sinzheim = 196.033,24 Euro (ca. 48%)
In den oben genannten Bruttobeträgen sind
die Baukosten, Nebenkosten und die Kosten für Grunderwerb etc. enthalten.
Da sie sich im Stadium einer vorläufigen
Kostenschätzung befinden, sind Anpassungen möglich.
Eine erste Rate in Höhe von 90.000 Euro sind
im Haushaltsplan 2019 durch den Gemeinderat bereitzustellen. Die restlich
benötigten Mittel folgen dann im Jahr 2020.
Anlagenverzeichnis: