Betreff
Straßenreinigungsarbeiten in Bühl und Stadtteilen 2019 und 2020,
1. Vergabe der Straßenreinigungsarbeiten
2. Vergabe der Reinigungsarbeiten an Straßeneinlaufschächten
und Schmutzfängern in Kanälen
Vorlage
VO/024/2018
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

     1. Vergabe der Straßenreinigungsarbeiten

 

Die Firma STRAGLA Glaser e.K., Lauf, erhält den Auftrag für die Straßenreinigungsarbeiten in Bühl und Stadtteilen in den Jahren 2019 und 2020 für insgesamt 211.577,36 Euro.

 

 

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2. Vergabe der Reinigungsarbeiten an Straßeneinlaufschächten und Schmutzfängern in Kanälen

 

Die Firma STRAGLA Glaser e.K., Lauf, erhält den Auftrag für die Reinigung der Straßeneinlaufschächte und der Schmutzfänger in Kanälen in Bühl und Stadtteilen in den Jahren 2019 und 2020 für insgesamt 154.870,74 Euro.

 

 

          Die entsprechend benötigten Mittel für Ziff. 1 und 2 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren 2019 und 2020 bereitgestellt.

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

          Der Arbeitskreis Haushalt legte am 05.10.2012 fest, dass die Ausschreibung der Reinigungsarbeiten in Bühl und den Stadtteilen künftig im zweijährigen Rhythmus durchzuführen ist.

 

Für das Jahr 2019 und 2020 waren somit die Arbeiten für die Straßenreinigung und die Reinigung der Straßeneinlaufschächte sowie Schmutzfängern in Kanälen auszuschreiben.

 

          Durch die Art der Arbeiten (Spezialfahrzeuge) war eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOL erforderlich. Vier Fachfirmen wurden an der Ausschreibung beteiligt. Die inhaltliche Ausarbeitung hat die Abteilung Tiefbau, Bauhof, Grünflächen und die formale Abwicklung die Abteilung Zentrale Dienste übernommen.

 

1. Vergabe der Straßenreinigungsarbeiten

 

Es wurden insgesamt vier Fachfirmen am 22.10.2018 von der Abteilung Zentrale Dienste aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum Zeitpunkt des Eröffnungstermins am 20.11.2018 lagen zwei Angebote vor.

 

Die inhaltliche Prüfung und Wertung der Angebote hat das Sachgebiet Tiefbau durchgeführt. Alle Angebote konnten gewertet werden.

 

Nach Abschluss aller Prüfungen ist die Firma STRAGLA Glaser e. K., Lauf, mit einer Gesamtsumme von brutto 211.577,36 € wirtschaftlichste Bieterin (siehe Angebotsübersicht).

 

Das Angebot ist wirtschaftlich und liegt im kalkulierten Kostenrahmen (210.000,00 €). Die Mittel sind für beide Jahre unter den Kostenstellen 54500000 (Straßenreinigung) und 57300600 (Jahr- und Wochenmarkt) einzuplanen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Straßenreinigungsarbeiten in Bühl und Stadtteilen für 2019 und 2020 in Höhe von 211.577,36 € an die Firma STRAGLA Glaser e. K., Lauf, zu vergeben.

 

 

 

 

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2.   Vergabe der Reinigungsarbeiten an Straßeneinlaufschächten und Schmutzfängern in Kanälen

 

Die Reinigungsarbeiten an Straßeneinlaufschächten und Schmutzfängern in Kanälen wurden in zwei Lose aufgeteilt:

 

·         Los 1: Reinigung der Straßeneinlaufschächte

·         Los 2: Reinigung der Schmutzfänger in Kanälen

 

Die Stadt hat sich jedoch das Recht vorbehalten, beide Lose an einen Bieter zu vergeben.

 

Die Ausschreibungsunterlagen wurden an die gleichen vier Firmen versendet. Zum Zeitpunkt des Eröffnungstermins am  20.11.2018 lagen zwei Angebote vor. Die inhaltliche Prüfung und Wertung der Angebote hat das Sachgebiet Tiefbau mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

Los 1:

Nach Abschluss aller Prüfungen ist die Firma STRAGLA Glaser e. K., Lauf,  mit einer Gesamtsumme von brutto 69.732,67 € wirtschaftlichste Bieterin (siehe Angebotsübersicht).

 

Das Angebot ist zulässig und liegt im kalkulierten Kostenrahmen (70.000,00 €). Die Mittel für die Straßeneinlaufschächte sind im Haushalt 2019 und 2020 unter der Kostenstelle 54500000 (Straßenreinigung) einzuplanen.

 

Los 2:

Die Firma STRAGLA Glaser e. K., Lauf, ist mit einer Gesamtsumme von brutto 85.138,07 € wirtschaftlichste Bieterin (siehe Angebotsübersicht).

 

Das Angebot ist zulässig und liegt im kalkulierten Kostenrahmen (85.000,00 €). Die Mittel für die Reinigung der Straßeneinlaufschächte sind im Haushalt 2019 und 2020 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (EBA) einzuplanen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Siehe auch Sachverhalt.

 

Die jeweils erforderlichen finanziellen Mittel werden in die jeweiligen Haushaltspläne für die Jahre 2019 und 2020 eingestellt und müssen vom Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Anlagenverzeichnis: