Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2017
Vorlage
VO/027/2018
Art
Vorlage

 

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Dem Aufsichtsrat wird für den Jahresabschluss 2017 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

2.    Dem Aufsichtsrat wird für den Konzernabschluss 2017 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

 


I. Sachverhalt:

 

In der letzten Gemeinderatssitzung konnte über die Entlastung des Aufsichtsrates kein Beschluss gefasst werden, da der Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Aufgrund Befangenheit und Abwesenheit waren zu diesem Tagesordnungspunkt nur 13 stimmberechtige Gemeinderatsmitglieder anwesend, 14 wären jedoch erforderlich gewesen.

 

Für solche Fälle sieht § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind.

 

Da sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglieder sind, geht die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Erste ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters über.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.