III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Dem Aufsichtsrat wird für den Jahresabschluss 2017 der
Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.
2.
Dem Aufsichtsrat wird für den Konzernabschluss 2017
der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
In der letzten Gemeinderatssitzung konnte über
die Entlastung des Aufsichtsrates kein Beschluss gefasst werden, da der
Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Aufgrund Befangenheit und Abwesenheit
waren zu diesem Tagesordnungspunkt nur 13 stimmberechtige
Gemeinderatsmitglieder anwesend, 14 wären jedoch erforderlich gewesen.
Für solche Fälle sieht § 37 Absatz 3 der
Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der
Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und
stimmberechtigt sind.
Da sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglieder sind, geht die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt auf die Erste ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters über.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.