Betreff
Gartenstraße in Bühl, Straßen- und Kanalerneuerung,
Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
VO/038/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Ingenieurbüros Zink, Lauf und Baumeister, Sinzheim einen Vertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu schließen.

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2019 bzw. im Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 ausgewiesenen Beträge werden zur Verfügung gestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl beabsichtigt, den bestehenden Mischwasserkanal gemäß dem aktuellen Generalentwässerungsplan in der Gartenstraße auszuwechseln und aufgrund der aktuellen Schäden entsprechend auf zu dimensionieren.

Der Regenüberlauf in der Gartenstraße entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist ggf. als Notentlastung neu herzustellen. Der Mischwasserkanal in der Güterstraße wurde im Jahr 2015 bis ca. 35 m in die Gartenstraße auf eine Nennweite von DN 1200 hergestellt.

Geplant ist in einem weiteren Bauabschnitt die Aufdimensionierung des Mischwasserkanals in der Gartenstraße, ausgehend von dem bereits im ersten Bauabschnitt vergrößerten Mischwasserkanal in der Gartenstraße bis ca. 25 m östlich der Kreuzung der Gartenstraße mit der Schulstraße auf eine Länge von ca. 215 m. Die Vermaschung DN 400 der Mischwasserkanäle in der Gartenstraße und der Alban-Stolz-Straße wird ebenfalls hergestellt. Von Seiten der Stadtwerke Bühl ist eine Kompletterneuerung der Leitungssysteme im Baustellenbereich geplant.

Für den Straßenbau ist ein Vollausbau vorgesehen. Nach einer Bürgerversammlung am 01.10.2018 wurde folgendes Ergebnis festgehalten. Die Straßenoberfläche soll barrierefrei mit einer Mittelrinne im V-Profil ausgeführt werden, als Oberfläche ist ein Pflasterbelag vorgesehen. Der Planungsbeschluss wird Gegenstand einer gesonderten Sitzung des Technischen Ausschusses sein.

 

Der Baubeginn ist im 3. Quartal 2019 geplant. Die Bauzeit beträgt zirka ein Jahr.

 

Die Planung und Ausführung der Straßenbaumaßnahme und die Ausführung der Kanalbaumaßnahme soll durch das Büro Baumeister, 76547 Sinzheim, erfolgen. Es liegt ein Honorarvorschlag auf Grundlage der Abschnitte Ingenieurbauwerke (Kanal) und Verkehrsanlagen (Straße) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Büro Baumeister Ingenieurbüro GmbH, 76547 Sinzheim vor. Das Büro Baumeister ist aus früheren Baumaßnahmen bekannt und gilt als geeignet.

 

Die Planung der Kanalbaumaßnahme und des erforderlichen Regenüberlaufes, soll durch das Büro Zink Ingenieure, Lauf vorgenommen werden. Das genannte Büro ist auch bereits zur Erarbeitung des Generalentwässerungsplans (GEP) beauftragt, weshalb dort eine besondere Kenntnis über die örtlichen Begebenheiten vorhanden ist, womit keine lange Einarbeitung erforderlich ist.

 

 

 

 

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Es liegen Honorarangebote mit folgenden vorläufigen Bruttohonorarsummen vor:

 

Büro Baumeister:

-       Abschnitt Verkehrsanlagen:    

ca. 111.692,47 Euro (Planung und Ausführung)

 

-       Abschnitt Ingenieurbauwerke: 

ca.   32.190,92 Euro (nur Ausführung)

 

Büro Zink Ingenieure:

-       Abschnitt Ingenieurbauwerke: 

ca.   56.226,49 Euro (nur Planung)

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplanentwurf 2019 stehen unter Investitionsauftrag I54105200960,

100.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 über weitere 250.000 Euro zur Verfügung (Straße).

 

Für die Kanalerneuerung und den Regenüberlauf stehen im Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, unter Investitionsnummer I53800096000 im Jahr 2019 insgesamt 400.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: