Betreff
Erschließung Baugebiet „Feuerwehrgerätehaus“ Bühl-Balzhofen,
Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage
VO/039/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit dem Ingenieurbüro Baumeister, Sinzheim einen Vertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu schließen.

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2019 bzw. im Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 ausgewiesenen Beträge werden zur Verfügung gestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Balzhofen soll im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus“ Bauland für zirka 10 bis 16 Einzel- bzw. Doppelhäuser entstehen. Hierzu muss die vorhandene Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation entsprechend abgeändert und an die neu geplante Erschließungsstraße angepasst werden. Im Zuge der Verlegung wird gleichzeitig der Regenwasserkanal hydraulisch an die neue Situation angepasst.  Für die Erschließung sind insgesamt zwei Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Im 1. BA soll der Kanal verlegt und eine provisorische Baustraße hergestellt werden. Nach der Bebauung der Bauplätze ist dann in einem 2. BA die endgültige Herstellung der Straße (Pflasterbelag) vorgesehen. Der Planungsbeschluss wird Gegenstand einer gesonderten Sitzung des Technischen Ausschusses sein.

 

Der geplante Baubeginn ist im 3. Quartal 2019 vorgesehen. Es wird eine Bauzeit des 1. BA von zirka einem halben Jahr erwartet.

 

Für die Planung und Ausführung der Erschließung (Straßen + Kanalisation) liegt ein entsprechender Honorarvorschlag des Büro Baumeister, 76547 Sinzheim auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor.

 

Die vorläufigen Bruttohonorarsummen belaufen sich auf:

 

-       Verkehrsanlagen (Straßenbau):          25.446,42 Euro

-       Ingenieurbauwerke (Kanal):                 70.580,39 Euro

Gesamt:                                                     96.026,81 Euro

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplanentwurf 2019 stehen unter Investitionsauftrag I54105170000,

400.000 Euro zur Verfügung (Straße).

 

Für die Kanalisation stehen im Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, unter Investitionsnummer I53800071100 im Jahr 2019 insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagenverzeichnis: