Betreff
Durchführung der Eigenkontrollverordnung,
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsarbeiten 2019
Vorlage
VO/040/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem Ingenieurbüro Zink, Lauf, betreffend der Kanalsanierung 2019 zu schließen.

 

Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für 2019 ausgewiesenen Beträge werden zur Verfügung gestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg wurden im Zeitraum 2014/2015 die Abwasserkanäle in den Stadtteilen Altschweier und Eisental untersucht. Hierbei wurden sanierungsbedürftige Schäden festgestellt. In Eisental wurde bereits 2018 ein Teil der Schäden saniert. Im Rahmen der Kanalsanierungsarbeiten 2019 werden die restlichen Schäden in Eisental beseitigt und mit der Sanierung der Kanäle in Altschweier begonnen.

Aufgrund der unterschiedlichen Schadensarten werden die Arbeiten wie bereits in den Vorjahren in zwei separate Ausschreibungen aufgeteilt: zum einen „konventionelle“ Innensanierungen (Schlauchliner und Reparaturen mittels Robotertechnik) und zum anderen im Janßen-Verfahren (Verpressung mit Polyurethanharz) für besonders schwere Schäden sowie Schäden in Verbindung mit starken Fremdwassereintritten. 

 

Insgesamt sollen zirka 4.000 Meter Kanal (100 Haltungen) und 40 Schächte saniert werden.

         

Gemäß einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg muss in jedem Jahr ein neuer, auf die einzelnen Maßnahmen abgestimmter Ingenieurvertrag geschlossen werden.

 

Für die im Jahr 2019 zu erbringenden Ingenieurleistungen liegt der Verwaltung ein Ingenieurvertrag des Büros Zink Ingenieure, Lauf, vor. Die vorläufige Honorarermittlung beläuft sich auf brutto 97.409,76 €.

 

Die Sanierungsarbeiten werden nach entsprechender Ausschreibung und Vergabe voraussichtlich von Juli 2019 an ausgeführt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkostenberechnung der Maßnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung beträgt 800.000 Euro.

Diese Mittel sind unter Investitionsnummer I5380000000 bzw. unter Unterhaltungsaufwand im Entwurf Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagenverzeichnis: