III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Termin für die Wahl des
Oberbürgermeisters wird auf Sonntag,
13. Oktober 2019 festgelegt.
2. Der Termin für eine erforderlich
werdende Neuwahl wird auf Sonntag,
27. Oktober 2019 festgelegt.
3. Die Stelle ist im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in den Bühler Stadtnachrichten, im Acher- und Bühler Boten
und im Badischen Tagblatt
am Freitag, 12. Juli 2019
öffentlich auszuschreiben.
Das Ende der Einreichungsfrist
für die Bewerbungen wird auf Montag,
16. September 2019, 18:00 Uhr,
festgesetzt.
Der Text der
Stellenausschreibung wird zur Kenntnis genommen und den darin genannten Bewerbungsunterlagen wird zugestimmt.
4. Das Ende der Einreichungsfrist
für neue Bewerbungen zu einer erforderlich werdenden
Neuwahl wird auf Mittwoch, 16. Oktober 2019,18:00 Uhr, festgesetzt.
5. Die Vorstellung der Bewerber
erfolgt in einer öffentlichen Versammlung am Montag,
7. Oktober 2019, 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Neuer Markt. Der noch zu bildende Gemeindewahlausschuss wird
beauftragt, die näheren Einzelheiten
festzulegen.
I.
Sachverhalt:
Zum 31. Dezember 2019 endet
die laufende Amtszeit von Oberbürgermeister Hubert Schnurr.
Für die deshalb anstehende
Wahl sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen. Dazu hat der Gemeinderat
entsprechende Beschlüsse zu fassen:
1.
Wahltermin (§ 47 Abs. 1 Gemeindeordnung)
a) frühestens
drei Monate vor Freiwerden der Stelle, das wäre der
6. Oktober 2019
b) spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, das wäre der
24. November 2019
Vorgeschlagener Wahltermin: Sonntag, 13. Oktober 2019.
Der frühestmögliche Wahltermin 6. Oktober 2019 liegt durch den
vorangehenden Feiertag am Donnerstag, 3. Oktober 2019 nicht unbedingt wegen des
verlängerten Wochenendes ungünstig, sondern vor allem wegen der umfangreichen
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss der einzelnen Wählerverzeichnisse
und der Ausstellung von Wahlscheinen.
2.
Termin für eine eventuelle Neuwahl
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen,
findet nach § 45 Abs. 2 Gemeindeordnung
frühestens am zweiten und spätestens
am vierten Sonntag nach der Wahl eine
Neuwahl statt.
Für diesen Fall wird
der 27. Oktober 2019 vorgeschlagen, der noch am Beginn der Herbstferien liegt.
3.
Stellenausschreibung und Einreichungsfrist für Bewerbungen
(§ 47 Abs. 2 Gemeindeordnung, § 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)
Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem
Wahltag öffentlich auszuschreiben,
das wäre der 13. August 2019. Dieser späteste Zeitpunkt liegt in den Sommerferien, weshalb ein deutlich früherer
Termin im Juli vorgeschlagen wird. Das
Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen darf
vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden, also frühestens auf den
16. September 2019.
Dieses früheste Fristende wird
auch vorgeschlagen, damit danach die weiteren
Wahlvorbereitungen und insbesondere das Briefwahlgeschäft anlaufen können.
Beigefügt ist der Text der
Stellenausschreibung, welche auch Angaben zu den
Unterlagen enthält, die den Bewerbungen beizufügen sind.
4.
Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur eventuellen Neuwahl
(§ 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz)
Die Einreichungsfrist für neue
Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten Werktag
nach der ersten Wahl, das ist der 14. Oktober 2019. Ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden, das wäre der 16.
Oktober 2019.
5.
Vorstellung der Bewerber in einer öffentlichen Versammlung
Die Stadt kann den Bewerbern,
deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern
in einer öffentlichen Versamm-lung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 Gemeindeordnung).
Diese bewährte Praxis soll auch bei dieser Wahl beibehalten werden, weshalb
vorgeschlagen wird, die Bewerbervorstellung am Montag, 7. Oktober 2019, 19:00
Uhr, im Bürgerhaus Neuer Markt durchzuführen.
Über diese Festlegungen
hinaus hat der Gemeinderat noch die Aufgabe, den Gemeindewahlausschuss zu
bilden. Aufgrund der bevorstehenden Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 wird
vorgeschlagen, dies dem neuen Gemeinderat zu überlassen. Die konstituierende
Sitzung des neuen Gemeinderates wird voraussichtlich am 24. Juli 2019 erfolgen,
dort wäre dann auch die Bildung des Gemeindewahlausschusses auf der
Tagesordnung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2019 sind beim Profit-Center 1210 entsprechende Mittel für die Durchführung aller Wahlen in diesem Jahr veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Stellenausschreibung