Betreff
Oberbürgermeisterwahlen 2019; Festlegung der Termine für die Wahlen, die Stellenausschreibung, der Einreichungsfrist für die Bewerbungen sowie einer öffentlichen Versammlung
Vorlage
VO/044/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.   Der Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters wird auf Sonntag,

      13. Oktober 2019 festgelegt.

 

2.   Der Termin für eine erforderlich werdende Neuwahl wird auf Sonntag,

      27. Oktober 2019 festgelegt.

 

3.   Die Stelle ist im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in den Bühler Stadtnachrichten, im Acher- und Bühler Boten und im Badischen Tagblatt

      am Freitag, 12. Juli 2019 öffentlich auszuschreiben.

 

      Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen wird auf Montag,

      16. September 2019, 18:00 Uhr, festgesetzt.

 

      Der Text der Stellenausschreibung wird zur Kenntnis genommen und den        darin genannten Bewerbungsunterlagen wird zugestimmt.

 

4.   Das Ende der Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zu einer erforderlich     werdenden Neuwahl wird auf Mittwoch, 16. Oktober 2019,18:00 Uhr,        festgesetzt.

 

5.   Die Vorstellung der Bewerber erfolgt in einer öffentlichen Versammlung am     Montag, 7. Oktober 2019, 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Neuer Markt. Der    noch zu bildende Gemeindewahlausschuss wird beauftragt, die näheren            Einzelheiten festzulegen.

 


I. Sachverhalt:

 

          Zum 31. Dezember 2019 endet die laufende Amtszeit von Oberbürgermeister Hubert Schnurr.

 

          Für die deshalb anstehende Wahl sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen. Dazu hat der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1.    Wahltermin (§ 47 Abs. 1 Gemeindeordnung)

 

      a)   frühestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle, das wäre der

            6. Oktober 2019

      b)   spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, das wäre der

            24. November 2019

 

      Vorgeschlagener Wahltermin: Sonntag, 13. Oktober 2019.

 

Der frühestmögliche Wahltermin 6. Oktober 2019 liegt durch den vorangehenden Feiertag am Donnerstag, 3. Oktober 2019 nicht unbedingt wegen des verlängerten Wochenendes ungünstig, sondern vor allem wegen der umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss der einzelnen Wählerverzeichnisse und der Ausstellung von Wahlscheinen.

 

 

2.    Termin für eine eventuelle Neuwahl

 

               Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet   nach § 45 Abs. 2 Gemeindeordnung frühestens am zweiten und        spätestens      am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt.

 

               Für diesen Fall wird der 27. Oktober 2019 vorgeschlagen, der noch am            Beginn der Herbstferien liegt.

 

 

3.    Stellenausschreibung und Einreichungsfrist für Bewerbungen

      (§ 47 Abs. 2 Gemeindeordnung, § 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)

 

      Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich          auszuschreiben, das wäre der 13. August 2019. Dieser späteste Zeitpunkt         liegt in den Sommerferien, weshalb ein deutlich früherer Termin im Juli vorgeschlagen wird. Das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen       darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag     festgesetzt werden, also frühestens auf den 16. September 2019.

 

      Dieses früheste Fristende wird auch vorgeschlagen, damit danach die weiteren Wahlvorbereitungen und insbesondere das Briefwahlgeschäft         anlaufen können.

 

      Beigefügt ist der Text der Stellenausschreibung, welche auch Angaben zu       den Unterlagen enthält, die den Bewerbungen beizufügen sind.

 

 

4.    Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur eventuellen Neuwahl

      (§ 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz)

 

      Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten   Werktag nach der ersten Wahl, das ist der 14. Oktober 2019. Ihr Ende darf      vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden, das wäre der 16. Oktober 2019.

 

5.    Vorstellung der Bewerber in einer öffentlichen Versammlung

 

Die Stadt kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versamm-lung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 Gemeindeordnung). Diese bewährte Praxis soll auch bei dieser Wahl beibehalten werden, weshalb vorgeschlagen wird, die Bewerbervorstellung am Montag, 7. Oktober 2019, 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Neuer Markt durchzuführen.

 

 

          Über diese Festlegungen hinaus hat der Gemeinderat noch die Aufgabe, den Gemeindewahlausschuss zu bilden. Aufgrund der bevorstehenden Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 wird vorgeschlagen, dies dem neuen Gemeinderat zu überlassen. Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates wird voraussichtlich am 24. Juli 2019 erfolgen, dort wäre dann auch die Bildung des Gemeindewahlausschusses auf der Tagesordnung.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Im Haushaltsplan 2019 sind beim Profit-Center 1210 entsprechende Mittel für    die Durchführung aller Wahlen in diesem Jahr veranschlagt.


Anlagenverzeichnis:

Stellenausschreibung