Betreff
Verabschiedung des Haushaltsplans 2019: Stellungnahme der Fraktionen,
Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe "Abwasserbeseitigung" und "Breitbandnetz"
Vorlage
VO/053/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2019 sowie die Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 19. Dezember 2018 den Haushaltsplanentwurf 2019 im Gemeinderat eingebracht und in seiner Haushaltsrede erläutert. Am 14. und 16. Januar 2019 wurden der städtische Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ sowie „Breitbandnetz“ und der Stellenplan der Stadt beraten.

 

Der Haushalt 2019 umfasst insgesamt ein Volumen von 91,1 Mio. € an ordentlichen Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 87,4 Mio. € gegenüberstehen und weist damit einen Überschuss von 3,7 Mio. € aus (Vorjahr 89,2 Mio. € Volumen bei 7,4 Mio. € Überschuss).

 

Dem Haushalt 2019 liegen für die allgemeinen Finanzerträge aus Steuern und Zuweisungen die Prognosen und gesamtwirtschaftlichen Eckwerte aus der Herbstprojektion 2018 der Bundesregierung (November-Steuerschätzung) sowie deren Umrechnung auf die baden-württembergischen Kommunen durch die kommunalen Spitzenverbände und dem Finanzministerium zugrunde. Gegenüber der Vorjahresschätzung wurden die Erwartungen an die konjunkturelle Entwicklung etwas gedämpft, aber für 2019 durchaus als stabil und weiterhin wachsend bewertet. Die Landesregierung hat sich von dieser Einschätzung leiten lassen und sowohl die Kopfbeträge für die Berechnung der FAG-Zuweisungen und Umlagen als auch für die Investitionspauschalen erhöht. Gleichzeitig wurden die Anteile an den Gemeinschaftssteuern so hoch festgesetzt, dass für Bühl trotz der seit 2018 niedrigeren Schlüsselzahlen um 1,2 Mio. € höher liegende Anteile erwartet werden können. Zuletzt wurden weitere Erhöhungen für die Zuweisungen im Bereich der Kinderbetreuung, der Digitalisierung der Schulen sowie des Integrationslastenausgleichs (alles § 29 FAG) verkündet, die noch im Rahmen der Haushaltsberatungen zu einer weiteren Verbesserung der Erträge über rd. 430 Tsd. € beitrugen.

 

Das Gewerbesteueraufkommen vor Ort wird aufgrund der bekannten, dynamischen Entwicklung bei den örtlich ansässigen Unternehmen ebenfalls positiv, aber nicht unvorsichtig eingeschätzt. Schon im Nachtragshaushalt 2018 kurz vor Jahresende konnte der ursprünglich mit 20,25 Mio. € festgesetzte Planansatz deutlich um 4 Mio. € erhöht werden. Für das Jahr 2019 kann derzeit davon ausgegangen werden, den mit 26 Mio. € anvisierten Zielwert ohne Probleme zu erreichen.

 

Die übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2017 erzielten Rechnungsergebnisse veranschlagt.

 

Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Anteile an Gemeinschaftssteuern

Aus den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 25 Mio. € (Vorjahr 23,8 Mio. €) zu, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von +1,2 Mio. € bzw.                                                                                            + 1.183 T€

 

Zuweisungen und Umlagen gem. FAG

Die Zuweisungen aus dem FAG stellen sich in 2019 insgesamt niedriger als im Vorjahr für den Haushalt dar. Dies resultiert vor allem aus den seit dem Vorvorjahr wieder höheren eigenen Steuererträgen, außerdem werden die im Jahr 2017 erhaltenen Mangelzuweisungen gem. §5 FAG auf die diesjährigen Zuweisungen 2019 negativ, also vermindernd angerechnet. Dies führt trotz der insgesamt angehobenen Kopfbeträge zu folgenden negativen Veränderungen bei den FAG-Zuweisungen und den Umlagen an Land und Landkreis:

 

·         Investitionspauschale mit erhöhtem Kopfbetrag 91,- € je Einwohner x 100 % (Vorjahr 83,6 € x 115%)                                                                - 130 T€

·         Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft                                      - 2.500 T€

·         Familienleistungsausgleich                                                                        + 70 T€

·         Anstieg FAG-Umlage (mehr Ausgaben)                                            - 2.763 T€

·         Anstieg Kreisumlage (mehr Ausgaben)                                              - 2.975 T€

Verschlechterung aus FAG allgemein (TH9)                                       - 8.307 T€

 

Für die erheblich höheren Umlageausgaben (FAG- und Kreisumlage) wurden bereits 2017 aufgrund der Ergebnisse bei den eigenen Steuererträgen Rückstellungen gebildet, um die höheren Umlageaufwendungen in 2019 abzumildern. Diese Rückstellungen entlasten den Ergebnishaushalt in 2019 um                                                                    + 1.117 T€

 

Aus dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden im Jahr 2019 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf insgesamt 42,4 Mio. € (Vorjahr 43,9 Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Finanzbedarf für sämtliche Teilhaushalte 1 - 8 kann damit vollständig abgedeckt werden. Der Gesamtergebnishaushalt kann nicht nur den gesetzlich geforderten Ausgleich nachweisen, sondern erneut darüber hinaus auch einen Überschuss von 3,7 Mio. € erbringen (Vorjahr 7,36 Mio. € Überschuss).

 

Übriger Ergebnishaushalt

Für die Aufgaben im Bildungsbereich und der Kinderbetreuung können rd. +580 T€ mehr Zuweisungen als im Vorjahr erwartet werden (Schulsachkostenbeiträge, Digitalisierung von Schulen +150T€; Förderung von Kindertagesstätten +430 T€), während bei den übrigen Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. keine Verbesserungen erkennbar sind.

Diese Zuwendungen stammen zwar auch aus dem FAG, werden aber nicht im Teilhaushalt 9 veranschlagt, sondern bei den jeweiligen Aufgabenbereichen und Produkten. Aus Entgelten und Gebührenerhebung werden weitere +370 T€ gegenüber den Vorjahresansätzen veranschlagt, dieser Erwartung liegen die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2017 zugrunde.

 

Sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachaufwendungen müssen deutliche Ausgabensteigerungen gegenüber dem ursprünglichen Haushalt des Vorjahres eingeplant werden. So sind allein durch die Veränderungen im TVöD erhebliche Kostensteigerungen bereits für die Jahre 2017 und 2018 angefallen, weil ein tarifrechtlicher Anspruch auf die Eingruppierung in höher bezahlte Entgeltgruppen besteht. Im Nachtragshaushalt 2018 wurden aus diesem Grund erhebliche Beträge zusätzlich bereitgestellt. Überdies steht die Stadt vor der Herausforderung, mit der dynamischen Entwicklung der örtlichen Großunternehmen Schritt zu halten und die für Bühl äußerst wichtige, zukunftsweisende Entwicklung am Wirtschaftsstandort zu unterstützen. Auch bei der kommunalen Aufgabenwahrnehmung im Bereich Wohngebietsentwicklung, Wohnraumangebot, Kinderbetreuung und nicht zuletzt auch beim übrigen Verwaltungspersonal sind die in mehreren Workshops und Klausurtagungen erarbeiteten Ziele und Prozesse in vielen Bereichen bereits in den Haushaltsentwurf eingeflossen. Gleichzeitig soll in 2019 nochmals der in den finanziell schwierigen Vorjahren entstandene Instandhaltungsstau möglichst endgültig aufgeholt werden. Insgesamt steigen die bereitgestellten Mittel für Personalaufwendungen um rd. +1,5 Mio. € gegenüber den im Nachtragshaushalt eingestellten Mitteln an. Die Ausgaben für Sachaufwendungen einschließlich der Betriebsträgerzuschüsse bei der Kinderbetreuung und auch der Umlagen an Zweckverbände liegen mit einer moderaten, nochmaligen Steigerung von +200 Tsd. € in etwa auf dem Niveau des Nachtragshaushalts 2018, in dem bereits 700 Tsd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden.

 

 

Erläuterung der zusätzlichen Änderungen im Ergebnishaushalt:

 

Während der Haushaltsberatungen wurden bereits einige Änderungen im Ergebnishaushalt, u.a. Verbesserungen bei den FAG-Zuweisungen, bei der Konzessionsabgabe sowie Erhöhungen bei den Zuschüssen im Rahmen der Wohlfahrtspflege und der Wohnungsbauförderung mitgeteilt. Zusätzlich wurde die einvernehmlich besprochene Erhöhung der Globalmittel für die Ortsvorsteher und Ortsbeauftragten aufgenommen. Außerdem wurden Verschiebungen bei den Personalausgaben (Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher, Personalkosten für Gleichstellungsbeauftragte/n) vorgenommen, die das Ergebnis insgesamt aber nicht verändern. Hieraus werden sich jedoch noch ergebnisneutrale Änderungen bei den internen Verrechnungsleistungen ergeben.

 

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von +6,74 Mio. € (Vorjahr Überschuss +12,76 Mio. €), der als Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung steht. Aus Verkaufserlösen von Grundstücken, Investitionszuweisungen sowie Erschließungsbeiträgen sollen rd. 4,9 Mio. € erzielt werden, hier tragen die beabsichtigten Grundstücksverkäufe mit allein 3,5 Mio. € einen enormen Anteil zum Erfolg bei.

Außerdem soll zur Unterstützung des städtischen Investitionsprogramms die letzte noch ausstehende Tranche des sogenannten „Gründungsdarlehens Abwasser“ vom Eigenbetrieb zurückgeholt werden. Im Eigenbetrieb soll dazu ein Darlehen vom Kreditmarkt über 4,25 Mio. € aufgenommen werden.

 

Auf diese Weise werden rd. 9,24 Mio. € aus investiven Eigenmitteln zuzüglich der 6,74 Mio. € Überschuss aus dem laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt, also insgesamt rd. 16 Mio. €, denen allerdings ein enormes Investitionsprogramm von rd. 23,0 Mio. € allein im Stadthaushalt gegenüber steht. Zur vollständigen Finanzierung werden daher vorhandene Kassenmittel benötigt in Höhe von rd. 7,0 Mio. €. Nachdem sich der Kassenbestand in den letzten Jahren dank der stabilisierten Steuererträge und der guten Konjunkturlage stetig erholt hat, ermöglicht der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von rd. 21 Mio. € zum Jahresbeginn 2019 diese Vorgehensweise. Sofern sämtliche Projekte und Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden die zum Jahresbeginn vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) bis zum Jahresende um rd. 7 Mio. € abnehmen und zum Jahresende dann rd. 14 Mio. € betragen. Die vorgeschriebene Liquiditätsreserve der Stadtkasse, die der früheren, kameralen Mindestrücklage entspricht, liegt deutlich darunter, nämlich bei nur rd. 1,7 Mio. €.

 

Eine Kreditaufnahme für den städtischen Haushalt ist deshalb im Jahr 2019 nicht vorgesehen, auch für 2020 wird nach derzeitiger Einschätzung keine benötigt. Erst mit dem voraussichtlich ab 2021 in hohem Maß erforderlichen Geldbedarf im Rahmen der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums sind wieder Kreditaufnahmen vorgesehen. Bis dahin laufen die planmäßigen Tilgungen der bestehenden Kredite mit jährlich rd. 650 Tsd. € weiter und werden den Schuldenstand zum Jahresende 2019 voraussichtlich auf 11,4 Mio. €, zum Jahresende 2020 dann 10,7 Mio. € im Stadthaushalt vermindern.

 

 

Erläuterung der zusätzlichen Änderungen im Finanzhaushalt:

 

Während der Haushaltsberatungen wurde vereinbart, zusätzlich zu den geplanten zwei Geschwindigkeitsanzeigen noch zwei weitere zu beschaffen. Außerdem wurde ein günstigeres Ausschreibungsergebnis bei der Selbstverbuchungsanlage für die Mediathek angekündigt. Beide Änderungen sind zusätzlich in den Haushalt aufgenommen worden.

 

 

Erläuterung der Änderungen in der Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 ff.:

 

Aufgrund der voraussichtlich weiterhin stabilen Kassenlage kann die bisher für das Jahr 2020 vorgesehene Kreditaufnahme in die Folgejahre verschoben werden. Die Haushaltssatzung enthält trotz der hohen Verpflichtungsermächtigungen dann keine genehmigungspflichtigen Teile mehr, sondern ist lediglich als vorlagepflichtig bei der Kommunalaufsichtsbehörde einzustufen.

 

Gemäß den Ergebnissen der Haushaltsvorberatung am 14.01.2019 wurden die weiteren Mittel für Investitionsausgaben mit 11 Mio. € im Jahr 2023 ff. (2023 und danach folgende Jahre) in der Finanzplanung dargestellt. Zum Ausgleich der dazu notwendigen Geldmittel wurden in gleicher Höhe im Jahr 2023 ff. Krediteinzahlungen in die Planung aufgenommen.

Die Finanzplanung ist Teil der Gesamtbetrachtung der Leistungsfähigkeit einer Kommune und unterliegt ebenfalls der Beurteilung im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens. Sie muss daher zumindest für die nähere Zukunft hinreichend plausible Einschätzungen enthalten. Das Jahr 2023 stellt dagegen als Ende des Zeitraums vor allem eine Summierung für die weiter danach liegenden Jahre dar.

 

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:

Erträge und Aufwendungen in Höhe von rd. 5,5 Mio. € bzw. 5,6 Mio. € zeigen mit einem Defizit von -75 T€ ein nahezu gleiches Planergebnis wie im Vorjahr (Vorjahr -80 T€), das jedoch in der aktuellen Gebührenkalkulation bereits enthalten ist und durch bestehende Gewinnvorträge ausgeglichen werden kann. Die beiden größten Investitionsvorhaben sind der Bau eines Regenklärbeckens in der Robert-Bosch-Straße für 2,1 Mio. € sowie der Neubau eines Regenwasserkanals in der Eichenwaldstraße für 0,8 Mio. €. Von besonderer Bedeutung ist der Beginn der Erschließung im Baugebiet Hofmatten mit 0,8 Mio. €. Für Investitionen wird der Eigenbetrieb neue Kredite in Höhe von rd. 5,7 Mio. € aufnehmen müssen, außerdem kommt die Ablösung bzw. Umschuldung des Gründungsdarlehens mit 4,25 Mio. € hier noch hinzu.

 

 

Eigenbetrieb Breitbandnetz:

Erträge und Aufwendungen zeigen im dritten Betriebsjahr ein Defizit in Höhe von 180 T€, das aus dem städtischen Haushalt auszugleichen ist. In den nächsten Jahren werden weiterhin Defizite erwartet. Die auflaufenden Defizite sollen im Eigenbetrieb steuerrechtlich als Verlustvorträge angesammelt werden, um später zu erwartende Gewinne dagegen aufzurechnen. Für die geplanten Investitionsausgaben in Höhe von 3,9 Mio. € werden Zuschüsse vom Land über 1,4 Mio. € erwartet, ergänzend ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. € vorgesehen.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: