Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe "Abwasserbeseitigung" und "Breitbandnetz"
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung 2019 sowie die Wirtschaftspläne 2019 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Sitzung vom 19. Dezember 2018 den
Haushaltsplanentwurf 2019 im Gemeinderat eingebracht und in seiner
Haushaltsrede erläutert. Am 14. und 16. Januar 2019 wurden der städtische
Gesamtergebnishaushalt, der Gesamtfinanzhaushalt mit mittelfristiger
Finanzplanung sowie die einzelnen Teilhaushalte, die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ sowie „Breitbandnetz“ und der Stellenplan
der Stadt beraten.
Der
Haushalt 2019 umfasst insgesamt ein Volumen von 91,1 Mio. € an ordentlichen
Erträgen, denen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 87,4 Mio. €
gegenüberstehen und weist damit einen Überschuss von 3,7 Mio. € aus (Vorjahr
89,2 Mio. € Volumen bei 7,4 Mio. € Überschuss).
Dem
Haushalt 2019 liegen für die allgemeinen Finanzerträge aus Steuern und
Zuweisungen die Prognosen und gesamtwirtschaftlichen Eckwerte aus der
Herbstprojektion 2018 der Bundesregierung (November-Steuerschätzung) sowie
deren Umrechnung auf die baden-württembergischen Kommunen durch die kommunalen
Spitzenverbände und dem Finanzministerium zugrunde. Gegenüber der
Vorjahresschätzung wurden die Erwartungen an die konjunkturelle Entwicklung
etwas gedämpft, aber für 2019 durchaus als stabil und weiterhin wachsend
bewertet. Die Landesregierung hat sich von dieser
Einschätzung leiten lassen und sowohl die Kopfbeträge für die Berechnung der
FAG-Zuweisungen und Umlagen als auch für die Investitionspauschalen erhöht.
Gleichzeitig wurden die Anteile an den Gemeinschaftssteuern so hoch festgesetzt,
dass für Bühl trotz der seit 2018 niedrigeren Schlüsselzahlen um 1,2 Mio. €
höher liegende Anteile erwartet werden können. Zuletzt wurden weitere
Erhöhungen für die Zuweisungen im Bereich der Kinderbetreuung, der
Digitalisierung der Schulen sowie des Integrationslastenausgleichs (alles § 29
FAG) verkündet, die noch im Rahmen der Haushaltsberatungen zu einer weiteren
Verbesserung der Erträge über rd. 430 Tsd. € beitrugen.
Das
Gewerbesteueraufkommen vor Ort wird aufgrund der bekannten, dynamischen Entwicklung
bei den örtlich ansässigen Unternehmen ebenfalls positiv, aber nicht
unvorsichtig eingeschätzt. Schon im Nachtragshaushalt 2018 kurz vor Jahresende
konnte der ursprünglich mit 20,25 Mio. € festgesetzte Planansatz deutlich um 4
Mio. € erhöht werden. Für das Jahr 2019 kann derzeit davon ausgegangen werden,
den mit 26 Mio. € anvisierten Zielwert ohne Probleme zu erreichen.
Die
übrigen eigenen Steuereinnahmen wurden ebenso wie die Verwaltungsgebühren und
sonstigen Erträge etwa in Höhe der im Vorjahr bzw. in 2017 erzielten
Rechnungsergebnisse veranschlagt.
Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine
Finanzwirtschaft
Anteile an Gemeinschaftssteuern
Aus den Gemeindeanteilen an
Einkommensteuer und Umsatzsteuer fließen dem Haushalt rd. 25 Mio. € (Vorjahr
23,8 Mio. €) zu, gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von +1,2
Mio. € bzw. + 1.183 T€
Zuweisungen und Umlagen gem. FAG
Die
Zuweisungen aus dem FAG stellen sich in 2019 insgesamt niedriger als im Vorjahr
für den Haushalt dar. Dies resultiert vor allem aus den seit dem Vorvorjahr
wieder höheren eigenen Steuererträgen, außerdem werden die im Jahr 2017
erhaltenen Mangelzuweisungen gem. §5 FAG auf die diesjährigen Zuweisungen 2019
negativ, also vermindernd angerechnet. Dies führt trotz der insgesamt
angehobenen Kopfbeträge zu folgenden negativen Veränderungen bei den
FAG-Zuweisungen und den Umlagen an Land und Landkreis:
·
Investitionspauschale mit erhöhtem
Kopfbetrag 91,- € je Einwohner x 100 % (Vorjahr 83,6 € x 115%) -
130 T€
·
Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft - 2.500 T€
·
Familienleistungsausgleich +
70 T€
·
Anstieg FAG-Umlage (mehr Ausgaben) -
2.763 T€
·
Anstieg Kreisumlage
(mehr Ausgaben) - 2.975 T€
Verschlechterung aus FAG allgemein (TH9) - 8.307 T€
Für die erheblich höheren Umlageausgaben
(FAG- und Kreisumlage) wurden bereits 2017 aufgrund der Ergebnisse bei den
eigenen Steuererträgen Rückstellungen gebildet, um die höheren
Umlageaufwendungen in 2019 abzumildern. Diese Rückstellungen entlasten den
Ergebnishaushalt in 2019 um
+ 1.117 T€
Aus
dem Teilhaushalt TH 9 – Allgemeine
Finanzwirtschaft werden im Jahr 2019 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf
insgesamt 42,4 Mio. € (Vorjahr 43,9
Mio. €) als allgemeine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Der
Finanzbedarf für sämtliche Teilhaushalte 1 - 8 kann damit vollständig abgedeckt
werden. Der Gesamtergebnishaushalt kann nicht nur den gesetzlich geforderten
Ausgleich nachweisen, sondern erneut darüber hinaus auch einen Überschuss von 3,7 Mio. € erbringen (Vorjahr 7,36 Mio.
€ Überschuss).
Übriger Ergebnishaushalt
Für
die Aufgaben im Bildungsbereich und der Kinderbetreuung können rd. +580 T€ mehr Zuweisungen als im
Vorjahr erwartet werden (Schulsachkostenbeiträge, Digitalisierung von Schulen
+150T€; Förderung von Kindertagesstätten +430 T€), während bei den übrigen
Zuweisungen für Straßenunterhalt, Kreisstadtaufgaben etc. keine Verbesserungen
erkennbar sind.
Diese
Zuwendungen stammen zwar auch aus dem FAG, werden aber nicht im Teilhaushalt 9
veranschlagt, sondern bei den jeweiligen Aufgabenbereichen und Produkten. Aus
Entgelten und Gebührenerhebung werden weitere +370 T€ gegenüber den Vorjahresansätzen veranschlagt, dieser
Erwartung liegen die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2017 zugrunde.
Sowohl
bei den Personal- als auch bei den Sachaufwendungen müssen deutliche
Ausgabensteigerungen gegenüber dem ursprünglichen Haushalt des Vorjahres
eingeplant werden. So sind allein durch die Veränderungen im TVöD erhebliche
Kostensteigerungen bereits für die Jahre 2017 und 2018 angefallen, weil ein
tarifrechtlicher Anspruch auf die Eingruppierung in höher bezahlte
Entgeltgruppen besteht. Im Nachtragshaushalt 2018 wurden aus diesem Grund
erhebliche Beträge zusätzlich bereitgestellt. Überdies steht die Stadt vor der
Herausforderung, mit der dynamischen Entwicklung der örtlichen Großunternehmen
Schritt zu halten und die für Bühl äußerst wichtige, zukunftsweisende
Entwicklung am Wirtschaftsstandort zu unterstützen. Auch bei der kommunalen
Aufgabenwahrnehmung im Bereich Wohngebietsentwicklung, Wohnraumangebot,
Kinderbetreuung und nicht zuletzt auch beim übrigen Verwaltungspersonal sind
die in mehreren Workshops und Klausurtagungen erarbeiteten Ziele und Prozesse
in vielen Bereichen bereits in den Haushaltsentwurf eingeflossen. Gleichzeitig
soll in 2019 nochmals der in den finanziell schwierigen Vorjahren entstandene
Instandhaltungsstau möglichst endgültig aufgeholt werden. Insgesamt steigen die
bereitgestellten Mittel für Personalaufwendungen um rd. +1,5 Mio. € gegenüber den im Nachtragshaushalt eingestellten
Mitteln an. Die Ausgaben für Sachaufwendungen einschließlich der
Betriebsträgerzuschüsse bei der Kinderbetreuung und auch der Umlagen an
Zweckverbände liegen mit einer moderaten, nochmaligen Steigerung von +200 Tsd. € in etwa auf dem Niveau des
Nachtragshaushalts 2018, in dem bereits 700 Tsd. € zusätzlich zur Verfügung
gestellt wurden.
Erläuterung
der zusätzlichen Änderungen im Ergebnishaushalt:
Während
der Haushaltsberatungen wurden bereits einige Änderungen im Ergebnishaushalt,
u.a. Verbesserungen bei den FAG-Zuweisungen, bei der Konzessionsabgabe sowie
Erhöhungen bei den Zuschüssen im Rahmen der Wohlfahrtspflege und der
Wohnungsbauförderung mitgeteilt. Zusätzlich wurde die einvernehmlich
besprochene Erhöhung der Globalmittel für die Ortsvorsteher und
Ortsbeauftragten aufgenommen. Außerdem wurden Verschiebungen bei den
Personalausgaben (Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher,
Personalkosten für Gleichstellungsbeauftragte/n) vorgenommen, die das Ergebnis
insgesamt aber nicht verändern. Hieraus werden sich jedoch noch
ergebnisneutrale Änderungen bei den internen Verrechnungsleistungen ergeben.
Finanzhaushalt
Im
Finanzhaushalt ergibt sich aus den zahlungswirksamen Vorgängen des
Ergebnishaushaltes ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von +6,74 Mio. €
(Vorjahr Überschuss +12,76 Mio. €), der als Eigenmittel für Investitionen zur
Verfügung steht. Aus Verkaufserlösen von Grundstücken, Investitionszuweisungen
sowie Erschließungsbeiträgen sollen rd. 4,9 Mio. € erzielt werden, hier tragen
die beabsichtigten Grundstücksverkäufe mit allein 3,5 Mio. € einen enormen
Anteil zum Erfolg bei.
Außerdem
soll zur Unterstützung des städtischen Investitionsprogramms die letzte noch
ausstehende Tranche des sogenannten „Gründungsdarlehens Abwasser“ vom
Eigenbetrieb zurückgeholt werden. Im Eigenbetrieb soll dazu ein Darlehen vom
Kreditmarkt über 4,25 Mio. € aufgenommen werden.
Auf
diese Weise werden rd. 9,24 Mio. € aus investiven Eigenmitteln zuzüglich der
6,74 Mio. € Überschuss aus dem laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt, also
insgesamt rd. 16 Mio. €, denen
allerdings ein enormes Investitionsprogramm von rd. 23,0 Mio. € allein im Stadthaushalt gegenüber steht. Zur
vollständigen Finanzierung werden daher vorhandene Kassenmittel benötigt in
Höhe von rd. 7,0 Mio. €. Nachdem sich der Kassenbestand in den letzten Jahren
dank der stabilisierten Steuererträge und der guten Konjunkturlage stetig
erholt hat, ermöglicht der Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von rd. 21 Mio.
€ zum Jahresbeginn 2019 diese Vorgehensweise. Sofern sämtliche Projekte und
Maßnahmen vollständig realisiert werden, werden die zum Jahresbeginn
vorhandenen Kassenmittel (Liquiditätsstand) bis zum Jahresende um rd. 7 Mio. €
abnehmen und zum Jahresende dann rd. 14 Mio. € betragen. Die vorgeschriebene Liquiditätsreserve
der Stadtkasse, die der früheren, kameralen Mindestrücklage entspricht, liegt
deutlich darunter, nämlich bei nur rd. 1,7 Mio. €.
Eine
Kreditaufnahme für den städtischen Haushalt ist deshalb im Jahr 2019 nicht
vorgesehen, auch für 2020 wird nach derzeitiger Einschätzung keine benötigt.
Erst mit dem voraussichtlich ab 2021 in hohem Maß erforderlichen Geldbedarf im
Rahmen der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums sind wieder Kreditaufnahmen
vorgesehen. Bis dahin laufen die planmäßigen Tilgungen der bestehenden Kredite
mit jährlich rd. 650 Tsd. € weiter und werden den Schuldenstand zum Jahresende
2019 voraussichtlich auf 11,4 Mio. €, zum Jahresende 2020 dann 10,7 Mio. € im
Stadthaushalt vermindern.
Erläuterung
der zusätzlichen Änderungen im Finanzhaushalt:
Während
der Haushaltsberatungen wurde vereinbart, zusätzlich zu den geplanten zwei
Geschwindigkeitsanzeigen noch zwei weitere zu beschaffen. Außerdem wurde ein
günstigeres Ausschreibungsergebnis bei der Selbstverbuchungsanlage für die Mediathek
angekündigt. Beide Änderungen sind zusätzlich in den Haushalt aufgenommen
worden.
Erläuterung
der Änderungen in der Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 ff.:
Aufgrund
der voraussichtlich weiterhin stabilen Kassenlage kann die bisher für das Jahr
2020 vorgesehene Kreditaufnahme in die Folgejahre verschoben werden. Die
Haushaltssatzung enthält trotz der hohen Verpflichtungsermächtigungen dann
keine genehmigungspflichtigen Teile mehr, sondern ist lediglich als
vorlagepflichtig bei der Kommunalaufsichtsbehörde einzustufen.
Gemäß
den Ergebnissen der Haushaltsvorberatung am 14.01.2019 wurden die weiteren
Mittel für Investitionsausgaben mit 11 Mio. € im Jahr 2023 ff. (2023 und danach
folgende Jahre) in der Finanzplanung dargestellt. Zum Ausgleich der dazu
notwendigen Geldmittel wurden in gleicher Höhe im Jahr 2023 ff.
Krediteinzahlungen in die Planung aufgenommen.
Die
Finanzplanung ist Teil der Gesamtbetrachtung der Leistungsfähigkeit einer
Kommune und unterliegt ebenfalls der Beurteilung im Rahmen des
Haushaltsgenehmigungsverfahrens. Sie muss daher zumindest für die nähere
Zukunft hinreichend plausible Einschätzungen enthalten. Das Jahr 2023 stellt
dagegen als Ende des Zeitraums vor allem eine Summierung für die weiter danach
liegenden Jahre dar.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung:
Erträge
und Aufwendungen in Höhe von rd. 5,5 Mio. € bzw. 5,6 Mio. € zeigen mit einem
Defizit von -75 T€ ein nahezu gleiches Planergebnis wie im Vorjahr (Vorjahr -80
T€), das jedoch in der aktuellen Gebührenkalkulation bereits enthalten ist und
durch bestehende Gewinnvorträge ausgeglichen werden kann. Die beiden größten
Investitionsvorhaben sind der Bau eines Regenklärbeckens in der
Robert-Bosch-Straße für 2,1 Mio. € sowie der Neubau eines Regenwasserkanals in
der Eichenwaldstraße für 0,8 Mio. €. Von besonderer Bedeutung ist der Beginn
der Erschließung im Baugebiet Hofmatten mit 0,8 Mio. €. Für Investitionen wird
der Eigenbetrieb neue Kredite in Höhe von rd. 5,7 Mio. € aufnehmen müssen,
außerdem kommt die Ablösung bzw. Umschuldung des Gründungsdarlehens mit 4,25
Mio. € hier noch hinzu.
Eigenbetrieb Breitbandnetz:
Erträge
und Aufwendungen zeigen im dritten Betriebsjahr ein Defizit in Höhe von
180 T€, das aus dem städtischen Haushalt auszugleichen ist. In den
nächsten Jahren werden weiterhin Defizite erwartet. Die auflaufenden Defizite
sollen im Eigenbetrieb steuerrechtlich als Verlustvorträge angesammelt werden,
um später zu erwartende Gewinne dagegen aufzurechnen. Für die geplanten
Investitionsausgaben in Höhe von 3,9 Mio. € werden Zuschüsse vom Land über 1,4
Mio. € erwartet, ergänzend ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. €
vorgesehen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagenverzeichnis: