III.
Beschlussvorschlag:
a)
Für die
kommende Amtszeit (vom 01. April 2019 bis 31. März 2023) des Gemeinsamen
Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl wird als hauptamtlicher
Vorsitzender bestellt:
Eckhard Vandersee, Sandstraße 1, 77815 Bühl
b)
Für die
kommende Amtszeit (vom 01. April 2019 bis 31. März 2023) des Gemeinsamen
Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl werden als ehrenamtliche
Gutachter/in bestellt (in alphabetischer Reihenfolge):
1.
Volker
Bergmaier, Wolfinstraße 35, 77830 Bühlertal
2.
Marco
Eberle, Hammweg 3, 76549 Hügelsheim
3.
Hans-Peter
Früh, Bahnhofstraße 9a, 77836 Rheinmünster-Schwarzach
…
- 5 -
4.
Norbert
Graf, Weinstraße 5, 77815 Bühl-Eisental
5.
Gerhard
Helbing, Bühlertalstraße 22c, 77815 Bühl
6.
Martin
Hesch, Birkenstraße 13, 76549 Hügelsheim
7.
Rüdiger
Huck, Im Eichert 2, 77815 Bühl-Weitenung
8.
Frank
Lienhard, Bannboschweg 2a, 77886 Lauf
9.
David
Lorenz, Schwarzwaldhochstraße 47, 76571 Gaggenau
10. Stephan Lorenz-Feurer, Kapellenstraße 1, 77815
Bühl-Oberweier
11. Gerhard Maier, Kronenstraße 1, 77839 Lichtenau
12. Manuel Moser, Im Tanzbühl 6, 77833 Ottersweier
13. Hubert Oberle, Köschtenäckerle 1a, 77815
Bühl-Neusatz
14. Heike Schmeck, Burg-Windeck-Str. 7, 77815 Bühl
15. Daniel Stöß, Fasanenstraße 8, 77839 Lichtenau
16. Carmen Weber, Wacholderstraße 15, 77836 Rheinmünster
17. Gereon Zimmer, Falkenrebenweg 9, 77833
Ottersweier
18. Klemens Zimmer, Im Kirchfeld 4, 77866 Rheinau
19.
Frank
Bürkel, Finanzamt Baden-Baden –Außenstelle Bühl-, Alban-
Stolz-Straße 8, 77815 Bühl als
Vertreter der zuständigen Finanzbehör-
de
20.
Michael Krämer,
Finanzamt Baden-Baden –Außenstelle Bühl-, Alban-
Stolz-Straße 8, 77815 Bühl als stellvertretenden Vertreter der zustän-
digen Finanzbehörde
c)
Als
stellvertretende Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden
bestellt:
1. Marco Eberle
2. Norbert Graf
3. Stephan Lorenz-Feurer
4. Carmen Weber
5. Gereon Zimmer
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur
Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen
selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet.
Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
übertragen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.
Dezember 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl der Bildung eines Gemeinsamen
Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl und Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Die Stadt Lichtenau und die
Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim
übertragen die Aufgaben des Gutachterausschusses auf die große Kreisstadt Bühl.
Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem
Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Für die Ermittlung der
Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit
Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter
vorzusehen. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden
von den Gemeinden auf vier Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder
mehrere Stellvertreter zu bestellen.
Nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
benennen die beteiligten Kommunen nach Maßgabe von § 192 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und sonstigen
Wertermittlungen erfahrene Personen, die dann von der Großen Kreisstadt Bühl zu
ehrenamtlichen Gutachtern in den gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt
werden. Die Benennung erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten berechtigt
sind, pro angefangene 4.000 Einwohner je einen Gutachter vorzuschlagen. Des
Weiteren können die Beteiligten aus ihrem Kreis der vorgeschlagenen Gutachter
jeweils einen stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagen. Somit können die
einzelnen Beteiligten vorschlagen:
Stadt Bühl 8 ehrenamtliche Gutachter
Gemeinde Bühlertal 2
ehrenamtliche Gutachter
Gemeinde Hügelsheim 2 ehrenamtliche Gutachter
Stadt Lichtenau 2
ehrenamtliche Gutachter
Gemeinde Ottersweier 2 ehrenamtliche Gutachter
Gemeinde Rheinmünster 2 ehrenamtliche Gutachter
Gemeinde Sinzheim 3 ehrenamtliche Gutachter
Der Vorsitzende, die stellvertretenden
Vorsitzenden und die Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden nach
Absprache mit den Beteiligten dem Gemeinderat der Großen Kreisstadt Bühl zur
Bestellung vorgeschlagen.
…
- 2 -
Außer von der Gemeinde Sinzheim liegen von allen
anderen beteiligten Kommunen Vorschläge zur Bestellung von sachkundigen Bürgern
zum Gutachter und stellvertretenden Vorsitzenden vor.
Die Gemeinde Sinzheim wird die 3 zu benennenden
Gutachter nachmelden, die dann in der Bühler Gemeinderatssitzung am 27. März
2019 bestellt werden können.
Ebenso wurde vereinbart, dass der Leiter der
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses gleichzeitig als
hauptamtlicher Vorsitzender vorgeschlagen werden soll. Der Vorsitzende, die
stellvertretenden Vorsitzenden und die Gutachter werden sodann vom Gemeinderat
der Stadt Bühl bestellt.
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des
Gutachterausschusses endet mit der Bildung eines Gemeinsamen
Gutachterausschusses, also mit Ablauf des Monats März 2019.
Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2023
wird vorgeschlagen, folgende Personen in den Gemeinsamen Gutachterausschuss zu
bestellen:
Als hauptamtlicher Vorsitzender des Gemeinsamen
Gutachterausschusses wird vorgeschlagen:
Eckhard
Vandersee, Dipl.-Verwaltungswirt
(FH), Sachverständiger für Immobilienbewertung, Leiter der Abteilung Hochbau
und Gebäudemanagement, seit 1997 Leiter der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses bei der Stadt Bühl, seit 2000 ehrenamtlicher Gutachter und
seit 2008 stellvertretender Vorsitzender im Gutachterausschuss.
Als ehrenamtliche weitere Gutachter für die Stadt
Bühl werden vorgeschlagen:
1.
Hans-Peter Früh, langjähriger Immobilienberater und jetziger Teamleiter Immobilien bei
der Volksbank Bühl. Er hat seit 1996 die Immobilienabteilung der Volksbank Bühl
mit aufgebaut und ist Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Kehl und im
bisherigen Gutachterausschuss der Gemeinde Rheinmünster. Er ist seit März 2018
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Bühl.
2.
Gerhard Helbing, Dipl.-Ing. und Regierungsbaumeister, freier Architekt BDB,
Oberbürgermeister a.D., von der der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
öffentlich bestellt und vereidigt zur Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie Mieten und Pachten, seit 2000 ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss.
3.
Rüdiger
Huck, Dipl.-Vermessungsingenieur
(FH), Sachverständiger für Grundstücks- und Gebäudebewertungen bei der Stadt
Karlsruhe, Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe, seit 2008
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss.
4.
Frank Lienhard, Immobilienmakler, Bankfachwirt (SBW), Immobilienwirt (DIA) und
Immobilienfachwirt (IHK). 10 Jahre lang Immobilienberater bei der Sparkasse in
Achern, danach 11 Jahre Immobilienberater bei der Volksbank Bühl. Seit 2018
Geschäftsführer der Frank Lienhard Immobilien GmbH. Ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss seit 2012.
…
- 3 -
5.
David Lorenz, Prof. Dr., studierte Immobilienwirtschaft (1998 – 2001) und
Bauprojektmanagement (2001-2002) und promovierte 2006. Er ist Inhaber eines
Büros für Immobilienverwaltung und Wertermittlung, seit 2012 Professor für
Immobilienbewertung und Nachhaltigkeit am KIT Karlsruhe.
6.
Stephan Lorenz-Feurer, zertifizierter
Sachverständiger für Immobilienbewertung bei der Sparkasse Ortenau, zuvor von
2005 bis 2012 Mitarbeiter im Gutachterausschuss bei der Stadt Bühl, seit 2008
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Bühl.Herr Lorenz-Feurer wird
auch als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen.
7.
Hubert Oberle, Sparkassenbetriebswirt bei der Sparkasse Bühl, seit 2004 ehrenamtlicher
Gutachter im Gutachterausschuss.
8.
Heike Schmeck, Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, seit 2012
Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, seit 2016
geprüfte Immobilienbewerterin.
Seitens der Gemeinde Bühlertal werden als
ehrenamtliche Gutachter vorgeschlagen:
1.
Volker Bergmaier, Dipl.-Ing., freier Architekt und
Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden,
Verbandssachverständiger BDGS (Bundesverband deutscher
Grundstückssachverständiger)
2.
Norbert Graf, Dipl.-Ing.(FH), Architekt und Ortsbaumeister, langjähriger Vorsitzender
des Gutachterausschusses Bühlertal. Herr Graf wird auch als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen.
Seitens der Gemeinde Hügelsheim werden als
ehrenamtliche Gutachter vorgeschlagen:
1.
Marco Eberle, Maurermeister und Bauleiter, seit vielen Jahren ehrenamtlicher
Gutachter im Gutachterausschuss Hügelsheim. Herr Eberle wird auch als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen.
2.
Martin Hesch, Dipl.-Ing., seit vielen Jahren ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss Hügelsheim.
Seitens der Stadt Lichtenau werden als
ehrenamtliche Gutachter vorgeschlagen:
1.
Gerhard Meier, Dipl.-Finanzwirt (FH), seit 1996 ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss Lichtenau.
2.
Klemens Zimmer, Rechtsanwalt und Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, seit 2008 ehrenamtlicher Gutachter und bisheriger Vorsitzender
im Gutachterausschuss Lichtenau.
…
- 4 -
Seitens der Gemeinde Ottersweier werden als
ehrenamtliche Gutachter vorgeschlagen:
1.
Manuel Moser, Master of Science – Architektur
2.
Gereon Zimmer, Dipl.-Bauing., Sachgebietsleiter Hochbau bei der Stadt Bühl, seit 2013
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss der Stadt Bühl. Herr Zimmer wird
auch als stellvertretender Vorsitzender
vorgeschlagen.
Seitens der Gemeinde Rheinmünster wurden als ehrenamtliche
Gutachter vorgeschlagen:
1.
Carmen Weber, Architektin, langjährige Vorsitzende des Gutachterausschusses
Rheinmünster. Frau Weber wird auch als stellvertretende Vorsitzende
vorgeschlagen.
2.
Daniel Stöß, Verwaltungsfachangestellter der Gemeinde Rheinmünster und bisheriger
Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Rheinmünster.
Das Finanzamt Baden-Baden als örtlich zuständige
Finanzbehörde hat die Herren
Frank
Bürkel und als Stellvertreter Michael Krämer als
ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses
für die Neubestellung vorgeschlagen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die ehrenamtlichen Gutachter erhalten für ihre
Leistung eine Entschädigung nach der Gutachterausschussverordnung
Baden-Württemberg. Die Entschädigung wird von der Geschäftsstelle festgesetzt.
Dafür stehen im Haushaltsplan 2019 unter Profitcenter 5111 Mittel zur
Verfügung.
Anlagenverzeichnis: