III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
ermächtigt den Oberbürgermeister, den Gesellschaftsvertrag Tiefgarage
Volksbank Bühl / Stadt Bühl abzuschließen.
I.
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat bei der letzten
überörtlichen Prüfung u. a. festgestellt, dass die Rechtsverhältnisse der 1983
gegründeten Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl/Stadt Bühl GbR – ein
Unternehmen in Privatrechtsform – hauptsächlich in den 1982, 1983 und 1996
geschlossenen Verträgen über die Betriebsführung geregelt sind. Das
Vertragswerk wurde seither nicht an die gemeindewirtschaftsrechtlichen
Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform, an denen Gemeinden
mehrheitlich beteiligt sind, angepasst.
Die Verwaltung hat deswegen in Abstimmung mit dem Partner Volksbank Bühl
einen Gesellschaftsvertrag entworfen, welcher die
gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften – u. a. auch die Prüfungsrechte der
Stadt – berücksichtigt. Dieser Vertragsentwurf wurde vorab schon mit der
Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Mit Vorlage des unterzeichneten
Gesellschaftsvertrags an die Rechtsaufsichts-behörde ist die Prüfungsbemerkung
der GPA erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: