Betreff
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen der Volksbank Bühl und der Stadt Bühl über den Betrieb einer Tiefgarage
Vorlage
VO/065/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Gesellschaftsvertrag Tiefgarage Volksbank Bühl / Stadt Bühl abzuschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat bei der letzten überörtlichen Prüfung u. a. festgestellt, dass die Rechtsverhältnisse der 1983 gegründeten Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl/Stadt Bühl GbR – ein Unternehmen in Privatrechtsform – hauptsächlich in den 1982, 1983 und 1996 geschlossenen Verträgen über die Betriebsführung geregelt sind. Das Vertragswerk wurde seither nicht an die gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform, an denen Gemeinden mehrheitlich beteiligt sind, angepasst.

 

Die Verwaltung hat deswegen in Abstimmung mit dem Partner Volksbank Bühl einen Gesellschaftsvertrag entworfen, welcher die gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften – u. a. auch die Prüfungsrechte der Stadt – berücksichtigt. Dieser Vertragsentwurf wurde vorab schon mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Mit Vorlage des unterzeichneten Gesellschaftsvertrags an die Rechtsaufsichts-behörde ist die Prüfungsbemerkung der GPA erledigt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: