- Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt das am 13. Februar
2019 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und
bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b) Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2018/19
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 27.091,12 €,
die Ausgaben betrugen 38.158,99 €,
das Jahresergebnis 2018/19 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von 11.067,87 €.
c) Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2018 91.309,75 €
und zum 13.02.2019 80.241,88 €.
Darin enthalten ist
die Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00 €.
d) Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-
mittel beträgt zum
31.03.2019 insgesamt 30.241,88 €.
und darf unter Beachtung der hierzu gefassten Beschlüsse
teilweise und bedarfsgerecht verwendet werden für
-
Maßnahmen im Rahmen der
Bühler Schwarzwildkonzeption
-
Sanierung des
Frankenbachweges, Grenzweges und Hardsteinweges in Neusatz, des Waldweges beim
Schützenhaus und der Privatwaldwege im Bereich Klotzberg
-
Förderung zur Anschaffung
von Drückjagdböcken für die Bühler Jagdpächter
e) Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.
I.
Sachverhalt:
I. Sachverhalt:
Am 05.
März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter
anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der
Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die
Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu
übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Wald-,
Landwirtschafts- und Umweltausschuss entschieden und sämtliche Geschäfte der
Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören
u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die
Verwendung des Reinertrages.
Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von 27.091,12 € und Ausgaben von 38.158,99 € entstand im
Wirtschaftsjahr 2018 (Jagdjahr vom 01.04. – 31.03. des Folgejahres) ein Verlust
von 11.067,87 €. Das letzte Wirtschaftsjahr wurde noch mit einem Gewinn von
7.384,17 € abgeschlossen. Dies war im Berichtszeitraum leider nicht möglich, da
die Kosten für die umfangreiche Jagdkatasteraktualisierung in Höhe von
12.860,00 € fällig wurden. Zudem wurde im Vergleich zum letzten Jahr deutlich
mehr Schwarzwild-Abschussprämie an die Jäger für erlegte Wildschweine
ausbezahlt. Im laufenden Wirtschaftsjahr beträgt die Abschussprämie = 4.225,00
Euro (169 Wildschweine). Im letzten Jahr wurde für 88 Wildschweine eine
Abschussprämie von 2.200,00 Euro gewährt.
Kassenprüfung:
Durch Beschluss des WLUA vom 19. November 2018 wurden die Jagdgenossen
Manfred Graf, Thomas Seifermann und Dominik Merz zu Kassenprüfern bestellt. Die
Herren haben am 13. Februar 2019 für das Jagdjahr 2018 die Kassenprüfung
durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Kassenstand hat am Prüfungstag 80.241,88 € betragen. Dieser Stand wird
auch am 31. März 2019 am Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun
keine weitere Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden
Wirtschaftsjahres erfolgen.
Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der
Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden.
Verwendung des
Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05.
März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden
zur Verfügung gestellt. Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass
ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die
Umsetzung der vom Ausschuss am 12.
November 2012 beschlossenen Maßnahmen
zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll. Zudem werden die
vom 19. November 2018 von diesem
Gremium beschlossene Maßnahmen zur Sanierung
des Frankenbachweges, Grenzweges, Hardtsteinweges in Neusatz, des Waldweges
beim Schützenhaus und der Privatwaldwege im Bereich Klotzberg sowie zur
Anschaffung von Drückjagdböcken in diesem Wirtschaftsjahr kassenwirksam.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem WLUA derzeit keine weiteren
Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt
sich um die Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl.
Anlagenverzeichnis:
Protokoll der
Kassenprüfer