Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl:
- Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Vorlage
VO/066/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt das am 13. Februar 2019 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2018/19
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                    27.091,12 €,
die Ausgaben betrugen                                                                             38.158,99 €,
das Jahresergebnis 2018/19 wird somit auf einen Verlust
festgestellt in Höhe von                                                                             11.067,87 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2018                                                                              91.309,75 €
und zum 13.02.2019                                                                      80.241,88 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                                50.000,00 €.

 

d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2019 insgesamt                                     30.241,88 €.

und darf unter Beachtung der hierzu gefassten Beschlüsse

teilweise und bedarfsgerecht verwendet werden für

 

-        Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

-        Sanierung des Frankenbachweges, Grenzweges und Hardsteinweges in Neusatz, des Waldweges beim Schützenhaus und der Privatwaldwege im Bereich Klotzberg

-        Förderung zur Anschaffung von Drückjagdböcken für die Bühler Jagdpächter

 

e)    Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

 


I. Sachverhalt:

I.        Sachverhalt:

 

          Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 27.091,12 € und Ausgaben von 38.158,99 € entstand im Wirtschaftsjahr 2018 (Jagdjahr vom 01.04. – 31.03. des Folgejahres) ein Verlust von 11.067,87 €. Das letzte Wirtschaftsjahr wurde noch mit einem Gewinn von 7.384,17 € abgeschlossen. Dies war im Berichtszeitraum leider nicht möglich, da die Kosten für die umfangreiche Jagdkatasteraktualisierung in Höhe von 12.860,00 € fällig wurden. Zudem wurde im Vergleich zum letzten Jahr deutlich mehr Schwarzwild-Abschussprämie an die Jäger für erlegte Wildschweine ausbezahlt. Im laufenden Wirtschaftsjahr beträgt die Abschussprämie = 4.225,00 Euro (169 Wildschweine). Im letzten Jahr wurde für 88 Wildschweine eine Abschussprämie von 2.200,00 Euro gewährt.

 

Kassenprüfung:

Durch Beschluss des WLUA vom 19. November 2018 wurden die Jagdgenossen Manfred Graf, Thomas Seifermann und Dominik Merz zu Kassenprüfern bestellt. Die Herren haben am 13. Februar 2019 für das Jagdjahr 2018 die Kassenprüfung durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 80.241,88 € betragen. Dieser Stand wird auch am 31. März 2019 am Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun keine weitere Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

 

Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll. Zudem werden die vom 19. November 2018 von diesem Gremium beschlossene Maßnahmen zur Sanierung des Frankenbachweges, Grenzweges, Hardtsteinweges in Neusatz, des Waldweges beim Schützenhaus und der Privatwaldwege im Bereich Klotzberg sowie zur Anschaffung von Drückjagdböcken in diesem Wirtschaftsjahr kassenwirksam. Die Verwaltung empfiehlt daher dem WLUA derzeit keine weiteren Auskehrungsbeschlüsse zu fassen.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Es handelt sich um die Kassenmittel der Jagdgenossenschaft Bühl.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Protokoll der Kassenprüfer