a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan ge
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der
Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Innenentwicklung „Campus Bühl –
Teilbereich Mensa“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und
Begründung mit artenschutzfachlicher Stellungnahme vom 27. Februar 2019 als
zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 25. Juli 2018 hat der
Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der
Innenentwicklung „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die
Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.
Mit Schreiben vom 17. September 2018 wurden
16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben
14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 4 mit
und 10 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 24. September bis zum 16.
November 2018. Während dieser Zeit wurden 75 private Stellungnahmen
vorgebracht. Da sich diese überwiegend wiederholen, wurden die Stellungnahmen
aller der Vorlage beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt jedoch
als zusammengefasste Fassung für alle vorgelegten Anregungen verfasst. Diese
ist hinter den abgedruckten Stellungnahmen angeordnet. Alle Stellungnahmen sind
unter Anlage 1 beigefügt.
Im Nachgang wurden am 27. Februar 2019 bei
Herrn Oberbürgermeister Schnurr persönlich zusätzlich noch eine Unterschriftensammlung
mit 267 Unterschriften abgegeben. Exemplarisch wurde eine Seite an die
Stellungnahme angehängt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.
Die Hinweise wurden hinsichtlich der
Vorgaben zum Denkmalschutz und Geotechnik lediglich redaktionell ergänzt und in
der Begründung die Ver- und Entsorgung genauer definiert. Im Plan wurde für das
Flachdach die übliche Dachneigung von 0-5 Grad vorgegeben.
...
-
2 -
Mit den vorliegenden redaktionellen
Ergänzungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der
Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes „Campus
Bühl – Teilbereich Mensa“ mit Datum vom 27. Februar 2019 gefasst werden kann.
Alle Ergänzungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14. März 2019
vorberaten und mehrheitlich beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der
Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ mit
textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit
artenschutzfachlicher Stellungnahme vom 27. Februar 2019 als zusammengefasste
Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren „Campus Bühl
– Teilbereich Mensa“ wurden bisher direkt keine Haushaltsmittel in Anspruch
genommen, da die Artenschutz-untersuchung und die schalltechnische Einschätzung
zum Gesamtkonzept „Campus Bühl“ gerechnet werden.
Anlagenverzeichnis: