Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Cam-pus Bühl – Teilbereich Mensa“ in Bühl,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan ge
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/081/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Innenentwicklung „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzfachlicher Stellungnahme vom 27. Februar 2019 als zusammengefasste Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 25. Juli 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.

 

Mit Schreiben vom 17. September 2018 wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 4 mit und 10 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 24. September bis zum 16. November 2018. Während dieser Zeit wurden 75 private Stellungnahmen vorgebracht. Da sich diese überwiegend wiederholen, wurden die Stellungnahmen aller der Vorlage beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt jedoch als zusammengefasste Fassung für alle vorgelegten Anregungen verfasst. Diese ist hinter den abgedruckten Stellungnahmen angeordnet. Alle Stellungnahmen sind unter Anlage 1 beigefügt.

 

Im Nachgang wurden am 27. Februar 2019 bei Herrn Oberbürgermeister Schnurr persönlich zusätzlich noch eine Unterschriftensammlung mit 267 Unterschriften abgegeben. Exemplarisch wurde eine Seite an die Stellungnahme angehängt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.

 

Die Hinweise wurden hinsichtlich der Vorgaben zum Denkmalschutz und Geotechnik lediglich redaktionell ergänzt und in der Begründung die Ver- und Entsorgung genauer definiert. Im Plan wurde für das Flachdach die übliche Dachneigung von 0-5 Grad vorgegeben.

 

 

 

 

 

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Mit den vorliegenden redaktionellen Ergänzungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ mit Datum vom 27. Februar 2019 gefasst werden kann. Alle Ergänzungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.

 

Der Technische Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14. März 2019 vorberaten und mehrheitlich beschlossen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, den Bebauungsplan „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzfachlicher Stellungnahme vom 27. Februar 2019 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Bebauungsplanverfahren „Campus Bühl – Teilbereich Mensa“ wurden bisher direkt keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen, da die Artenschutz-untersuchung und die schalltechnische Einschätzung zum Gesamtkonzept „Campus Bühl“ gerechnet werden.

 

 


Anlagenverzeichnis: