Betreff
Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeinde Sinzheim für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bühl zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlun-gen
Vorlage
VO/085/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Für die kommende Amtszeit (vom 01. April 2019 bis 31. März 2023) des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl werden als ehrenamtliche Gutachter/in nachbestellt (in alphabetischer Reihenfolge):

 

1.       Adolf Baumeister, Schillerweg 2, 76547 Sinzheim

2.       Eberhard Gschwender, Denniweg 42, 77830 Bühlertal

3.       Hubert Lorenz, Am Tonhügel 15, 76534 Baden-Baden

 

 


I. Sachverhalt:

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2019 wurden die ehrenamtlichen Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bühl bestellt. Insofern wird auf die dortige Vorlage verwiesen.

Da zum Zeitpunkt dieser Gemeinderatssitzung die 3 zu benennenden Gutachter

der Gemeinde Sinzheim noch nicht bestimmt waren, wurden diese nun nachgemeldet, um in der heutigen Sitzung bestellt werden zu können.

 

Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2023 wird vorgeschlagen, folgende Personen seitens der Gemeinde Sinzheim in den Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bestellen:

 

1.      Adolf Baumeister, Dipl.-Ing., Inhaber eines Ingenieurbüros in Sinzheim, seit 1980 Mitglied im Gutachterausschuss Sinzheim und stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Sinzheim

 

2.      Hubert Lorenz, zertifizierter Immobilien-Gutachter, seit 2012 Mitglied im Gutachterausschuss Sinzheim

 

3.      Eberhard Gschwender, stv. Bauamtsleiter und seit 2004 Vorsitzender des Gutachterausschusses Sinzheim

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die ehrenamtlichen Gutachter erhalten für ihre Leistung eine Entschädigung nach der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg. Die Entschädigung wird von der Geschäftsstelle festgesetzt. Dafür stehen im Haushaltsplan 2019 unter Profitcenter 5111 Mittel zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: