III.
Beschlussvorschlag:
Für die kommende Amtszeit (vom 01. April 2019 bis
31. März 2023) des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt
Bühl werden als ehrenamtliche Gutachter/in nachbestellt (in alphabetischer
Reihenfolge):
1.
Adolf Baumeister,
Schillerweg 2, 76547 Sinzheim
2.
Eberhard
Gschwender, Denniweg 42, 77830 Bühlertal
3.
Hubert
Lorenz, Am Tonhügel 15, 76534 Baden-Baden
I.
Sachverhalt:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.
Februar 2019 wurden die ehrenamtlichen Gutachter in den Gemeinsamen
Gutachterausschuss bei der Stadt Bühl bestellt. Insofern wird auf die dortige
Vorlage verwiesen.
Da zum Zeitpunkt dieser Gemeinderatssitzung die 3
zu benennenden Gutachter
der Gemeinde Sinzheim noch nicht bestimmt waren,
wurden diese nun nachgemeldet, um in der heutigen Sitzung bestellt werden zu
können.
Für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2023
wird vorgeschlagen, folgende Personen seitens der Gemeinde Sinzheim in den
Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bestellen:
1.
Adolf Baumeister, Dipl.-Ing., Inhaber eines Ingenieurbüros in
Sinzheim, seit 1980 Mitglied im Gutachterausschuss Sinzheim und
stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Sinzheim
2.
Hubert Lorenz, zertifizierter Immobilien-Gutachter, seit 2012 Mitglied im
Gutachterausschuss Sinzheim
3.
Eberhard Gschwender, stv. Bauamtsleiter und seit 2004 Vorsitzender
des Gutachterausschusses Sinzheim
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die ehrenamtlichen Gutachter erhalten für ihre
Leistung eine Entschädigung nach der Gutachterausschussverordnung
Baden-Württemberg. Die Entschädigung wird von der Geschäftsstelle festgesetzt.
Dafür stehen im Haushaltsplan 2019 unter Profitcenter 5111 Mittel zur
Verfügung.
Anlagenverzeichnis: