Betreff
Kinderhaus Sonnenschein – Erweiterung,
Sachstand und Vergabe von Ingenieurleistungen
Vorlage
VO/090/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Technische Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

 

b)    Der Technischen Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Architekturbüro Seebacher – Krauth – Metzinger, Bühl, einen Architektenvertrag auf Grundlage der HOAI auch für die Ausführung der Baumaßnahme zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Mitte 2018 wurde mit den Planungen für die Erweiterung des „Kinderhaus Sonnenschein“ im Wasserbett begonnen. Die Stadt Bühl benötigt weitere 20 Krippenplätze, die hier in Form von 2 zusätzlichen Gruppenräumen realisiert werden sollen. Dies geht aus der am 17.05.2017 beschlossenen Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 hervor.

 

Eine Erweiterung auf dem eigenen Grundstück bzw. Baufeld kam aus platzmäßigen, pädagogischen sowie bauablauftechnischen Gesichtspunkten nicht in Frage – auch um den gut genutzten und sehr schön begrünten Außenspielbereich nicht zu zerstören.

Eine Erweiterung Richtung bestehendem Bolzplatz bedingt allerdings einer Bebauungsplanänderung. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wasserbett 5. Änderung“ durch den Gemeinderat erfolgte am 05.12.2018. Mittlerweile ist die Offenlage abgeschlossen, der Satzungsbeschluss soll in der Gemeinderatssitzung am 10.04.2019 gefasst werden.

Das Projekt wurde auch schon am 22.11.2018 als mündlicher Bericht im Kultur- und Sozialausschuss vorgestellt.

 

Der Erweiterungsbau lehnt sich architektonisch und raumfunktional an den Bestand an, ohne diesen jedoch einfach nur zu kopieren. Die beiden neuen Gruppenräume samt Schlafräumen sind für die beiden neuen Krippengruppen vorgesehen, aber bei Bedarf auch für alle anderen unterschiedlichen Kindergartengruppen nutzbar. Ein neuer Küchen- und Essbereich greift die Tatsache auf, dass immer mehr Kinder mit einem Mittagtisch versorgt werden. Komplettiert wird der Anbau durch einen neuen Personalbereich, um der gestiegenen Anzahl der Beschäftigten gerecht zu werden.

 

Aktueller Stand des Projekts

Momentan wird der Bauantrag vorbereitet und in Kürze eingereicht. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Erweiterung bis zum Spätjahr 2020 bezugsfertig ist.

Architekt Georg Metzinger wird den aktuellen Stand und die aktuellen Planungen in dieser Sitzung näher erläutern.

 

Weitere Beauftragung des Architekten

Für die Planung der Baumaßnahme war das Büro Seebacher – Krauth – Metzinger, Bühl, stufenweise beauftragt. Dieses Büro soll nun auch mit der Ausführung weiterbeauftragt werden. Es liegt der Verwaltung ein entsprechender Ingenieurvertrag, über die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9, mit einer vorläufigen Bruttohonorarsumme von insgesamt (alle Leistungsphasen) 119.929,63 Euro auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), vor.

 

 

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Die Beauftragung der erforderlichen Fachingenieure fällt in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2019 stehen unter Investitionsauftrag I36504140000

500.000 Euro und darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro zur Verfügung. In der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 ist ein Betrag in Höhe von 700.000 Euro ausgewiesen.

 

Insgesamt wird derzeit mit Kosten für dieses Projekt in Höhe von 1.275.000 Euro gerechnet, zzgl. interner Verrechnung.

 

 


Anlagenverzeichnis: