Betreff
Rechtsverordnung und Badeordnung für die Badestelle "Witstung" am Baggersee Weitenung
Vorlage
VO/106/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Rechtsverordnung für die Badestelle „Witstung“ am Baggersee Weitenung und nimmt die Badeordnung für die Badestelle „Witstung“ zur Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2018 wurde der Beschluss gefasst, die Einrichtung der Badestelle am Baggersee Weitenung - Badestelle Witstung - vorzunehmen und hierzu eine Rechtsverordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs sowie der Nutzung des Uferbereichs, zu erstellen.

 

In der Rechtsverordnung werden die Badezeiten, die Verbotstatbestände und die Ordnungswidrigkeitstatbestände geregelt. In der Badeordnung ist das allgemeine Verhalten an der Badestelle geregelt.

 

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Badeordnung tritt am Tage ihres Aushangs an der Badestelle in Kraft.

 

Der Rechtsausschuss hat am 28.03.2019 in seiner nicht öffentlichen Sitzung über die Rechtsverordnung und Badeordnung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat die Rechtsverordnung zu beschließen und die Badeordnung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Ortschaftsrat Weitenung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2019 über die Rechtsverordnung und die Badeordnung beraten. Das Ergebnis wird in der heutigen Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis: