III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Rechtsverordnung für die
Badestelle „Witstung“ am Baggersee Weitenung und nimmt die Badeordnung für die
Badestelle „Witstung“ zur Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2018 wurde der Beschluss gefasst,
die Einrichtung der Badestelle am Baggersee Weitenung - Badestelle Witstung -
vorzunehmen und hierzu eine Rechtsverordnung zur Einschränkung des
Gemeingebrauchs sowie der Nutzung des Uferbereichs, zu erstellen.
In der Rechtsverordnung werden die Badezeiten, die Verbotstatbestände
und die Ordnungswidrigkeitstatbestände geregelt. In der Badeordnung ist das
allgemeine Verhalten an der Badestelle geregelt.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Badeordnung tritt am Tage ihres Aushangs an der Badestelle in Kraft.
Der Rechtsausschuss hat am 28.03.2019 in seiner nicht öffentlichen
Sitzung über die Rechtsverordnung und Badeordnung beraten und empfiehlt dem
Gemeinderat die Rechtsverordnung zu beschließen und die Badeordnung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Ortschaftsrat Weitenung hat in seiner öffentlichen Sitzung am
03.04.2019 über die Rechtsverordnung und die Badeordnung beraten. Das Ergebnis
wird in der heutigen Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis: