III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung
des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2019/2020 zu.
b) Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von
2,5 Springerstellen für die Bühler Kindertageseinrichtungen - zunächst
befristet bis 31.08.2021 – zu.
I.
Sachverhalt:
Wie bereits in vergangenen Jahren hat die
Stadt Bühl einen neuen Kindergartenbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den
Trägern der Bühler Kindertageseinrichtungen erarbeitet (Anlage 1).
Dieser soll Handlungsgrundlage für das
anstehende Kindergartenjahr sein; auch im Hinblick auf die städtische
Komplementärförderdung für die sich in konfessioneller und freier Trägerschaft
befindenden Kindertageseinrichtungen. Grundsätzlich haben diese nur insoweit
einen vertraglich gesicherten Anspruch auf Zuschüsse der Stadt Bühl, wie sie
nach den Betreuungs- und Betriebsformen der kommunalen Planung entsprechen.
Stand in den vergangenen Jahren noch für
alle Bühler Kindertageseinrichtungen der Ausbau eines bedarfs- und
familiengerechten Betreuungsangebots für Krippen- und Tagesstättenkinder im
Vordergrund, gilt es wie bei der vorherigen Kindergartenbedarfsplanung, vor
allem den Kapazitätsengpässen in den Kernstadteinrichtungen und Kappelwindeck
zu begegnen.
Darüber hinaus ist weiterhin festzustellen,
dass Eltern ihre Kinder immer früher in einer Kindertageseinrichtung anmelden.
Rund 20 % der einjährigen und ca. 80 % der zweijährigen Kinder werden
zwischenzeitlich in einer Kindertageseinrichtung betreut. Dies bedeutet, dass
innerhalb nur weniger Jahre nahezu ein kompletter Jahrgang mehr in den
Kindertageseinrichtungen betreut wird und dadurch das Platzangebot und die
pädagogische Arbeit einem stetigen Wandel unterzogen werden musste.
Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass
ein weiterer Ausbau des Platzangebotes für Krippenkinder, insbesondere für die
Kernstadt, unabdingbar ist, damit auch künftig ein ausreichendes und
bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Kinder der Stadt Bühl bereitsteht.
Vor allem auch die baulichen Entwicklungen (z.B. Entwicklung Baugebiet
Kirchgassgraben) müssen weiterhin im Blick behalten werden.
Zur Sicherstellung der Qualität in den
Kindertageseinrichtungen wird wie im Kindergartenbedarfsplan erläutert, die
Einrichtung von Springerstellen vorgeschlagen.
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11.
April 2019 über die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr
2019/2020 beraten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung Personalkostenzuschuss:
Ø Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Weitenung 70.000 €
(1,5 Vollzeitstellen)
Ø Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Altschweier 47.000 €
(1,0 Vollzeitstelle)
Ø Springerstellen für die kirchlichen und freien Träger 70.000 €
(1,5 Vollzeitstellen)
Erhöhung Personalkosten städtische Kindertageseinrichtungen:
Ø Kinderhaus Sonnenschein (2 Vollzeitstellen) 110.000 €
Ø Springerstelle (1 Vollzeitstelle)
55.000 €
Gesamtsumme: 352.000
€
Anlagenverzeichnis: