Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bühl
Vorlage
VO/127/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2019/2020 zu.

 

b)    Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von 2,5 Springerstellen für die Bühler Kindertageseinrichtungen - zunächst befristet bis 31.08.2021 – zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Wie bereits in vergangenen Jahren hat die Stadt Bühl einen neuen Kindergartenbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Trägern der Bühler Kindertageseinrichtungen erarbeitet (Anlage 1).

 

Dieser soll Handlungsgrundlage für das anstehende Kindergartenjahr sein; auch im Hinblick auf die städtische Komplementärförderdung für die sich in konfessioneller und freier Trägerschaft befindenden Kindertageseinrichtungen. Grundsätzlich haben diese nur insoweit einen vertraglich gesicherten Anspruch auf Zuschüsse der Stadt Bühl, wie sie nach den Betreuungs- und Betriebsformen der kommunalen Planung entsprechen.

 

Stand in den vergangenen Jahren noch für alle Bühler Kindertageseinrichtungen der Ausbau eines bedarfs- und familiengerechten Betreuungsangebots für Krippen- und Tagesstättenkinder im Vordergrund, gilt es wie bei der vorherigen Kindergartenbedarfsplanung, vor allem den Kapazitätsengpässen in den Kernstadteinrichtungen und Kappelwindeck zu begegnen.

 

Darüber hinaus ist weiterhin festzustellen, dass Eltern ihre Kinder immer früher in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Rund 20 % der einjährigen und ca. 80 % der zweijährigen Kinder werden zwischenzeitlich in einer Kindertageseinrichtung betreut. Dies bedeutet, dass innerhalb nur weniger Jahre nahezu ein kompletter Jahrgang mehr in den Kindertageseinrichtungen betreut wird und dadurch das Platzangebot und die pädagogische Arbeit einem stetigen Wandel unterzogen werden musste.

 

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass ein weiterer Ausbau des Platzangebotes für Krippenkinder, insbesondere für die Kernstadt, unabdingbar ist, damit auch künftig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Kinder der Stadt Bühl bereitsteht. Vor allem auch die baulichen Entwicklungen (z.B. Entwicklung Baugebiet Kirchgassgraben) müssen weiterhin im Blick behalten werden.

 

Zur Sicherstellung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen wird wie im Kindergartenbedarfsplan erläutert, die Einrichtung von Springerstellen vorgeschlagen.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 über die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2019/2020 beraten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung Personalkostenzuschuss:

Ø  Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Weitenung                           70.000 €

(1,5 Vollzeitstellen)

Ø  Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Altschweier                            47.000 €

(1,0 Vollzeitstelle) 

Ø  Springerstellen für die kirchlichen und freien Träger                           70.000 €

(1,5 Vollzeitstellen)

 

Erhöhung Personalkosten städtische Kindertageseinrichtungen:

Ø  Kinderhaus Sonnenschein (2 Vollzeitstellen)                                       110.000 €

Ø  Springerstelle (1 Vollzeitstelle)                                                                  55.000 €

 

Gesamtsumme:                                                                                                      352.000 €

 

 


Anlagenverzeichnis: