Betreff
Einrichtung eines Seniorenrates
Vorlage
VO/128/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Seniorenrates zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen in die Wege zu leiten. Ein personeller Mehrbedarf mit bis zu max. 0,25 Personalstellen wird für einen befristeten Zeitraum von zunächst 2 Jahren genehmigt.

 

 


I. Sachverhalt:

Die ehrenamtlich organisierte Gruppe „Zeitspender“ Bürger für Bühl, welche unter dem Dach des Seniorenbüros Bühl organisiert ist, hat sich an Herrn Oberbürgermeister Schnurr und Herrn Bürgermeister Jokerst mit der Frage gewandt, ob auch in der Stadt Bühl die Möglichkeit besteht, einen Seniorenrat einzurichten.

 

Den Vertretern wurde signalisiert, dass man der Idee zur Einrichtung eines Seniorenrates offen gegenübersteht. Daraufhin wurden in mehreren Gesprächen die grundlegenden Voraussetzungen erörtert. Die Eckpunkte hierzu sind wie folgt:

 

Eckpunkte des Seniorenrates:

 

Ziele

Als Ziele des Seniorenrates wurden die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, die Gestaltung eines generationsübergreifenden Miteinanders als auch das wiederspiegeln der Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen definiert.

 

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Seniorenrates zählt die Interessensvertretung älterer Bürger. Darüber hinaus trägt der Seniorenrat zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung bei. Der Seniorenrat arbeitet an Lösungen mit und hat die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Der Seniorenrat versteht sich somit als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet.

 

Zusammensetzung

Als Zusammensetzung des Seniorenrates wird eine Gruppengröße von ca. 10 – 15 Bürgern (max. 20) vorgeschlagen. Die Mitglieder des Seniorenrates sind Bürger aus Bühl im Alter von 60+ Jahren.

 

Amtszeit und Wahl

Die Mitglieder des Seniorenrates werden auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die keine gewählten Mandatsträger sind.

 

Bei der Zusammensetzung des Gremiums sollte nach Möglichkeit das Verhältnis der Ortsteile und Kernstadt abgebildet werden. Die Mitglieder des Seniorenrates werden nach der Wahl durch den Gemeinderat bestätigt und bestellt. Anschließend kann der Seniorenrat eine konstituierende Sitzung durchführen.

 

Der Seniorenrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher / eine Sprecherin und gibt sich eine mit der Verwaltung abgestimmte Geschäftsordnung, welche durch den Gemeinderat bestätigt wird.

 

Rechte

Zu den Rechten des Seniorenrates zählen, dass Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den Gemeinderat eingebracht werden können, ein Rederecht zu eingebrachten Themen im Gemeinderat, ein jährlicher Bericht zur Arbeit des Seniorenrates im Gemeinderat, eine Unterstützung der Verwaltung bei seniorenrelevanten Themen sowie ein Auskunftsrecht gegenüber dem Seniorenrat durch die Verwaltung zu öffentlichen Themen.

 

Budget

Für den Seniorenbeirat wurde im Haushalt 2019 kein explizites Budget berücksichtigt; es wäre jedoch ein Jahresbudget i. H. v. max. 2.000 € vorgesehen (ähnlich wie Gesamtelternbeirat oder Jugendgemeinderat). Für den Haushalt 2020 und folgende Haushalte sollen für den Seniorenrat ein Budget i. H. v. 2.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt werden.

 

Sitzungen

Für die Durchführung der Sitzungen des Seniorenrates können städtische Räume, z.B. ein Seminarraum im Friedrichsbau, in Abstimmung mit der Verwaltung genutzt werden. Die Anzahl der Sitzungen wird in der Geschäftsordnung geregelt.

 

Ansprechpartner Verwaltung

Für den Seniorenrat soll ein zentraler Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung stehen. Die Aufgaben des zentralen Ansprechpartners sind insbesondere die Anliegen des Seniorenrates zu koordinieren, u.a. die Weitergabe von Anfragen an zuständige Fachbereiche und Rückmeldung der Ergebnisse an den Seniorenrat.

 

Über den Wunsch der Gruppe „Zeitspender“, dass generell ein Vertreter der Verwaltung an Sitzungen des Seniorenrates teilnimmt, wurde kontrovers diskutiert. Die Ehrenamtlichen stellen sich hier z.B. auch eine Protokollführung vor.

 

Die Einrichtung eines Seniorenrates wird in Abhängigkeit seiner Entwicklung und Aktivitäten einen personellen Mehraufwand begründen. Aktuell wird mit einem Umfang bis max. 0,25 Personalstellen gerechnet.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 über die Einrichtung eines Seniorenrates beraten. Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.


 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für den Haushalt 2019 werden 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist mit einem Personalbedarf mit bis zu 0,25 Personalstellen zu rechnen. Die Personalkosten betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: