III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines
Seniorenrates zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen
Voraussetzungen in die Wege zu leiten. Ein personeller Mehrbedarf mit bis zu
max. 0,25 Personalstellen wird für einen befristeten Zeitraum von zunächst 2
Jahren genehmigt.
I.
Sachverhalt:
Die ehrenamtlich
organisierte Gruppe „Zeitspender“ Bürger für Bühl, welche unter dem Dach des
Seniorenbüros Bühl organisiert ist, hat sich an Herrn Oberbürgermeister Schnurr
und Herrn Bürgermeister Jokerst mit der Frage gewandt, ob auch in der Stadt
Bühl die Möglichkeit besteht, einen Seniorenrat einzurichten.
Den Vertretern wurde
signalisiert, dass man der Idee zur Einrichtung eines Seniorenrates offen
gegenübersteht. Daraufhin wurden in mehreren Gesprächen die grundlegenden
Voraussetzungen erörtert. Die Eckpunkte hierzu sind wie folgt:
Eckpunkte des Seniorenrates:
Ziele
Als Ziele des
Seniorenrates wurden die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben,
die Gestaltung eines generationsübergreifenden Miteinanders als auch das
wiederspiegeln der Interessen älterer Menschen aus Kernstadt und Ortsteilen
definiert.
Aufgaben
Zu den
Aufgaben des Seniorenrates zählt die Interessensvertretung älterer Bürger.
Darüber hinaus trägt der Seniorenrat zur Meinungsbildung und zum
Erfahrungsaustausch zwischen älteren Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung bei.
Der Seniorenrat arbeitet an Lösungen mit und hat die Möglichkeit,
Informationsveranstaltungen durchzuführen. Der Seniorenrat versteht sich somit
als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem,
wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet.
Zusammensetzung
Als
Zusammensetzung des Seniorenrates wird eine Gruppengröße von ca. 10 – 15
Bürgern (max. 20) vorgeschlagen. Die Mitglieder des Seniorenrates sind Bürger
aus Bühl im Alter von 60+ Jahren.
Amtszeit und Wahl
Die
Mitglieder des Seniorenrates werden auf zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist
möglich. Es dürfen nur Personen gewählt werden, die keine gewählten
Mandatsträger sind.
Bei der
Zusammensetzung des Gremiums sollte nach Möglichkeit das Verhältnis der
Ortsteile und Kernstadt abgebildet werden. Die Mitglieder des Seniorenrates
werden nach der Wahl durch den Gemeinderat bestätigt und bestellt. Anschließend
kann der Seniorenrat eine konstituierende Sitzung durchführen.
Der
Seniorenrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher / eine Sprecherin und
gibt sich eine mit der Verwaltung abgestimmte Geschäftsordnung, welche durch
den Gemeinderat bestätigt wird.
Rechte
Zu den Rechten
des Seniorenrates zählen, dass Empfehlungen zu seniorenrelevanten Themen in den
Gemeinderat eingebracht werden können, ein Rederecht zu eingebrachten Themen im
Gemeinderat, ein jährlicher Bericht zur Arbeit des Seniorenrates im
Gemeinderat, eine Unterstützung der Verwaltung bei seniorenrelevanten Themen
sowie ein Auskunftsrecht gegenüber dem Seniorenrat durch die Verwaltung zu
öffentlichen Themen.
Budget
Für den
Seniorenbeirat wurde im Haushalt 2019 kein explizites Budget berücksichtigt; es
wäre jedoch ein Jahresbudget i. H. v. max. 2.000 € vorgesehen (ähnlich wie
Gesamtelternbeirat oder Jugendgemeinderat). Für den Haushalt 2020 und folgende
Haushalte sollen für den Seniorenrat ein Budget i. H. v. 2.000 €/Jahr zur
Verfügung gestellt werden.
Sitzungen
Für die
Durchführung der Sitzungen des Seniorenrates können städtische Räume, z.B. ein
Seminarraum im Friedrichsbau, in Abstimmung mit der Verwaltung genutzt werden.
Die Anzahl der Sitzungen wird in der Geschäftsordnung geregelt.
Ansprechpartner Verwaltung
Für den
Seniorenrat soll ein zentraler Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung
stehen. Die Aufgaben des zentralen Ansprechpartners sind insbesondere die
Anliegen des Seniorenrates zu koordinieren, u.a. die Weitergabe von Anfragen an
zuständige Fachbereiche und Rückmeldung der Ergebnisse an den Seniorenrat.
Über den
Wunsch der Gruppe „Zeitspender“, dass generell ein Vertreter der Verwaltung an
Sitzungen des Seniorenrates teilnimmt, wurde kontrovers diskutiert. Die
Ehrenamtlichen stellen sich hier z.B. auch eine Protokollführung vor.
Die
Einrichtung eines Seniorenrates wird in Abhängigkeit seiner Entwicklung und
Aktivitäten einen personellen Mehraufwand begründen. Aktuell wird mit einem
Umfang bis max. 0,25 Personalstellen gerechnet.
Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11.
April 2019 über die Einrichtung eines Seniorenrates beraten. Dem Gemeinderat
wird einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für den Haushalt 2019
werden 2.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist mit einem
Personalbedarf mit bis zu 0,25 Personalstellen zu rechnen. Die Personalkosten
betragen dazu rd. 15.000 €/Jahr.
Anlagenverzeichnis: