a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlic her Belange
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
der 3. Änderung und Ergänzung „Niederfeld“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung
vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl die Entwurfsbilligung mit geändertem
Geltungsbereich und den Offenlagebeschluss der 3. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes „Niederfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
gefasst und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.
Zuvor sind bereits vier private
Stellungnahmen eingegangen, welche im Wesentlichen die Einbeziehung der Bürger
fordern und die „extreme Nachverdichtung“ beanstanden. Am 2. Oktober 2018 wurde
eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Auf Grund dessen wurde der
Bebauungsplanentwurf geändert.
Zum Bebauungsplanentwurf wurden mit
Schreiben vom 3. Januar 2019 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange angeschrieben. Davon gaben zehn Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange eine Rückmeldung, zwei mit und acht ohne Anregungen.
Die Offenlage erfolgte vom 7. Januar 2019
bis 8. Februar 2019. Während dieser Zeit und danach wurden zwei private
Stellungnahmen vorgebracht.
Insgesamt sind sechs private Stellungnahmen
eingegangen.
Eine der beiden zur Offenlage abgegebenen
privaten Stellungnahmen fordert, dass im MI 3 auf dem Grundstück Flst.Nr.
7436/1 auch eine Wandhöhe von 10,00 m wie im übrigen Mischgebiet festgesetzt
wird. Das Planungskonzept sieht hier eine Wandhöhe von 11,50 m vor.
Das Grundstück mit der Flst.Nr. 7436/1 wurde
zur Steuerung der Gebäudehöhe während des Bebauungsplanverfahrens in den
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aufgenommen. Davor wäre ein Gebäude
in einem höheren Ausmaß möglich gewesen. Um einen harmonischen städtebaulichen
Übergang zur hohen Bestandsbebauung auf der einen und zur niedrigeren Bebauung
mit bisher 2 Vollgeschossen auf der anderen Seite erreichen zu können, wurde an
dieser Stelle die Wandhöhe auf 11,50 m begrenzt.
…
- 2 -
Aufgrund des städtebaulichen Bilds wird die Wandhöhe von 11,50 m an
dieser Stelle beibehalten und nicht weiter reduziert.
Die weitere Stellungnahme fordert auf, im
östlichen Bereich der Lessingstraße wiederum drei Vollgeschosse festzusetzen.
Wie aus der Stellungnahme hervorgeht, wollten die Bewohner zum Zeitpunkt der
Bürgerinformation am 2. Oktober 2018, durch den Verzicht von ehemals drei auf
zwei Vollgeschosse erreichen, dass die Höhe der umliegenden geplanten Gebäude
ebenfalls deutlich reduziert wird.
Dieser Gedanke entspricht dem ursprünglichen
Planungskonzept und dem Bedürfnis zur Schaffung von mehr Wohnraum, worüber in
der Bürgerbeteiligung diskutiert wurde.
Sollte solch ein Planungsgedanke
aufgegriffen werden, wäre eine erneute Bebauungsplanoffenlage notwendig.
Auf Grund der Tatsache, dass für die
angeregte Erhöhung (wieder auf drei Vollgeschosse) lediglich eine Stellungnahme
vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Satzungsbeschluss für die Planung vom
17. April 2019 zu fassen.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt eine
Mehrheit für eine weitere Verdichtung (Erhöhung auf drei Vollgeschosse) finden,
kann ein erneutes Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Alle mit Anregung eingegangenen
Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Zum Satzungsbeschluss sind neben kleineren
redaktionellen Änderungen folgende Anpassungen im Bebauungsplan vorgenommen
worden:
·
Unter Hinweise wurde aufgenommen, dass innerhalb des
Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung sich Flächen befinden, welche in
der Hochwassergefahrenkarte als HQ extrem-geschützter Bereich eingestuft sind.
·
Im Fachbeitrag zum Artenschutz, wurde der Forderung
nach einer Vergrämungsmöglichkeit von Eidechsen und einem bauzeitlichen
Schutzzaun vor der Baumaßnahme zugestimmt. Dies wurde ergänzt und entsprechend
festgesetzt.
·
Der
Zeitraum für die Rückbauarbeiten auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 7436/1 zum
Schutz der vermuteten Wochenstube der Zwergfledermaus wurde konkretisiert.
·
Die
Höhenbezugspunkte wurden auch außerhalb des Geltungsbereiches in der
Hauptstraße eingezeichnet.
·
Die
textliche Festsetzung zum Anlegen der nicht überbauten Flächen als
vegetationsbedeckte Flächen wurde dahingehend konkretisiert, dass Kies- und Schotterflächen
auf diesen Flächen unzulässig und diese Flächen wasserdurchlässig anzulegen
sind.
·
Die Pflanzliste wurde aktualisiert und
wird künftig bei allen weiteren Bebauungsplänen mit neuem Stand 2019
herangezogen.
Alle Änderungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf
sind in der Vorlage grau hinterlegt.
…
- 3 -
Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die
Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes der 3. Änderung und Ergänzung
„Niederfeld“ vom 17. April 2019 gefasst werden kann. Der Bebauungsplan
ersetzt mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes den bisher gültigen Bebauungsplan
für diesen Teilbereich.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019
behandeln. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Auch empfiehlt die Verwaltung, den
Bebauungsplan der 3. Änderung und Ergänzung „Niederfeld“ mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit
artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 17. April 2019 als zusammengefasste
Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren wurden bisher
Haushaltsmittel von insgesamt ca. 6.000 € in Anspruch genommen.
Anlagenverzeichnis: