a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öff entlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
…
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b) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
der Innenentwicklung „Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag
Artenschutz vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20. Dezember 2017 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
der Innenentwicklung „Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der
Bebauungsplanentwurf vom 21. November 2018 wurde am 19. Dezember 2018 vom
Gemeinderat mit der Änderung, dass nur Pultdächer und Satteldächer zulässig
sind, gebilligt und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage beauftragt.
Mit Schreiben vom 03. Januar 2019 wurden 14
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 10
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 4 mit und 6
ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 07. Januar bis zum 08. Februar
2019. Während dieser Zeit wurden 3 private Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit
Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Gegenüber dem Entwurfsplan wurde auf den
Grundstücken Flst.Nrn. 1925/4 und 1925 im rückwärtigen Grundstücksteil für die
bestehende Garage und für eine künftige Garage ein Garagenbaufenster
festgesetzt und damit dem Wunsch des Eigentümers entsprochen.
Das Wegerecht G3 wurde von der östlichen
Grundstücksgrenze zur südlichen Grundstücksgrenze der beiden Flurstücke
verschoben, da es auch hier tatsächlich verläuft.
Auf Wunsch des Landratsamtes Rastatt, Untere
Naturschutzbehörde, wurde in der Begründung zur Zauneidechsenmaßnahme der
Begriff Schutzzaun in Reptilienzaun geändert.
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Ebenso wurde in die Begründung die
vorsorgliche Vergrämungsmaßnahme einer mehrmaligen Mahd auf den Grundstücken
Flst.Nrn. 1895, 1895/1, 1899/2 und 1900 aufgenommen. Die textliche Festsetzung
zur Zauneidechse wurde um den Reptilienzaun und die mehrmalige Mahd ergänzt.
Die textliche Festsetzung zum Anlegen der
nicht überbauten Flächen als vegetationsbedeckte Flächen wurde dahingehend
konkretisiert, dass Kies- und Schotterflächen auf diesen Flächen unzulässig und
diese Flächen wasserdurchlässig anzulegen sind.
Die Pflanzliste wurde aktualisiert und wird
künftig bei allen weiteren Bebauungsplänen mit neuem Stand 2019 herangezogen.
Die Hinweise zum Bebauungsplan wurden um aktuelle Angaben zur Geotechnik und
zur Archäologie ergänzt.
Mit den vorliegenden Ergänzungen bleiben die
Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes mit Datum vom 17. April 2019 gefasst
werden kann. Alle Ergänzungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf sind in der
Vorlage grau
hinterlegt.
Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 24. April 2019 einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019
behandeln. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan
„Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 17. April 2019
als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren
„Bühlertalstraße / Herrenbergstraße“ wurden für Vermessung und
Artenschutzprüfung insgesamt ca. 11.000 € benötigt.
Anlagenverzeichnis: