a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange
b) Öffentlich-rechtlicher Vertrag
c) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
…
- 3 -
b) Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister
zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Landratsamt Rastatt,
Untere Naturschutzbehörde.
c) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
„Herrenbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und
Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 17. April 2019 als zusammengefasste
Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl den erneuten Bebauungsplanentwurf zur
Einbeziehung von Außenbereichsflächen „Herrenbergstraße“ in Bühl-Altschweier
nach § 13b beschlossen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage für den
Änderungsbereich beauftragt.
Mit Schreiben vom 22. Februar 2019 wurden 5
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 4
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 1 mit und 3
ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 25. Februar bis zum 28. März 2019.
Während dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht. Alle mit
Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Gegenüber dem erneuten Bebauungsplanentwurf
wurden nur geringfügige und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die textliche
Festsetzung zum Anlegen der nicht überbauten Flächen als vegetationsbedeckte
Flächen wurde dahingehend konkretisiert, dass Kies- und Schotterflächen auf
diesen Flächen unzulässig und diese Flächen wasserdurchlässig anzulegen sind.
Die Pflanzliste wurde aktualisiert und wird
künftig bei allen weiteren Bebauungsplänen mit neuem Stand 2019 herangezogen.
Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die
Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des Bebauungsplanes vom 17. April 2019 gefasst werden kann. Die
Ergänzungen gegenüber dem erneuten Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
…
- 2 -
Für die unter dem europäischen
Flora-Fauna-Habitat-Schutz stehende Zauneidechse muss eine vorgezogene
funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) durchgeführt werden. Es
handelt sich dabei um das Anlegen von zwei Steinriegeln mit Sandlinsen und
Totholz-/Reisighaufen auf der im Südosten an das Plangebiet angrenzenden
Fläche. Darüber hinaus sind rechtzeitig vor Baubeginn Vergrämungsmaßnahmen wie
Mahd und Aufstellen eines Reptilienzauns durchzuführen. Die
artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern umzusetzen. Hierfür wird ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag mit dem Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, erforderlich.
Der Vertrag muss von den Eigentümern bis zum Gemeinderatsbeschluss
unterschrieben vorliegen, ansonsten kann der Satzungsbeschluss für diesen
Bebauungsplan nicht gefasst werden.
Der Ortschaftsrat Altschweier hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 24. April 2019 einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019
behandeln. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Auch empfiehlt die Verwaltung, den
Oberbürgermeister zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem
Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, zu ermächtigen.
Ebenso empfiehlt die Verwaltung, den
Bebauungsplan „Herrenbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 17. April 2019
als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren
„Herrenbergstraße“ wurden für Vermessung und Artenschutzprüfung insgesamt ca.
9.000 € benötigt.
Anlagenverzeichnis: