a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange
b) Satzungsbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt, die
vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange
gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
…
- 3 -
b) Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan
„Weinstraße / Weinbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen
Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 17.
April 2019 als zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat
der Gemeinderat der Stadt Bühl den erneuten Bebauungsplanentwurf der
Innenentwicklung „Weinstraße / Weinbergstraße“ in Bühl-Eisental nach § 13a
beschlossen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer erneuten Offenlage für den
Änderungsbereich beauftragt.
Mit Schreiben vom 1. März 2019 wurden 9
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 6
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 2 mit und 4
ohne Anregungen. Die erneute Offenlage erfolgte vom 4. März 2019 bis 4. April
2019. Während dieser Zeit wurde eine private Stellungnahme vorgebracht. Alle
mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Gegenüber dem Planentwurf wurden keine
wesentlichen Änderungen vorgenommen. Die Textfestsetzungen bezüglich des
Anlegens der nicht überbauten Flächen als vegetationsbedeckte Bereiche wurde
dahingehend konkretisiert, dass in diesen Bereichen keine Kies- und
Schotterflächen zulässig sind und die Flächen wasserdurchlässig anzulegen sind.
Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes
Rastatt hat empfohlen, dass die Hecken entlang der Außenbereichsflächen, die
vorwiegend mit Reben bestanden sind, dicht und mit immergrünen Stauden
durchsetzt mit einer Höhe von mindestens 1,80 m angelegt werden sollten. Der
Hinweis wurde in den Bebauungsplan übernommen und aufgrund der Ortsrandlage um
die Empfehlung zur Verwendung von heimischen Gehölzen gemäß der Pflanzliste
ergänzt.
…
- 2 -
Im Rahmen der Offenlage ging die
Stellungnahme der Eigentümerin des Grundstückes Flst.Nr. 3069/1 mit dem Hinweis
ein, dass dieses Grundstück bereits über Jahrzehnte von beiden seitlichen
Zufahrtswegen angeschlossen ist, welche auch bisher immer genutzt werden
konnten. Die Geh-/Fahrrechte 1-3 wurden daher um dieses Grundstück ergänzt.
Die Pflanzliste wurde aktualisiert und wird
künftig bei allen weiteren Bebauungsplänen mit neuem Stand 2019 herangezogen.
Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die
Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des Bebauungsplanes vom 17. April 2019 gefasst werden kann. Die
Ergänzungen gegenüber dem erneuten Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt.
Der Bebauungsplan ersetzt vollständig mit seinem Inkrafttreten im südöstlichen
Plangebiet die bisher gültige Innenbereichssatzung „Weinbergstraße“.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019
behandeln. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Der Ortschaftsrat Eisental wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 behandeln. Der Gemeinderat
wird über das Ergebnis mündlich informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten
Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in
Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt die Verwaltung, den
Bebauungsplan „Weinstraße / Weinbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung
vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren „Weinstraße /
Weinbergstraße“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 10.000 € in
Anspruch genommen.
Anlagenverzeichnis: