Betreff
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Weinstraße / Weinberg-straße“ in Bühl-Eisental nach § 13a BauGB,
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah-men der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/134/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat beschließt, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

 

 

 


 

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b)    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Weinstraße / Weinbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung.

 

 


I. Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den erneuten Bebauungsplanentwurf der Innenentwicklung „Weinstraße / Weinbergstraße“ in Bühl-Eisental nach § 13a beschlossen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Form einer erneuten Offenlage für den Änderungsbereich beauftragt.

 

Mit Schreiben vom 1. März 2019 wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Rückmeldung, 2 mit und 4 ohne Anregungen. Die erneute Offenlage erfolgte vom 4. März 2019 bis 4. April 2019. Während dieser Zeit wurde eine private Stellungnahme vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Gegenüber dem Planentwurf wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Die Textfestsetzungen bezüglich des Anlegens der nicht überbauten Flächen als vegetationsbedeckte Bereiche wurde dahingehend konkretisiert, dass in diesen Bereichen keine Kies- und Schotterflächen zulässig sind und die Flächen wasserdurchlässig anzulegen sind.

 

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Rastatt hat empfohlen, dass die Hecken entlang der Außenbereichsflächen, die vorwiegend mit Reben bestanden sind, dicht und mit immergrünen Stauden durchsetzt mit einer Höhe von mindestens 1,80 m angelegt werden sollten. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan übernommen und aufgrund der Ortsrandlage um die Empfehlung zur Verwendung von heimischen Gehölzen gemäß der Pflanzliste ergänzt.

 

 


 

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Im Rahmen der Offenlage ging die Stellungnahme der Eigentümerin des Grundstückes Flst.Nr. 3069/1 mit dem Hinweis ein, dass dieses Grundstück bereits über Jahrzehnte von beiden seitlichen Zufahrtswegen angeschlossen ist, welche auch bisher immer genutzt werden konnten. Die Geh-/Fahrrechte 1-3 wurden daher um dieses Grundstück ergänzt.

 

Die Pflanzliste wurde aktualisiert und wird künftig bei allen weiteren Bebauungsplänen mit neuem Stand 2019 herangezogen.

 

Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des Bebauungsplanes vom 17. April 2019 gefasst werden kann. Die Ergänzungen gegenüber dem erneuten Bebauungsplanentwurf sind in der Vorlage grau hinterlegt. Der Bebauungsplan ersetzt vollständig mit seinem Inkrafttreten im südöstlichen Plangebiet die bisher gültige Innenbereichssatzung „Weinbergstraße“.

 

Der Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 2. Mai 2019 behandeln. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

Der Ortschaftsrat Eisental wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 behandeln. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis mündlich informiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan „Weinstraße / Weinbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Bebauungsplanverfahren „Weinstraße / Weinbergstraße“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 10.000 € in Anspruch genommen.

 

 


Anlagenverzeichnis: