Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 65.000 Euro bei der Bachschloss-Schule
Kappelwindeck und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
umfangreicheren Sanierungsarbeiten.
Die Deckung ist nachgewiesen.
I.
Sachverhalt:
In der Bachschloss-Schule Kappelwindeck
werden u.a. jährlich Mittel in Höhe von 120.000 Euro durch den Gemeinderat
bereitgestellt, um sukzessive die Klassenräume zu sanieren (pro Jahr im Schnitt
4 Klassenräume). In den letzten Jahren konnte so der Großteil (ca. 60%) der
Klassenräume auf einen technisch aktuellen Stand gebracht werden
(Schallschutzdecke, LED-Beleuchtung, Aufbau EDV- und Medientechnik,
Anforderungen des Brandschutzes, Malerarbeiten etc.). Die Verwaltung geht davon
aus, dass die Sanierung der restlichen Zimmer noch zirka 4 Jahre dauern
wird.
Durch die kontinuierlich steigenden
Schülerzahlen, die bis zuletzt einen Anstieg von zirka 100 Schülerinnen und
Schülern auswiesen und mittlerweile eine durchgängige Zweizügigkeit der
Werkrealschule bedingen (Klasse 5 bis 9), mussten bestehende Fachräume als
Klassenräume mitgenutzt werden. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen
Jahren bereits die Technikräume und der NWA-Raum entsprechend umgebaut.
Aktuell besteht der dringende Bedarf der
Sanierung des Musikraums.
Die Schulleitung ist an die Verwaltung mit
der Bitte herangetreten, im Jahr 2019 zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen den
Musikraum und die Treppenhäuser im Bereich der Grundschule zu sanieren.
Die Arbeiten müssen innerhalb der Sommerferien
durchgeführt werden, was für die Verwaltung gleichermaßen wie für die
eingesetzten Unternehmen eine besondere Herausforderung darstellt.
Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen
Kosten für den o.g. Umfang der Sanierungsarbeiten in Höhe von 65.000 Euro
(insgesamt dann 185.000 Euro). Hierfür ist die Zustimmung des Gemeinderates
erforderlich.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2019 stehen unter
Investitionsauftrag I2110421001 120.000 Euro zur Verfügung. Die zusätzlich
benötigten Mittel können über Minderausgaben bei der Reblandhalle Altschweier
(I42414212010) gedeckt werden. Bekanntlich verschiebt sich diese Maßnahme
zeitlich, aufgrund der erneuten ELR-Antragstellung für 2020.
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Anlagenverzeichnis: