III.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bühl gewährt dem Turnverein Bühl
1847 e.V. für die Beschaffung eines Schwingbodens einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 10.000,00 €.
I.
Sachverhalt:
Nach zwei erfolgreichen Spielsaisons in der dritten Bundesliga ist es der 1. Mannschaft Kunstturnen männlich des TV Bühl 1847 e.V. gelungen, zur kommenden Saison 2019/2020 in die zweite Bundesliga aufzusteigen.
Durch diesen
sportlichen Erfolg unterliegt der TV Bühl e.V. in seiner Abteilung Kunstturnen
nun allerdings auch zwingend der Gerätenorm der Deutschen Turnliga (DTL). Diese
sieht die Verwendung eines sog. „Moskaubodens“, eine spezielle
Schwingbodenanlage, vor. Die erforderliche Anschaffung wurde vom Verein mit
einer Investitionssumme von mindestens 40 T€ brutto beziffert und durch
verschiedene Angebote nachgewiesen.
Als
Festbetragszuschuss wird ein Betrag von 10 T€ durch die
Stadtverwaltung vorgeschlagen. Die restliche Finanzierung des Bodens soll über
eine Sportstättenbauförderung des Badischen Sportbundes sowie durch
Sponsorenleistungen erfolgen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um einen
einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten im städtischen Haushalt
nach sich zieht. Mittel für solche Zuschüsse sind im Haushalt unter PC 4210 –
Förderung des Sports vorgesehen. Im Haushalt 2019 sind hierfür insgesamt 35 T€
eingestellt.
Anlagenverzeichnis: