Betreff
Investitionszuschuss für den Turnverein Bühl 1847 e.V.
Vorlage
VO/146/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bühl gewährt dem Turnverein Bühl 1847 e.V. für die Beschaffung eines Schwingbodens einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.

 

 


I. Sachverhalt:

Nach zwei erfolgreichen Spielsaisons in der dritten Bundesliga ist es der 1. Mannschaft Kunstturnen männlich des TV Bühl 1847 e.V. gelungen, zur kommenden Saison 2019/2020 in die zweite Bundesliga aufzusteigen.

           

Durch diesen sportlichen Erfolg unterliegt der TV Bühl e.V. in seiner Abteilung Kunstturnen nun allerdings auch zwingend der Gerätenorm der Deutschen Turnliga (DTL). Diese sieht die Verwendung eines sog. „Moskaubodens“, eine spezielle Schwingbodenanlage, vor. Die erforderliche Anschaffung wurde vom Verein mit einer Investitionssumme von mindestens 40 T€ brutto beziffert und durch verschiedene Angebote nachgewiesen.

 

Als Festbetragszuschuss wird ein Betrag von 10 T€ durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Die restliche Finanzierung des Bodens soll über eine Sportstättenbauförderung des Badischen Sportbundes sowie durch Sponsorenleistungen erfolgen.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der keine weiteren Folgekosten im städtischen Haushalt nach sich zieht. Mittel für solche Zuschüsse sind im Haushalt unter PC 4210 – Förderung des Sports vorgesehen. Im Haushalt 2019 sind hierfür insgesamt 35 T€ eingestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis: