III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Barzuwendungen als Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2019:
Verein Zuschuss 2019
TV Bühl |
32.160 €
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TV Eisental |
9.468 €
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Gymnastikgruppe
Moos |
2.314 €
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SV Kappelwindeck |
16.787 €
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VfB Bühl |
14.449 €
|
SV Altschweier |
5.383 €
|
SC Eisental |
4.816 €
|
SV Neusatz |
7.980 €
|
SV Vimbuch |
13.127 €
|
SV Weitenung |
8.405 €
|
Taekwon Do Schule
Olymp Bühl |
1.700 €
|
Bushido Bühl |
937 €
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Budozentrum Dokan
Bühl |
2.904 €
|
Schützenverein
Kappelwindeck |
1.133 €
|
Schützenverein
Eisental |
1.133 €
|
Schützenverein
Neusatz |
543 €
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Tennisclub
Vimbuch |
1.487 €
|
TC Bühl |
4.144 €
|
Reit- und
Fahrverein „St. Leonhard“ |
2.786 € |
Ski-Club Bühl |
1.401 € |
Ski-Club
Immenstein Neusatz |
1.251 € |
Rennrodelclub
"Weißer Blitz" |
504 €
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Langlaufzunft
Burg Windeck |
209 €
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Radfahrer –
Verein Jägerweg Kappelwindeck |
209 €
|
Radfahrverein
"Sturmvogel" Moos |
296 €
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Seglergemeinschaft
Rheinmünster |
209 €
|
Tauchsportverein Mittelbaden |
209 €
|
Bühler Boule-Club |
288 €
|
Sportkegelclub
Rot-Weiß Bühl |
209 €
|
Modellsportverein
Bühl |
464 €
|
Behindertensportverein |
406 € |
Frauengymnastik
Altschweier |
661 € |
Turnier Tanz Club
Bühl e.V. |
249 € |
Gleitschirmfreunde
Bühlertal-Bühl |
249 € |
DRK-Seniorengymnastik |
340 € |
Altenwerk
Altschweier (Gymnastik) |
170 €
|
Seniorengemeinschaft
Vimbuch |
170 € |
Frauengemeinschaft
Balzhofen (Gymnastik) |
340 €
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Tischtennisgemeinschaft
Balzhofen |
170 €
|
Frauengemeinschaft
Oberbruch |
170 €
|
Frauengemeinschaft
Oberweier |
170 €
|
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Gesamt |
140.000 € |
I.
Sachverhalt:
Die Bedeutung eines vielfältigen und
gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer
wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen
Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert,
der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich
engagierten Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht nur in
zahlreichen unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt sondern auch mit Barzuschüssen
als finanzieller Unterstützung.
Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.
Für die letzten Jahre wurden Mittel für Barzuschüsse in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen.
Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:
·
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich
an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).
·
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert
werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.
·
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird
zusätzlich berücksichtigt.
·
Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der
Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.
·
Raum- und
Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung
aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere
Energiekostenpauschale eingeflossen ist.
Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2019 sind die Mittel für
diese Barzuschüsse an Sportvereine im THH 4 unter PC 4210 – Förderung des Sports bereitgestellt.
Anlagenverzeichnis: