Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden des Landkreises Rastatt mit dem Landratsamt Rastatt zur Kooperation beim kommunalen Starkregenrisikomanagement
Vorlage
VO/152/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

         Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Beteiligung beim kommunalen Starkregenrisikomanagement abzuschließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Nach Fertigstellung der Hochwassergefahrenkarten im Jahr 2017 für das Land Baden-Württemberg durch die Regierungspräsidien möchte nun das Landratsamt Rastatt die Kommunen des Landkreises und die Stadt Baden-Baden bei der Umsetzung des Kommunalen Starkregenrisikomanagements (gemäß LUBW-Leitfaden) unterstützen. In diesem Rahmen sollen Starkregengefahrenkarten, die Durchführung einer Risikoanalyse und die Erstellung eines Handlungskonzepts erarbeitet werden.

Zur Aufwandsminimierung für die Städte und Gemeinden des Landkreises und zur Gewährleistung eines abgestimmten und möglichst effizienten Vorgehens übernimmt das Landratsamt Rastatt die Koordination und das Projektmanagements des Vorhabens als geschäftsführende Stelle.

Zur Kooperation soll auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Das Landratsamt Rastatt geht aktuell von Kosten für die, in der Vereinbarung beschriebenen Leistungen, im gesamten geplanten Maßnahmengebiet von ca. 600.000,00 € aus. Dabei steht eine 70 prozentige Förderung durch das Land Baden-Württemberg in Aussicht. Außerdem plant der Landkreis sich mit 60.000,00 € finanziell an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Unter diesen Bedingungen verbleibt ein Restbetrag von ca.120.000,00 € bei den beteiligten Kommunen.

Im Falle, dass sich alle Kommunen an der Maßnahme beteiligen würde dies, gemäß der in der beiliegenden Vereinbarung beschriebenen einwohnerzahlabhängigen Kostenaufteilung, voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € für die Stadt Bühl verursachen.

 

 


Anlagenverzeichnis: