III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt die Verwaltung, die
Vereinbarung zur Beteiligung beim kommunalen Starkregenrisikomanagement
abzuschließen.
I.
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung der
Hochwassergefahrenkarten im Jahr 2017 für das Land Baden-Württemberg durch die
Regierungspräsidien möchte nun das Landratsamt Rastatt die Kommunen des
Landkreises und die Stadt Baden-Baden bei der Umsetzung des Kommunalen Starkregenrisikomanagements
(gemäß LUBW-Leitfaden) unterstützen. In diesem Rahmen sollen
Starkregengefahrenkarten, die Durchführung einer Risikoanalyse und die
Erstellung eines Handlungskonzepts erarbeitet werden.
Zur Aufwandsminimierung für die Städte und
Gemeinden des Landkreises und zur Gewährleistung eines abgestimmten und
möglichst effizienten Vorgehens übernimmt das Landratsamt Rastatt die
Koordination und das Projektmanagements des Vorhabens als geschäftsführende
Stelle.
Zur Kooperation soll auf Grundlage des
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die beiliegende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Das
Landratsamt Rastatt geht aktuell von Kosten für die, in der Vereinbarung
beschriebenen Leistungen, im gesamten geplanten Maßnahmengebiet von ca.
600.000,00 € aus. Dabei steht eine 70 prozentige Förderung durch das Land
Baden-Württemberg in Aussicht. Außerdem plant der Landkreis sich mit 60.000,00
€ finanziell an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Unter diesen Bedingungen
verbleibt ein Restbetrag von ca.120.000,00 € bei den beteiligten Kommunen.
Im
Falle, dass sich alle Kommunen an der Maßnahme beteiligen würde dies, gemäß der
in der beiliegenden Vereinbarung beschriebenen einwohnerzahlabhängigen
Kostenaufteilung, voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € für
die Stadt Bühl verursachen.
Anlagenverzeichnis: