III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die
Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:
1.)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 nebst Lagebericht
der
2.)
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
3.)
Dem
Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4.)
Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH,
Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der
Stadtwerke Bühl GmbH hat den Jahresabschluss 2018 bis Ende April 2019 sowie den
Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2019 erstellt.
Mit der Bühler Sportstätten
GmbH besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher
vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.
Das Ergebnis 2018 der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 6.279.908,63 € (Vorjahr
4.872.066,22 €) Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft
sich auf 6.223.292,76 € (Vorjahr 2.680.000,00 €).
Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Bühl GmbH hat am 19. Juni 2019 den Jahresabschluss 2018 vorberaten
und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Geschäftsbericht 2018