Betreff
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
VO/153/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GbmH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1.)       Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl   GmbH wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.

2.)        Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

3.)        Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

4.)       Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bühl GmbH hat den Jahresabschluss 2018 bis Ende April 2019 sowie den Lagebericht und Anhang bis Ende Mai 2019 erstellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen am 27.05.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Mit der Bühler Sportstätten GmbH besteht seit dem 19.11.2002 ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV), welcher vorgibt, dass der Jahresgewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist.

Das Ergebnis 2018 der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 6.279.908,63 € (Vorjahr 4.872.066,22 €) Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft sich auf 6.223.292,76 € (Vorjahr 2.680.000,00 €).

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH hat am 19. Juni 2019 den Jahres­abschluss 2018 vorberaten und der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung erteilt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Entwurf Geschäftsbericht 2018