III.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten
GmbH,
folgenden Beschluss zu fassen:
Rückführung
von 3,0 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das
Geschäftsjahr 2018 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke
Bühl GmbH.
Die Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas
und Trinkwasser bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Pro Jahr hat die
Stadtwerke Bühl dafür rund 3,5 Mio. Euro in den Neubau, Umbau und in die
Erhaltung dieser Infrastrukturen zu investieren. Zusätzlich müssen die
Stadtwerke die Herausforderungen einer erfolgreichen Energiewende und von
effizientem Klimaschutz in Bühl als Gestalter umsetzen. Das Klima zu schützen
und dabei weder die privaten Haushalte zu überfordern noch den
Wirtschaftsstandort Bühl zu gefährden, ist unser gemeinsames Ziel - das Ziel
der Stadtwerke Bühl GmbH, der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadt Bühl.
Langfristig geht dies allerdings nur mit leistungsfähigen Infrastrukturen, die
jeweils auch an die Technologien, die bei der Senkung der CO2 – Emissionen
einen Beitrag leisten zu können, angepasst sind. Das gilt insbesondere für
Strom- und Gasnetze.
Im Bereich der Wasserversorgung müssen die
Stadtwerke neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen auch dem
„schleichenden Werteverlust“ für unser wichtigstes Lebensmittel entgegenwirken.
Dazu gehört neben einem angemessenen Assetmanagement mit erforderlichen
Rehabilitationsraten auch eine angepasste Strategie zur Kommunikation.
Zusätzlich sind hier aber auch die Auswirkungen des Klimawandels und des
Demographischen Wandels einzubinden.
Investitionen:
Die genannten, erforderlichen Investitionen der
Stadtwerke Bühl GmbH erfordern ausreichend Liquidität im der Stadtwerke Bühl
GmbH.
Da der nach dem Ergebnisabführungsvertrag an die
Bühler Sportstätten GmbH abzuführende Jahresüberschuss zu einem großen Teil
(rd. 2 Mio. Euro) aus der Auflösung der Rückstellung für die
Gebührennachzahlung aus Konzentrateinleitung resultiert, also Bucherträge aber
keine Einnahmen darstellen, fehlt der notwendige Cashflow zur Abführung des
Gewinns. Die Stadtwerke Bühl GmbH müsste Darlehen aufnehmen, um die volle
Gewinnausschüttung finanzieren zu können.
Zur Stärkung des Kapitals soll deshalb vom abzuführenden Gewinn in Höhe von 6.223.292,76 Euro, der zum 31.12.2018 als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen wird, ein Betrag in Höhe von 3.000.000,00 in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH umgebucht und ein Betrag in Höhe von 3.223.292,76 Euro an die Bühler Sportstätten GmbH ausbezahlt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagenverzeichnis: