Betreff
Rückführung von 3,0 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH
Vorlage
VO/156/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten

GmbH, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Rückführung von 3,0 Mio. Euro aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zur Kapitalstärkung in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

 


 

Die Versorgungsinfrastrukturen für Strom, Gas und Trinkwasser bilden die existenzielle Grundlage in Bühl. Pro Jahr hat die Stadtwerke Bühl dafür rund 3,5 Mio. Euro in den Neubau, Umbau und in die Erhaltung dieser Infrastrukturen zu investieren. Zusätzlich müssen die Stadtwerke die Herausforderungen einer erfolgreichen Energiewende und von effizientem Klimaschutz in Bühl als Gestalter umsetzen. Das Klima zu schützen und dabei weder die privaten Haushalte zu überfordern noch den Wirtschaftsstandort Bühl zu gefährden, ist unser gemeinsames Ziel - das Ziel der Stadtwerke Bühl GmbH, der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadt Bühl. Langfristig geht dies allerdings nur mit leistungsfähigen Infrastrukturen, die jeweils auch an die Technologien, die bei der Senkung der CO2 – Emissionen einen Beitrag leisten zu können, angepasst sind. Das gilt insbesondere für Strom- und Gasnetze.

 

Im Bereich der Wasserversorgung müssen die Stadtwerke neben dem Erhalt der bestehenden Infrastrukturen auch dem „schleichenden Werteverlust“ für unser wichtigstes Lebensmittel entgegenwirken. Dazu gehört neben einem angemessenen Assetmanagement mit erforderlichen Rehabilitationsraten auch eine angepasste Strategie zur Kommunikation. Zusätzlich sind hier aber auch die Auswirkungen des Klimawandels und des Demographischen Wandels einzubinden.

 

Investitionen:

 

 

Die genannten, erforderlichen Investitionen der Stadtwerke Bühl GmbH erfordern ausreichend Liquidität im der Stadtwerke Bühl GmbH.

 

Da der nach dem Ergebnisabführungsvertrag an die Bühler Sportstätten GmbH abzuführende Jahresüberschuss zu einem großen Teil (rd. 2 Mio. Euro) aus der Auflösung der Rückstellung für die Gebührennachzahlung aus Konzentrateinleitung resultiert, also Bucherträge aber keine Einnahmen darstellen, fehlt der notwendige Cashflow zur Abführung des Gewinns. Die Stadtwerke Bühl GmbH müsste Darlehen aufnehmen, um die volle Gewinnausschüttung finanzieren zu können.

 

Zur Stärkung des Kapitals soll deshalb vom abzuführenden Gewinn in Höhe von 6.223.292,76 Euro, der zum 31.12.2018 als Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen wird, ein Betrag in Höhe von 3.000.000,00 in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bühl GmbH umgebucht und ein Betrag in Höhe von 3.223.292,76 Euro an die Bühler Sportstätten GmbH ausbezahlt werden.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: