Betreff
Änderung der Geschäftsleitung bei der Bühler Sportstätten GmbH
Vorlage
VO/157/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH Bühl GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Herrn Markus Benkeser zum 1. Juli 2019 für fünf Jahre zum Technischen Geschäftsführer der Bühler Sportstätten GmbH zu bestellen,

 

2.       Herrn Jörg Zimmer den Geschäftskreis des Kaufmännischen Geschäftsführers zu übertragen.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Zusammensetzung und die Bestellung der Geschäftsleitung sowie die Vertretung der Gesellschaft regelt der Gesellschaftsvertrag wie folgt:

 

§ 6

Zusammensetzung und Bestellung

der Geschäftsführung

 

(1)    Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschaf­terversammlung bestellt und abberufen werden. Die Bestellung zum Geschäftsführer soll auf längstens fünf Jahre erfolgen; eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

 

(2)    Die grundsätzlichen Anstellungsbedin­gungen der Geschäftsführer werden ebenfalls von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Gesellschaft wird bei Abschluss, Änderung sowie Kündigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seinem Stellvertreter gemeinsam vertreten. Sie unterliegen insoweit den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

 

§ 7

Vertretung

 

(1)    Die Gesellschaft wird, soweit sie mehr als einen Geschäftsführer hat, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Einzelvertretung erteilen.

 

 

Die Geschäftsleitung ist laut Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vom 14. November 2001 auf zwei Geschäftskreise aufgeteilt. Der technische Geschäftskreis umfasst alle Aufgaben, die mit der Organisation des Betriebes und der Instandhaltung der Objekte zusammenhängen, der kaufmännische Geschäftskreis umfasst alle Aufgaben, die mit den finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Vorgängen sowie der Organisation der Gesellschaft zusammenhängen.

 

Seit dem Ausscheiden von Frau Balaskas aus der Geschäftsleitung zum 31.03.2019 hat die Bühler Sportstätten GmbH nur einen Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser zwar alleine zur Vertretung berechtigt, bei dessen Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit ist die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft aber eingeschränkt. Deshalb soll wieder ein zweiter Geschäftsführer bestellt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Technischen Geschäftsführer, Herrn Jörg Zimmer, mit dem Geschäftskreis des Kaufmännischen Geschäftsführers zu betrauen und Herrn Markus Benkeser mit Wirkung zum 1. Juli 2019 für fünf Jahre zum Technischen Geschäftsführer zu bestellen.

 

Die Anstellungsbedingungen würden für Herrn Benkeser die gleichen sein wie bei den zuvor bestellten Geschäftsführern, soweit es tarifrechtlich zulässig ist.

 

Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 der Hauptsatzung vertritt der Oberbürgermeister den
Alleingesellschafter Stadt Bühl in der Gesellschafterversammlung. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat er zuvor dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 10).

 

Die Befristung auf fünf Jahre ist weder im Kommunalrecht noch im GmbH-Gesetz vorgesehen, erfolgt aber in Anlehnung an § 84 Aktiengesetz, wonach der Vorstand einer Aktiengesellschaft auf höchstens fünf Jahre bestellt werden kann.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlagenverzeichnis: