III.
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat beschließt die unter I 2. dargelegte Resolution und erklärt für die Stadt Bühl den Klimanotstand.
- Der Gemeinderat erkennt die bisher getroffenen Maßnahmen auf städtischer Ebene als nicht ausreichend an, um dem Klimawandel und dessen Folgen zu begegnen.
- Der Gemeinderat fordert den Bund und das Land Baden-Württemberg auf, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 eingehalten werden kann.
4. Der Gemeinderat beschließt, in einer Klausurtagung die Leitplanken für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Klimanotstandes zu fassen.
I.
Sachverhalt:
1. Einleitung
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt die
Erklärung des Klimanotstandes für die Stadt Bühl.
Begründung:
Trotz weltweiter, jahrzehntelanger
Bemühungen, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration
Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben
bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende
Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.
Es ist dringend erforderlich, jetzt auf
allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen effiziente und konsequente
Maßnahmen zu ergreifen, um die Katastrophe aufzuhalten. Weltweit haben die
Parlamente von Irland, Großbritannien und Frankreich, Kommunen wie Los Angeles,
Vancouver, London und Basel und auch Papst Franziskus den Klimanotstand
ausgerufen und damit ein Signal gesetzt.
Die Ausrufung des Klimanotstandes ist eine
Erklärung politischer Entscheidungsgremien zur Anerkennung der Klimakrise an
sich sowie der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Ursachen und
Handlungserfordernissen. Weiterhin wird ein Handlungsdefizit auf den
verschiedenen politischen Ebenen festgestellt und zur Beseitigung dieser
Defizite aufgefordert. Regierungen und Verwaltungen werden mit der Umsetzung
beschlossener Maßnahmen beauftragt. Eine aktuelle Liste von Ländern und
Städten, die den Klimanotstad bereits ausgerufen haben ist im Internet unter
folgendem Link abrufbar:
https://www.klimabuendnis-hamm.de/klimanotstand-in-jedem-rathaus/#liste_staaten
Die Stadt Bühl engagiert sich seit vielen
Jahren im Klimaschutz. Seit 1995 ist sie Mitglied im Klima-Bündnis (Alianza del
Clima) und hat seit dem Jahr 2017 ein Klimaschutzkonzept und einen
Klimabeirat. Seit 2018 ist das Klimaschutzmanagement für die Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes zuständig.
2. Resolution zur
Ausrufung des Klimanotstandes (Climate Emergency) [1]
Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit
irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen
Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius
gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm
(parts per million) auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare
globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es
unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.
Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende
Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt,
dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140
Millionen Menschen ansteigen wird. Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem:
Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.
Auch in Bühl und am Mittleren Oberrhein ist
der Klimawandel bereits zu spüren. So sind zum Beispiel Landwirtschaft und
Stadtklima von den Folgen direkt betroffen. Eine weitere Verschlechterung in
den kommenden Jahren ist zu erwarten.
Es kann und soll nicht erwartet werden, dass
die Lösung dieses Problems allein durch Eigenverantwortung und von
Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler
und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe
entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die
Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es
jetzt wichtiger denn je, schnell zu handeln!
Die Kommune erklärt den Klimanotstand und
erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen
als Aufgabe von höchster Priorität an:
•
Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima
sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei
jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer
möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder
dessen Folgen abschwächen.
•
Die Kommune orientiert sich für zukünftige
Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Weltklimarates
(Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC), insbesondere in Bezug auf
Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
•
Die Kommune fordert von der Bundesregierung die
Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des
Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die
bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden, und dass das Ziel der
Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
•
Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und
die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und
Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen
werden, informieren.
([1] Die Begriffe «Climate
Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu verstehen und sollen keine
juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.)
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt.
Anlagenverzeichnis: