II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn
Patric Kohler kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung
vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
I. Sachverhalt:
Auf
Grund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunal-wahlen rückt
Herr Patric Kohler, Oberhofstraße 3, 77815 Bühl-Vimbuch, für den verstorbenen
Stadtrat Alfred Ziegler in den Gemeinderat nach.
Der
Gemeinderat hat nun nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein
Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung gegeben ist. Der
Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nach-rücken von Herrn
Patric Kohler entgegenstehen würden.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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