III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Vertreter der Bühler
Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Bühl GmbH:
Dem Aufsichtsrat wird für den
Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Bühl GmbH Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
Für
das Geschäftsjahr 2018 soll dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH für den
Jahresabschluss der GmbH Entlastung erteilt werden.
Der
Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder
anwesend und stimmberechtigt ist. 11 Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters
sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 16 nicht befangene Stadträtinnen und
Stadträte verbleiben, von denen mindestens 14 anwesend sein müssen, um einen
gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch der
Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf
eine/einen der ehrenamtliche/n Stellvertreter/In des Oberbürgermeisters über.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren
Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis: