Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
VO/168/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

Dem Aufsichtsrat wird für den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Bühl GmbH Entlastung erteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

Für das Geschäftsjahr 2018 soll dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH für den Jahresabschluss der GmbH Entlastung erteilt werden.

 

Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 11 Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 16 nicht befangene Stadträtinnen und Stadträte verbleiben, von denen mindestens 14 anwesend sein müssen, um einen gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf eine/einen der ehrenamtliche/n Stellvertreter/In des Oberbürgermeisters über.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis: