III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung
der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Dem Aufsichtsrat wird
für den Jahresabschluss 2018 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.
2. Dem Aufsichtsrat wird
für den Konzernabschluss 2018 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.
I.
Sachverhalt:
Für
das Geschäftsjahr 2018 soll dem Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH
sowohl für den Jahresabschluss der GmbH als auch für den Konzernabschluss
Entlastung erteilt werden.
Der
Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder
anwesend und stimmberechtigt ist. 11 Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters
sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 16 nicht befangene Stadträtinnen und
Stadträte verbleiben, von denen mindestens 14 anwesend sein müssen, um einen
gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch der
Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf eine/einen der ehrenamtliche/n
Stellvertreter/In des Oberbürgermeisters über.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren
Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis: