Betreff
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Bühler Sportstätten GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Vorlage
VO/169/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Dem Aufsichtsrat wird für den Jahresabschluss 2018 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

2.    Dem Aufsichtsrat wird für den Konzernabschluss 2018 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Für das Geschäftsjahr 2018 soll dem Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH sowohl für den Jahresabschluss der GmbH als auch für den Konzernabschluss Entlastung erteilt werden.

 

Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 11 Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters sind als Aufsichtsräte befangen, sodass 16 nicht befangene Stadträtinnen und Stadträte verbleiben, von denen mindestens 14 anwesend sein müssen, um einen gültigen Beschluss in dieser Sitzung fassen zu können. Da auch der Bürgermeister Aufsichtsratsmitglied ist, geht die Sitzungsleitung auf eine/einen der ehrenamtliche/n Stellvertreter/In des Oberbürgermeisters über.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis: