III. Text für
das Protokoll:
Oberbürgermeister Schnurr
erläutert die wichtigsten Rechte und Pflichten und weist darauf hin, dass alle
Stadträtinnen und Stadträte spätestens zur ersten Sitzung nach der Sommerpause
weiteres Informationsmaterial für die Ausübung des Mandats erhalten, u.a.
Fachliteratur und eine Infomappe mit den wichtigsten städtischen Regelungen.
Anschließend spricht er die
nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel wie folgt vor:
„Ich gelobe
Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die
Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und
ihr Wohl und das
ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Gemeinderatsmitglieder
bekräftigen die Verpflichtung durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“.
Die Niederschrift über die
Verpflichtung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung sind alle Gemeinderatsmitglieder, auch die bisherigen, in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.