Betreff
Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderats
Vorlage
VO/176/2019
Art
Vorlage

III. Text für das Protokoll:

 

          Oberbürgermeister Schnurr erläutert die wichtigsten Rechte und Pflichten und weist darauf hin, dass alle Stadträtinnen und Stadträte spätestens zur ersten Sitzung nach der Sommerpause weiteres Informationsmaterial für die Ausübung des Mandats erhalten, u.a. Fachliteratur und eine Infomappe mit den wichtigsten städtischen Regelungen.

 

          Anschließend spricht er die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel wie folgt vor:

 

                        „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen

und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere

gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und

ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

          Die Gemeinderatsmitglieder bekräftigen die Verpflichtung durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“.

 

          Die Niederschrift über die Verpflichtung ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 


I. Sachverhalt:

 

          Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung sind alle Gemeinderatsmitglieder, auch die bisherigen, in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Keine.