III.
Beschlussvorschlag:
a) Die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des
Oberbürgermeisters wird auf fünf
festgelegt.
b) Zur Ersten ehrenamtlichen
Stellvertreterin des Oberbürgermeisters wird Stadträtin Dr. Margret Burget-Behm
gewählt.
c) Zum Zweiten
ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Jörg Woytal
gewählt.
d) Zum Dritten ehrenamtlichen
Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Walter Seifermann gewählt.
e) Zum Vierten
ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Peter Hirn
gewählt.
f) Zum Fünften ehrenamtlichen
Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Lutz Jäckel gewählt.
I.
Sachverhalt:
Auch in Gemeinden mit
Beigeordneten können nach § 49 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung ehrenamtliche
Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters gewählt werden. Die
Stellvertreter/innen werden nach jeder Gemeinderatswahl für die Dauer der
Wahlperiode neu bestellt.
In der vergangenen
Wahlperiode gab es drei ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
Die Regelung, neben dem hauptamtlichen Beigeordneten auch noch ehrenamtliche
Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters zu bestellen, hat sich in Bühl
bewährt und sollte gerade auch auf Grund der vielen
Repräsentationsverpflichtungen beibehalten werden. Darüber hinaus kann damit
gewährleistet werden, dass die Stadt zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt.
Wichtig ist es auch, die Sitzungsleitung im Gemeinderat aufrecht erhalten zu
können, wenn es z.B. bei der Entlastung von Aufsichtsräten städtischer
Gesellschaften sehr viele Befangene gibt.
Aufgrund dessen ist
vorgesehen, die Zahl dieser Stellvertreter auf fünf zu erhöhen, sodass jede
Fraktion einen Stellvertreter benennen kann. Die Festlegung erfolgt durch einen
einfachen Gemeinderatsbeschluss. Die Fraktionen haben im Vorfeld die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Besetzungsvorschläge unterbreitet.
Die Stellvertreter/innen des
Oberbürgermeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt, womit auch
gleichzeitig die Reihenfolge der Vertretungsberechtigung festgelegt wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Jährlich Mehrkosten durch
die Erhöhung von drei auf fünf Stellvertreter in Höhe von 3.000 Euro (monatlich
pro Person 125 Euro Aufwandsentschädigung).