Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters
Vorlage
VO/177/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

          a)    Die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters       wird auf fünf festgelegt.

 

b)    Zur Ersten ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters wird Stadträtin Dr. Margret Burget-Behm gewählt.

 

c)    Zum Zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Jörg Woytal gewählt.

 

d)    Zum Dritten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Walter Seifermann gewählt.

 

e)    Zum Vierten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Peter Hirn gewählt.

 

f)     Zum Fünften ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird Stadtrat Lutz Jäckel gewählt.

 


I. Sachverhalt:

 

          Auch in Gemeinden mit Beigeordneten können nach § 49 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters gewählt werden. Die Stellvertreter/innen werden nach jeder Gemeinderatswahl für die Dauer der Wahlperiode neu bestellt.

 

          In der vergangenen Wahlperiode gab es drei ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Die Regelung, neben dem hauptamtlichen Beigeordneten auch noch ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters zu bestellen, hat sich in Bühl bewährt und sollte gerade auch auf Grund der vielen Repräsentationsverpflichtungen beibehalten werden. Darüber hinaus kann damit gewährleistet werden, dass die Stadt zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt. Wichtig ist es auch, die Sitzungsleitung im Gemeinderat aufrecht erhalten zu können, wenn es z.B. bei der Entlastung von Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften sehr viele Befangene gibt.

 

Aufgrund dessen ist vorgesehen, die Zahl dieser Stellvertreter auf fünf zu erhöhen, sodass jede Fraktion einen Stellvertreter benennen kann. Die Festlegung erfolgt durch einen einfachen Gemeinderatsbeschluss. Die Fraktionen haben im Vorfeld die im Beschlussvorschlag aufgeführten Besetzungsvorschläge unterbreitet.

 

          Die Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt, womit auch gleichzeitig die Reihenfolge der Vertretungsberechtigung festgelegt wird.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

          Jährlich Mehrkosten durch die Erhöhung von drei auf fünf Stellvertreter in Höhe von 3.000 Euro (monatlich pro Person 125 Euro Aufwandsentschädigung).