Betreff
Wahl/Bestellung der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter
Vorlage
VO/178/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

          Auf Grund der eingegangenen Vorschläge wählt der Gemeinderat der Stadt Bühl folgende Personen zu Ortsvorstehern bzw. Stellvertretern der Ortsvorsteher für die nachgenannten Ortschaften.

 

 

          Ortschaft Neusatz

          Ortsvorsteher:   Hans-Wilhelm Juchem

          Stellvertreter:                Dominik Merz

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

          Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung werden die ehrenamtlichen Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt; die Ortsvorsteher aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates.

 

          Gemäß § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die Ortschaft Vimbuch in § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung bestimmt, dass ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird.

 

          Der Ortschaftsrat Neusatz hat am 09.07.2019 den im Beschlussvorschlag aufgeführten Vorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreter unterbreitet. Die Sitzungen der Ortschaftsräte Altschweier und Weitenung finden am 16.07.2019 und die der Ortschaftsräte Eisental und Vimbuch am 23.07.2019 statt. Die jeweiligen Ergebnisse werden in der Gemeinderatssitzung als Tischvorlage nachgereicht.

 

          Da das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit nach § 18 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht gilt, sind zur Wahl stehende Personen, die gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sind, nicht befangen.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

          Keine Mehrkosten gegenüber bisher, da weiterhin vier ehrenamtliche und ein hauptamtlicher Ortsvorsteher mit einem hälftigen Stellenanteil.