III.
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der eingegangenen
Vorschläge wählt der Gemeinderat der Stadt Bühl folgende Personen zu
Ortsvorstehern bzw. Stellvertretern der Ortsvorsteher für die nachgenannten
Ortschaften.
Ortschaft Neusatz
Ortsvorsteher: Hans-Wilhelm Juchem
Stellvertreter: Dominik Merz
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Absatz 1 der
Gemeindeordnung werden die ehrenamtlichen Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter
nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des
Ortschaftsrates gewählt; die Ortsvorsteher aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat
wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates.
Gemäß § 71 Absatz 2 der
Gemeindeordnung ist für die Ortschaft Vimbuch in § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung
bestimmt, dass ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem
Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher
bestellt wird.
Der Ortschaftsrat Neusatz
hat am 09.07.2019 den im Beschlussvorschlag aufgeführten Vorschlag für die Wahl
des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreter unterbreitet. Die Sitzungen der
Ortschaftsräte Altschweier und Weitenung finden am 16.07.2019 und die der
Ortschaftsräte Eisental und Vimbuch am 23.07.2019 statt. Die jeweiligen
Ergebnisse werden in der Gemeinderatssitzung als Tischvorlage nachgereicht.
Da das Mitwirkungsverbot bei
Befangenheit nach § 18 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen zu einer
ehrenamtlichen Tätigkeit nicht gilt, sind zur Wahl stehende Personen, die
gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sind, nicht befangen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine Mehrkosten gegenüber
bisher, da weiterhin vier ehrenamtliche und ein hauptamtlicher Ortsvorsteher
mit einem hälftigen Stellenanteil.