Betreff
Verpflichtung der Ortsvorsteher
Vorlage
VO/179/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

          Oberbürgermeister Schnurr spricht die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel wie folgt vor:

 

                        „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen

und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere

gelobe ich, die Rechte der Stadt und der Ortschaft gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

          Die Ortsvorsteher bekräftigen die Verpflichtung durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“.

 

 


I. Sachverhalt:

 

          Die vom Gemeinderat gewählten Ortsvorsteher sind vom Oberbürgermeister entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu verpflichten.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Keine.