III.
Beschlussvorschlag:
Oberbürgermeister Schnurr
spricht die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Verpflichtungsformel wie folgt
vor:
„Ich
gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere
gelobe ich, die
Rechte der Stadt und der Ortschaft gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das
ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Die Ortsvorsteher
bekräftigen die Verpflichtung durch Nachsprechen der Worte „ich gelobe“.
I.
Sachverhalt:
Die vom Gemeinderat gewählten Ortsvorsteher sind vom Oberbürgermeister entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu verpflichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.