III.
Beschlussvorschlag:
Die Firma Huber-Bau GmbH & CO. KG,
Ottenhöfen erhält den Auftrag für die Erschließung des Baugebietes „Hofmatten
Moos“, zum Bruttoendpreis in Höhe von 2.101.368,87 Euro.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl erschließt Wohnbauflächen, am nördlichen Rand des
Stadtteils Moos. Das Neubaugebiet „Hofmatten“ wird derzeit überwiegend
landwirtschaftlich (Wiesen und Felder) genutzt.
Als erste Maßnahme wird ein neues Entwässerungskanalnetz im Trennsystem
angelegt. Es ist davon auszugehen, dass die tiefliegenden
Schmutzwasserleitungen im Grundwasser verlegt werden müssen. Vorgesehen ist,
den Schmutzwasserkanal und die letzte Regenwasserhaltung zum Vorfluter im sog.
Flüssigbodenverfahren zu verlegen. Die höher liegenden Regenwasserkanäle sollen
in konventioneller Bauweise, in separaten, geböschten Gräben, verlegt werden.
Allgemein ist geplant, das gewonnene Aushubmaterial vor Ort zwischenzulagern,
teilweise als Flüssigboden wieder einzubauen und es der nachfolgenden Bebauung
zur Aufschüttung der Bauflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtwerke Bühl GmbH werden im Zuge der Erschließungsarbeiten die
erforderlichen Wasser-, Strom- und Telekommunikationsversorgungsleitungen –
einschließlich Hausanschlüssen und den erforderlichen Erdarbeiten – selbst
ausführen.
Die Baumaßnahme beginnt voraussichtlich Mitte Juli 2019 und dauert bis Ende 2020.
Da das Flüssigbodenverfahren ein noch weitgehend neues, von der Stadt
Bühl noch nicht durchgeführtes Verfahren ist und um sicherzustellen, dass das
Flüssigbodenverfahren in der erforderlichen Qualität und Leistung zur Anwendung
kommen kann, wurde zunächst ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Im Vorfeld der Maßnahme wurde eine Informationsveranstaltung in Balzhofen im
Haus Harmonie am 28.03.2019 zum Thema veranstaltet. Herr Dipl.-Ing. Olaf
Stolzenburg, von der Firma LOGIC Logistic Engineering GmbH, Leipzig, leitete
die Veranstaltung, an der einige Firmen aus der Umgebung teilnahmen. Am
12.04.2019 fand eine weitere Schulungsveranstaltung zur sog. Präqualifikaton
statt, wobei die teilnehmenden Firmen sich die notwendigen Qualifikationen
erwerben konnten.
Nach § 3 Nr. 2 der VOB/A wurde eine Beschränkte Ausschreibung mit
vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gewählt, der am 06.04.2019
bekannt gemacht wurde. Die Unterlagen wurden sowohl in elektronischer als auch
in Papierform bereitgestellt. Bis zur Abgabefrist am 30.04.2019 wurden vier Teilnahmeanträge eingereicht. Drei Bewerber erfüllten
die Mindestanforderung, sind für die Ausführung der vorgesehenen Leistungen
geeignet und haben sich damit für den Wettbewerb im Rahmen der Beschränkten
Ausschreibung qualifiziert.
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Hofmatten wurden vom Büro Zink Ingenieure, Lauf am 15.05.2019 beschränkt ausgeschrieben.
Drei präqualifizierte Firmen
wurden um Abgabe eines Angebotes gebeten. Bei der Angebotseröffnung am 18.06.2019 lagen zwei Angebote vor. Beide
Angebote konnten gewertet werden, es wurden keine Preisnachlässe gewährt. Das Büro Zink Ingenieure hat die
rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote vorgenommen.
…
-2-
Hinsichtlich der zur Wertung kommenden „Stammpersonalklausel“ war zu
überprüfen in wie fern die Bieter die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen
gedenken.
Dabei ist beim Angebot der günstigsten Firma aufgefallen, dass insgesamt
68 % der auszuführenden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen worden sind.
Die Stammpersonalklausel gilt für Leistungen auf die der Betrieb des Bieters
eingestellt ist. Damit überschreitet die Firma die zur Anwendung kommenden
Vorgaben der Stammpersonalklausel deutlich, da die Klausel besagt „Der AN ist
verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die
sein Betrieb eingerichtet ist, mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb
auszuführen“. Das Angebot ist demnach auszuschließen. Die zweite Firma will
dahingegen sämtliche der beschriebenen Leistungen, auf die der Betrieb
eingerichtet ist, selbst übernehmen und sich darüber hinaus für den Einbau von
Flüssigboden einrichten.
Nach abschließender Prüfung sämtlicher relevanter Sachverhalte, hat die
Firma Huber-Bau GmbH & CO. KG, Ottenhöfen, als einziger Bieter mit einer
Gesamtsumme von brutto 2.101.368,87 Euro das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Angebotssumme liegt ca. 1,5 % (+30.120,44 Euro) über dem
kalkulierten Kostenrahmen. Die Kostenberechnung der Stadt Bühl beläuft sich auf
2.071.248,43 Euro, sie ist mit den marktüblichen Preisen vergleichbarer
Maßnahmen versehen.
Für die „Erschließung Hofmatten Bühl-Moos“ sind im Haushaltsplan 2019,
insgesamt 1.450.000 Euro unter dem Investitionsauftrag I54105180000 (davon
950.000 Euro Haushaltsmittel und eine Verpflichtungsermächtigung von weiteren
500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020) und im Wirtschaftsplan des
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt 1.300.000
Euro unter I5380054099 (davon 800.000 Euro Haushaltsmittel und eine
Verpflichtungsermächtigung über weitere 500.000 Euro für das Wirtschaftsjahr
2020) bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, der Firma Huber-Bau GmbH
& CO. KG, Ottenhöfen, den Auftrag zu erteilen.
Anlagenverzeichnis: