Betreff
Ergebnisse aus dem Projekt „KLIMOPASS“ mit Weiterführung in den Landschaftsplan 2040,
a) Vorstellung der Ergebnisse aus dem KLIMOPASS
b) Vorberatung zum Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Landschaftsplanes 2040
c) Vergabe der Ingenieurleistungen zum Landschaftspaln
Vorlage
VO/182/2019
Art
Vorlage

a)    Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse aus dem Projekt „KLIMOPASS“ zur Kenntnis.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Landschaftsplanes 2040.

 

c)       Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen zum Landschaftsplan an das Büro HHP-Raumentwicklung zur vorläufigen Bruttohonorarsumme in Höhe von 172.796,19 €.


I. Sachverhalt:

KLIMOPASS

 

Wir haben 2016 die Chance erhalten, das Modellprojekt „Klimawandel und Klimaanpassung“ mit dem Thema „Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungsvorsorge“ in der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier durchzuführen.

 

Die Ergebnisse des KLIMOPASS zeigen, dass urbane Grünstrukturen ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden der Bürger in unserer Stadt sind. Einer der wesentlichen Inhalte im Rahmen der Workshops war die Sicherung des urbanen Grüns. Diese Ergebnisse aus der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier wurden in den Leitfaden für die kommunale Landschaftsplanung in Baden-Württemberg unter dem Thema „Landschaftsplan im Detail – Modul Klimaanpassung“ eingestellt.

 

Landschaftsplan

 

Der heutige gültige Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan 2030 ist aus den Jahren 1999 und 2006. Durch die geänderte Betrachtungsweise des Landschaftsplanes, aber auch aus Sicht der Gesetzgebung, ist eine Überarbeitung als Grundlage für die Flächennutzungsplanfortschreibung zwingend notwendig.

 

Wie bereits am 17.10.2018 dem Gemeinderat erläutert spielt die doppelte Innenentwicklung auch in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) eine zentrale Rolle.

 

Mit der Aufstellung der Fortschreibung des Landschaftsplanes begeben wir uns auf den Weg, die ökologischen sozialen und wirtschaftlichen Interessen zu

verzahnen und damit eine belastbare Beurteilung für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes zu erhalten.

 

Vor dem Hintergrund der landauf, landab geführten Diskussionen um den Klimawandel dienen die Ergebnisse des Landschaftsplanes auch langfristig dazu, eine

lebenswerte Kommune zu gestalten, Handlungsanweisungen für Klimaanpassungsmaßnahmen zu treffen und damit Grundlagen zu liefern, eine klimagerechte Planung auszuarbeiten, um zukünftig Kosten für Klimafolgeschäden zu vermeiden.

 

 

-2-

 

Zum Thema KLIMOPASS und dessen Auswirkungen auf den Landschaftsplan wird das Büro HHP Raumentwicklung aus Rottenburg in der Sitzung einen kurzen zusammenfassenden Überblick geben.

 

Die Gemeinde Ottersweier behandelt diesen TOP in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.2019. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Es liegt der Verwaltung ein Honorarangebot des Büros HHP-Raumentwicklung aus Rottweil vor mit einer Honorarsumme von insgesamt 172.796,19 € vor.

 

Die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Bühl-Ottersweier teilt sich diesen Betrag (vorausgesetzt der Zustimmung des Gemeinderates von Ottersweier). Die Kosten beinhalten auch optionale Leistungen wie Eruierung von Fördermöglichkeiten und Vertiefung von wichtigen Teilflächen.

 

Stadt Bühl 71,5%:                                            123.549,27€

Gemeinde Ottersweier 28,5 %:                         49.246,91€

 

Die Kostenaufteilung des Landschaftsplans auf die folgenden Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

 

2019      Orientierung und Beginn Analyse                                         30.000,00 € Brutto                

2020      Aktualisierung Analyse Beginn Handlungsprogramm  90.000,00 € Brutto

 

2021      Abschluss des Landschaftsplans                              52.796,19 € Brutto

 

 

 

Im Profitcenter 5110 sind unter Sachkonto 4271 0000 entsprechende Mittel für 2019 bereitgestellt.

 

Der Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18. Juli 2019 vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

           

 


Anlagenverzeichnis: