III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat ermächtigt den
Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Klinikum
Mittelbaden Bühl“ mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
b) Der Gemeinderat beschließt die
Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange.
-3-
c)
Der Gemeinderat beschließt, den
Bebauungsplan „Klinikum Mittelbaden Bühl“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschließlich Umweltbericht und
Fachbeitrag Artenschutz vom 03. Juli 2019 als zusammengefasste Satzung und hebt
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“ auf.
I.
Sachverhalt:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
10. April 2019 wurde der Bebauungsplanentwurf „Klinikum Mittelbaden Bühl“ in
Bühl mit geändertem Geltungsbereich gebilligt und die Verwaltung beauftragt,
auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit Schreiben vom 26. April 2019 wurden 10
Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Ziele und Zwecke der Planung
informiert. Davon gaben 7 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine
Rückmeldung, zwei ohne und fünf mit Anregungen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte vom 29. April 2019 bis zum 31. Mai 2019. Während dieser Zeit wurde
eine private Stellungnahme eingereicht. Alle mit Anregungen eingegangenen
Stellungnahmen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.
Auf der Grundlage der eingegangenen
Stellungnahmen haben sich keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem
Bebauungsplanentwurf ergeben. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen und
konkretisierende Formulierungen sowie Hinweise zu folgenden Punkten
aufgenommen, die in der Vorlage grau hinterlegt sind:
-2-
Artenschutz
In den textlichen Festsetzungen wurden die
Ausführungen zu den artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen bzw.
CEF-Maßnahmen zur Bereitstellung
von Ersatzquartieren für Mauersegler und
Breitflügelfledermaus ergänzt und konkretisiert.
Weitere
Hinweise
Es wurden Ausführungen zur Abfallentsorgung,
zur Zuwegung benachbarter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke sowie zum
Leitungsbestand auf der Fläche des Baufensters in SO 4 in den Hinweisteil
aufgenommen. Es wurde ebenfalls die aktualisierte Pflanzliste aufgenommen.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans im
Regionalplan in einem festgelegten Regionalen Grünzug liegt, wurde von der
Stadt ein Zielabweichungsverfahren bei der höheren Raumordnungsbehörde
eingereicht. Eine informelle positive Rückmeldung des Regierungspräsidiums
liegt vor. Der formelle Zielabweichungsbescheid liegt bis zur Sitzung des
Technischen Ausschusses, spätestens bis zur Sitzung des Gemeinderates vor.
Der für einen Teilbereich des Plangebiets
bereits bestehende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ärztehaus beim
Kreiskrankenhaus Bühl“ soll aufgehoben werden, da der Bebauungsplan „Klinikum
Mittelbaden Bühl“ diese Flächen überplant.
Mit den vorliegenden Änderungen bleiben die
Grundzüge der Planung unberührt, so dass der Satzungsbeschluss auf der
Grundlage des Bebauungsplanes vom 3. Juli 2019 gefasst werden kann.
Der Technische Ausschuss wird diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18. Juli 2019
vorberaten. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren
einschließlich sämtlicher Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen trägt der
Vorhabenträger. Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen somit keine
finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bühl.
Anlagenverzeichnis: