III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2019 wie folgt zu gewähren:
- Gesangverein Altschweier 713,-- €
- Gesangverein Vimbuch 1.783,-- €
- Gesangverein Weitenung 713,-- €
- Männergesangverein Harmonie Bühl 535,-- €
- Bühler Frauenchor 535,-- €
- Gesangverein Kappelwindeck 535,-- €
- Kirchenchor Altschweier 178,-- €
- Kirchenchor Eisental 178,-- €
- Kirchenchor Neusatz 178,-- €
- Kirchenchor Weitenung 178,-- €
- Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl 297,-- €
- Kirchenchor „St. Maria“ Kappelwindeck 178,-- €
- Ev. Kirchen-/Posaunenchor Bühl 178,-- €
- Bühne 1 1.070,-- €
- Musikverein Altschweier 2.139,-- €
- Musikverein Balzhofen 2.615,-- €
- Musikverein Eisental 2.615,-- €
- Musikverein Moos 2.139,-- €
- Musikverein Neusatz 3.090,-- €
- Musikverein Oberbruch 2.139,-- €
- Musikverein Vimbuch 2.615,-- €
- Musikverein Weitenung 2.139,-- €
- Musikverein Kappelwindeck 2.615,-- €
- Fanfarenzug „Windeck“ Bühl 1.188,-- €
- Kammerorchester Bühl – Achern 713,-- €
- NG „Allda“ Kappelwindeck 654,-- €
- Dorfgemeinschaft Balzhofen 475,-- €
- NG „Mondglunkerle“ Weitenung 475,-- €
- Schartenberghexen Eisental 594,-- €
- NG „Feurio Vimbi“ 475,-- €
- Bühler Hexen 654,-- €
- NG „Niesatzer Hurzle“ 416,-- €
35.000,-- €
I.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2018 gelten neue Kriterien zur Förderung der kulturtreibenden Vereine.
Die maßgeblichen Eckpunkte der nunmehr gültigen Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
-
die Vereine werden nach Größe und Anzahl der
Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen an die Verbände eine entscheidende
Größe.
- Vereine, die sich in der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle (= „Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
- die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine und sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.
- darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile „zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“ bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert soll einen höheren Fördersatz erhalten können.
- Fastnachtsvereine, die „in fastnachtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert sind, haben erstmals auch die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung zu erhalten.
Für das Jahr 2019 ist ein Förderrahmen von 35.000,-- €
vorgesehen; entsprechend den eingegangenen Anträgen können die Zuschüsse an die
kulturtreibenden Vereine ab sofort ausbezahlt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Gewährung von Zuschüssen i. H. v. 35.000,-- €; die Haushaltmittel hierfür stehen zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis: