Betreff
Geothermie-Bohrung Bühl 1 - Ergebnis der technischen Untersuchung - Weiteres Vorgehen
Vorlage
VO/188/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Als Maßnahme für die weitere Behandlung des Bohrloches stimmt der Gemeinderat einer Verfüllung mit anschließender Vermarktung des Grundstückes zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Kurze Beschreibung des Projektes „Geothermie-Bohrung Bühl 1“[W1] 

 

Im Jahr 1979 wurde in Bühl die Tiefengeothermie-Bohrung „Bühl 1“ mit Hilfe von Zuschüssen des damaligen Bundesenergieministeriums niedergebracht. Bei dem Forschungsprojekt waren die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH (DST), Lingen/Ems, als ausführende Spezialfirma und die Stadt Bühl mit dem Eigenbetrieb Stadtwerke beteiligt, um Thermalwasser für ein größeres Wärmeheizkraftwerk zu erschließen.

 

Trotz „Nachbohrung“ und zahlreichen neuen Studien wurde das Projekt im Jahr 1982 als „nicht erfolgreich“ beendet. Versuche, Anfang der 90iger Jahre das Projekt wieder mit neuen Geldgebern zu beleben, scheiterten an den sehr geringen Erfolgsaussichten.

 

Die Stadt Bühl hat die Bohrung mit Wirkung vom 01.01.1983 übernommen (Übernahmevereinbarung), d. h. die Zuständigkeit für die Geothermie-Bohrung „Bühl 1“ ist mit erfolgter Zulassung des Betriebsplanes durch das Landesbergamt für die Sicherung des Bohrplatzes auf die Stadt Bühl übergegangen. Die DST wurde auf Antrag vom 10.12.1982 aus der „Bergaufsicht“ entlassen.

 

Da die Stadt Bühl als Eigentümerin in der Pflicht steht, den Nachweis zur Sicherheit zu erbringen, wurde im März dieses Jahres der technische Zustand des Bohrloches von einer Spezialfirma erkundet und dargelegt. Diese technische Erkundung ist bergbaurechtlich vorgeschrieben und Grundvoraussetzung für jede weitere Maßnahme.

 

 

 

 

 

 


 

Untersucht wurden folgende Maßnahmen:

 

Maßnahme:

Kosten

Belassen des Bohrloches

 

Bergbaurechtlich auf Dauer nicht zulässig, da die Verrohrung Undichtigkeiten (Materialschwund) vorweist!

 

Verfüllung des Bohrloches

(→ Möglichkeit, Grundstück zu verkaufen)

 

 

ca. 525.000,-- €

Teilverfüllung und Einbau einer Erdwärmesonde

 

 

ca. 5 Mio. €

(Unwirtschaftlicher Wärmepreis)

 

Neuauflage des Projektes (Hydrothermale Energiegewinnung)

 

 

ca. 15 Mio. €

(Risiko mind. 50:50)

 

Zur Entscheidung der weiteren Nutzung der Geothermie-Bohrung hat das Ingenieurbüro HYDRO-DATA aus Radolfzell nun in einem Bericht die Ergebnisse der verschiedenen geophysikalischen Messmethoden zusammengefasst und schriftlich dargelegt. Diese werden in der Gemeinderatssitzung von Vertretern des Ingenieurbüros vorgestellt.

 

Die Verwaltung schlägt eine Verfüllung der Bohrung als sicherste und kostengünstigste Variante vor.

 

Vorgeschlagen wird in einer ersten Stufe die Bohrung mit einer 13 3/8 Verrohrung von ca. 1.100 m bis ca. 400 m hoch zu zementieren. Der obere Bereich (0-150m) kann dann in einer zweiten Stufe verschlossen werden. Um zu verhindern, dass aus den Ringräumen hinter der 13 3/8 Verrohrung ggf. Grundwasser austritt, wird empfohlen, den Brunnenkeller nach dem Ausbau der Kopfarmaturen über dem Kellerboden (ca. 0,3 -0,5 m) mit einer Beton-/Zementkappe und einer Stahlplatte zu verschließen. Der Bohrkeller könnte dann abgerissen bzw. zurückgebaut werden.

 

Von den evtl. weiteren Nutzungsarten, z. B. Einbau einer tiefen Erdwärmesonde oder der Nutzung hydrothermaler Energie, wurde unter Berücksichtigung der aufzuwendenden Investitions- und Betriebskosten sowie der bestehenden Risiken dringend abgeraten.

 

 


 [W1]Aufgrund der neuen GR-Mitglieder habe ich die erklärende Einleitung noch einmal drin gelasssen.


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine grobe Kostenschätzung des Büros Hydro-Data rechnet für die Arbeiten am Bohrloch und den Abriss des Bohrkellers mit Kosten in Höhe von brutto ca. 500.000,00 €. Die Baunebenkosten für Planung, Bauleitung sowie erforderliche Genehmigung sind dabei noch unberücksichtigt.

Sofern die Verfüllung des Bohrloches erfolgen soll oder muss, sollten im Haushalt des betreffenden Jahres unter der Investitionsnummer I56105200000 ca. 525.000,00 € eingeplant werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan der Tiefbohrung Bühl 1