III.
Beschlussvorschlag:
Als Maßnahme für die weitere
Behandlung des Bohrloches stimmt der Gemeinderat einer Verfüllung mit
anschließender Vermarktung des Grundstückes zu.
I.
Sachverhalt:
Kurze Beschreibung des Projektes
„Geothermie-Bohrung Bühl 1“[W1]
Im Jahr 1979 wurde in Bühl die Tiefengeothermie-Bohrung „Bühl 1“ mit
Hilfe von Zuschüssen des damaligen Bundesenergieministeriums niedergebracht.
Bei dem Forschungsprojekt waren die Deutsche Schachtbau- und
Tiefbohrgesellschaft mbH (DST), Lingen/Ems, als ausführende Spezialfirma und
die Stadt Bühl mit dem Eigenbetrieb Stadtwerke beteiligt, um Thermalwasser für
ein größeres Wärmeheizkraftwerk zu erschließen.
Trotz „Nachbohrung“ und zahlreichen neuen Studien wurde das Projekt im
Jahr 1982 als „nicht erfolgreich“ beendet. Versuche, Anfang der 90iger Jahre
das Projekt wieder mit neuen Geldgebern zu beleben, scheiterten an den sehr
geringen Erfolgsaussichten.
Die Stadt Bühl hat die Bohrung mit Wirkung vom 01.01.1983 übernommen
(Übernahmevereinbarung), d. h. die Zuständigkeit für die Geothermie-Bohrung
„Bühl 1“ ist mit erfolgter Zulassung des Betriebsplanes durch das Landesbergamt
für die Sicherung des Bohrplatzes auf die Stadt Bühl übergegangen. Die DST
wurde auf Antrag vom 10.12.1982 aus der „Bergaufsicht“ entlassen.
Da die Stadt Bühl als Eigentümerin in der Pflicht steht, den Nachweis
zur Sicherheit zu erbringen, wurde im März dieses Jahres der technische Zustand
des Bohrloches von einer Spezialfirma erkundet und dargelegt. Diese technische
Erkundung ist bergbaurechtlich vorgeschrieben und Grundvoraussetzung für jede
weitere Maßnahme.
Untersucht wurden folgende Maßnahmen:
Maßnahme: |
Kosten |
Belassen des Bohrloches |
Bergbaurechtlich auf
Dauer nicht zulässig, da die Verrohrung Undichtigkeiten (Materialschwund)
vorweist! |
Verfüllung des
Bohrloches (→ Möglichkeit,
Grundstück zu verkaufen) |
ca. 525.000,-- € |
Teilverfüllung und
Einbau einer Erdwärmesonde |
ca. 5 Mio. € (Unwirtschaftlicher
Wärmepreis) |
Neuauflage des Projektes
(Hydrothermale Energiegewinnung) |
ca. 15 Mio. € (Risiko mind. 50:50) |
Zur Entscheidung der weiteren Nutzung der Geothermie-Bohrung hat das
Ingenieurbüro HYDRO-DATA aus Radolfzell nun in einem Bericht die Ergebnisse der
verschiedenen geophysikalischen Messmethoden zusammengefasst und schriftlich
dargelegt. Diese werden in der Gemeinderatssitzung von Vertretern des
Ingenieurbüros vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt eine Verfüllung der Bohrung als sicherste und
kostengünstigste Variante vor.
Vorgeschlagen wird in einer ersten Stufe die Bohrung mit einer 13 3/8 Verrohrung von ca. 1.100 m bis ca. 400 m hoch zu zementieren. Der obere
Bereich (0-150m) kann dann in einer zweiten Stufe verschlossen werden. Um zu
verhindern, dass aus den Ringräumen hinter der 13 3/8 Verrohrung ggf.
Grundwasser austritt, wird empfohlen, den Brunnenkeller nach dem Ausbau der
Kopfarmaturen über dem Kellerboden (ca. 0,3 -0,5 m) mit einer
Beton-/Zementkappe und einer Stahlplatte zu verschließen. Der Bohrkeller könnte
dann abgerissen bzw. zurückgebaut werden.
Von den evtl. weiteren Nutzungsarten, z. B. Einbau einer tiefen
Erdwärmesonde oder der Nutzung hydrothermaler Energie, wurde unter
Berücksichtigung der aufzuwendenden Investitions- und Betriebskosten sowie der
bestehenden Risiken dringend abgeraten.
[W1]Aufgrund der neuen GR-Mitglieder habe ich die erklärende Einleitung noch einmal drin gelasssen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Eine grobe Kostenschätzung des Büros
Hydro-Data rechnet für die Arbeiten am Bohrloch und den Abriss des Bohrkellers
mit Kosten in Höhe von brutto ca. 500.000,00 €. Die Baunebenkosten für Planung,
Bauleitung sowie erforderliche Genehmigung sind dabei noch unberücksichtigt.
Sofern die Verfüllung des Bohrloches
erfolgen soll oder muss, sollten im Haushalt des betreffenden Jahres unter der
Investitionsnummer I56105200000 ca. 525.000,00 € eingeplant werden.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan der
Tiefbohrung Bühl 1