Betreff
Neubesetzung der Stelle des Ersten Beigeordneten; Stellenausschreibung
Vorlage
VO/191/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Die Stelle des Ersten Beigeordneten (w/m/i) der Stadt Bühl wird entsprechend dem im Sachverhalt aufgeführten Verfahrensablauf mit dem beigefügten Text der Stellenausschreibung öffentlich ausgeschrieben.

 


I. Sachverhalt:

 

          Zum 31. Dezember 2019 endet die laufende Amtszeit von Bürgermeister Wolfgang Jokerst.

 

          Rechtsstellung und Bestellung richten sich nach § 50 der Gemeindeordnung. Der Erste Beigeordnete ist vom Gemeinderat zu wählen.

 

          Diese Wahl muss frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit erfolgen, also im Oktober oder November 2019. Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin auszuschreiben.

 

          Über die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und damit über den Inhalt der Stellenausschreibung sowie die Vorstellung der Bewerber vor dem Gemeinderat hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

          Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:

 

 

          Beschluss des Gemeinderats über die Stellenausschreibung am 18.09.2019

 

Öffentliche Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in den Bühler Stadtnachrichten, im Acher- und Bühler Boten und im Badischen Tagblatt am 27.09.2019.

 

Bewerbungsschluss am 18.10.2019.

 

Evtl. Vorauswahl der in die engere Wahl kommenden Bewerber in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 13.11.2019.

 

Persönliche Vorstellung und Wahl des Ersten Beigeordneten am 27.11.2019.

 

 

Der beigefügte Entwurf der Stellenausschreibung benennt u.a. die wesentlichen Schwerpunkte des Geschäftskreises des Ersten Beigeordneten. Eine mögliche Änderung des Geschäftskreises steht derzeit nicht zur Debatte.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Kosten für die Ausschreibungen im Staatsanzeiger und den beiden          Tageszeitungen in Höhe von ca. 2.000 Euro.