III.
Beschlussvorschlag:
Die Stelle des Ersten Beigeordneten (w/m/i)
der Stadt Bühl wird entsprechend dem im Sachverhalt aufgeführten
Verfahrensablauf mit dem beigefügten Text der Stellenausschreibung öffentlich
ausgeschrieben.
I.
Sachverhalt:
Zum
31. Dezember 2019 endet die laufende Amtszeit von Bürgermeister Wolfgang
Jokerst.
Rechtsstellung
und Bestellung richten sich nach § 50 der Gemeindeordnung. Der Erste
Beigeordnete ist vom Gemeinderat zu wählen.
Diese
Wahl muss frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der
Amtszeit erfolgen, also im Oktober oder November 2019. Die Stelle ist
spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin auszuschreiben.
Über
die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen
und damit über den Inhalt der Stellenausschreibung sowie die Vorstellung der
Bewerber vor dem Gemeinderat hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen
zu entscheiden.
Es
ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:
Beschluss
des Gemeinderats über die Stellenausschreibung am 18.09.2019
Öffentliche Ausschreibung im Staatsanzeiger
für Baden-Württemberg, in den Bühler Stadtnachrichten, im Acher- und Bühler
Boten und im Badischen Tagblatt am 27.09.2019.
Bewerbungsschluss am 18.10.2019.
Evtl. Vorauswahl der in die engere Wahl
kommenden Bewerber in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 13.11.2019.
Persönliche Vorstellung und Wahl des Ersten
Beigeordneten am 27.11.2019.
Der beigefügte Entwurf der Stellenausschreibung benennt u.a. die wesentlichen Schwerpunkte des Geschäftskreises des Ersten Beigeordneten. Eine mögliche Änderung des Geschäftskreises steht derzeit nicht zur Debatte.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Ausschreibungen im Staatsanzeiger und den beiden Tageszeitungen in Höhe von ca. 2.000 Euro.