Betreff
Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Bühl GmbH
Vorlage
VO/193/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

In den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH werden folgende

10 Gemeinderatsmitglieder entsandt:

 

 

 

 

                 C D U         (3 Mitgl.)

 

 

Georg Feuerer

 

 

 

 

Daniel Fritz

 

 

 

 

Bernd Broß

 

 

 

 

 

 

                 F W            (2 Mitgl.)

 

 

Prof. Dr. Karl Ehinger

 

 

 

 

Jörg Woytal

 

 

 

 

 

 

                 G A L          (2 Mitgl.)

 

 

Walter Seifermann

 

 

 

 

Ludwig Löschner

 

 

 

 

 

 

                 S P D         (2 Mitgl.)

 

 

Peter Hirn

 

 

 

 

Timo Gretz

 

 

 

 

 

 

                 F D P          (1 Mitgl.)

 

 

Norbert Zeller

 

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

          Nach der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 sind die Mitglieder des Gemeinderats in die Aufsichtsräte neu zu entsenden.

 

Die Entsendung erfolgt durch Wahl, wobei im Vorfeld im Gemeinderat bekundet wurde, dass sie im sogenannten Einigungsverfahren erfolgen soll. Dieses Verfahren erfordert Einstimmigkeit aller anwesenden Stimmberechtigten einschließlich des Oberbürgermeisters, d.h. wenn ein Mitglied des Gemeinderats dagegen ist oder sich der Stimme enthält, ist eine Einigung nicht zustande gekommen. Die Folge wäre dann ein aufwändiges Wahlverfahren in einer der nächsten Sitzungen.

 

Aus den Reihen der Stadträte/innen sind für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH 10 Mitglieder zu bestimmen (§ 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages). Außerdem gehören der Oberbürgermeister und der Bürgermeister kraft Amtes diesem Gremium an. Die Verteilung der Sitze ergibt sich auf Grundlage der Anzahl der Gemeinderatsmandate wie folgt:

 

CDU      3 Sitze

FW        2 Sitze

GAL       2 Sitze

SPD      2 Sitze

FDP       1 Sitz

 

Zu beachten ist, dass die Besetzung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bühl GmbH personenidentisch mit der Besetzung des Aufsichtsrats der Bühler Sportstätten Bühl GmbH erfolgen soll.

 

Da es sich hier um Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit handelt, sind die vorgeschlagenen Personen gemäß § 18 Absatz 3 der Gemeindeordnung nicht befangen.

 

Die Fraktionen im Gemeinderat haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Besetzungsvorschläge unterbreitet.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.