Betreff
Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats und der weiteren Gremien, in denen Mitglieder des Gemeinderats beteiligt sind
Vorlage
VO/200/2019
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

            Der Gemeinderat beschließt durch Wahlen die Bestellung der Mitglieder in die    Gremien entsprechend der Anlage.


I. Sachverhalt:

 

 

          Nach der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 sind die beschließenden und beratenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie die weiteren Gremien neu zu besetzen. Innerhalb des Gemeinderats wurde im Vorfeld bekundet, dass die Besetzung im sogenannten Einigungsverfahren erfolgen soll. Dieses Verfahren erfordert Einstimmigkeit aller anwesenden Stimmberechtigten einschließlich des Oberbürgermeisters, d.h. wenn ein Mitglied des Gemeinderats dagegen ist oder sich der Stimme enthält, ist eine Einigung nicht zustande gekommen. Die Folge wäre dann ein aufwändiges Wahlverfahren in einer der nächsten Sitzungen.

 

          Die Verteilung der Sitze ergibt sich auf Grundlage der Anzahl der Gemeinderatsmandate für die Besetzung mit 11 Mitgliedern wie folgt:

 

          CDU      3 Sitze

          FW        3 Sitze

GAL       2 Sitze

          SPD      2 Sitze

          FDP       1 Sitz

          AfD        0 Sitze

 

Bei den Gremien mit 5 Mitgliedern soll die bisherige Handhabung, nämlich 1 Mitglied pro Fraktion, beibehalten werden.

 

 

Bei der Besetzung dieser Gremien handelt es sich um Wahlen zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Die jeweils vorgeschlagenen Personen sind nicht befangen, da das Mitwirkungsverbot bei Befangenheit gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht gilt.

 

 

1.    Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse auf Grund der

Hauptsatzung

 

       Für die folgenden beschließenden Ausschüsse sind jeweils 11 Mitglieder sowie 11 Stellvertreter/innen zu wählen:

 

       a) Verwaltungsausschuss (VwA)

       b) Technischer Ausschuss (TA)

       c) Kultur- und Sozialausschuss (KSA)

       d) Klima- und Umweltausschuss (KUA)

 

       Ferner ist ein ständiger Umlegungsausschuss mit 5 Mitgliedern (1 Mitglied pro Fraktion) und 5 Stellvertretern/innen zu wählen, er ist ebenfalls beschließend tätig.

 

       Einziger beratender Ausschuss nach der Hauptsatzung ist der Rechtsausschuss, für den 5 Mitglieder (1 Mitglied jeder Fraktion) sowie 5 Stellvertreter/innen zu bestellen sind.

 

 

2.    Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse bzw. Gremien nach Gesetzen, Verträgen usw.

 

 

       a) Stiftungsvorstand „Naturschutzstiftung Waldhägenich“

 

       Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der „Naturschutzstiftung Waldhägenich“ gehören dem Stiftungsvorstand je ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen an. Diese und auch deren Stellvertreter/innen sind deshalb vom Gemeinderat durch Wahl zu bestellen.

 

       b) Gemeinsamer Ausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft Bühl-

Ottersweier

 

       Der Gemeinsame Ausschuss wird auf Grund § 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung gebildet und ist beschließend tätig, wobei seitens der Stadt Bühl 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter/innen durch Wahl zu bestellen sind.

 

     c) Vorstandsmitglieder im Förderverein Stadtmuseum

 

     Auf Grund § 10 Abs. 1 d) der Satzung des Fördervereins Stadtmuseum, Schwanenstraße 11 e.V. besteht der Vorstand u.a. aus 5 vom Gemeinderat zu benennenden Gemeinderatsmitgliedern. Auch diese Benennung erfolgt durch Wahl.

 

     d) Schulausschuss Bühl-Lichtenau

    

Aus § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Werkrealschule Bühl-Lichtenau ist ersichtlich, dass ein gemeinsamer Schulausschuss gebildet wird. Er besteht aus dem Oberbürgermeister von Bühl, dem Bürgermeister von Lichtenau und je drei Stadträten der beiden beteiligten Städte, die durch Wahl zu bestellen sind. Einen Sitz belegt die CDU-Fraktion, während sich die FW-Fraktion und die FDP-Fraktion sowie die GAL-Fraktion und die SPD-Fraktion einen Sitz teilen. Dies erfolgt entsprechend der bisherigen Handhabung dadurch, dass nach Ablauf der halben Amtsperiode die Positionen getauscht werden.

 

 

3.    Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse Gremien, Kommissionen usw. außerhalb der Hauptsatzung

 

       Auch bisher gab es bereits verschiedene gemischte Gremien, in denen insbesondere der Gemeinderat und die Verwaltung vertreten waren.

 

       Auch für die laufende Amtsperiode sollen deshalb folgende Gremien neu gebildet werden:

 

       a) Arbeitsgruppe Mobilität

       b) Kunstkommission

       c) Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen

       d) Arbeitsgruppe Umwelt und Stadtgrün

       e) Strategiekreis Aktive Wirtschaftsförderung

       f) Arbeitskreis Windeck-Gymnasium

       g) Arbeitskreis Kindertageseinrichtung Moos

 

       Es ist jeweils ein Mitglied pro Fraktion zu benennen. Stellvertreter/innen sind nicht vorgesehen. Es gilt die freie Stellvertretung innerhalb der jeweiligen Fraktion, d.h. die Mitwirkung anderer als der benannten Mitglieder ist auch ohne besonderen Beschluss des Gemeinderates möglich.

 

       Die Mitgliedschaft in diesen Gremien ist wie bisher auch zukünftig an die Amtszeit des Gemeinderats gebunden.

 

       Die Fraktionen des Gemeinderats haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Besetzungsvorschläge unterbreitet.

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

          Sitzungsgeld entsprechend der Entschädigungssatzung, keine zusätzlichen Kosten.