III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt durch Wahlen die Bestellung der Mitglieder in die Gremien entsprechend der Anlage.
I.
Sachverhalt:
Nach der Gemeinderatswahl am
26. Mai 2019 sind die beschließenden und beratenden Ausschüsse des Gemeinderats
sowie die weiteren Gremien neu zu besetzen. Innerhalb des Gemeinderats wurde im
Vorfeld bekundet, dass die Besetzung im sogenannten Einigungsverfahren erfolgen soll. Dieses Verfahren erfordert
Einstimmigkeit aller anwesenden Stimmberechtigten einschließlich des
Oberbürgermeisters, d.h. wenn ein Mitglied des Gemeinderats dagegen ist oder
sich der Stimme enthält, ist eine Einigung nicht zustande gekommen. Die Folge
wäre dann ein aufwändiges Wahlverfahren in einer der nächsten Sitzungen.
Die
Verteilung der Sitze ergibt sich auf Grundlage der Anzahl der
Gemeinderatsmandate für die Besetzung mit 11 Mitgliedern wie folgt:
CDU 3 Sitze
FW 3 Sitze
GAL 2 Sitze
SPD 2 Sitze
FDP 1 Sitz
AfD 0 Sitze
Bei den Gremien mit
5 Mitgliedern soll die bisherige Handhabung, nämlich 1 Mitglied pro Fraktion,
beibehalten werden.
Bei der Besetzung
dieser Gremien handelt es sich um Wahlen zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Die
jeweils vorgeschlagenen Personen sind nicht befangen, da das Mitwirkungsverbot
bei Befangenheit gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für Wahlen zu
einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht gilt.
1. Bestellung der Mitglieder der
Ausschüsse auf Grund der
Hauptsatzung
Für die folgenden beschließenden
Ausschüsse sind jeweils 11 Mitglieder sowie 11 Stellvertreter/innen zu
wählen:
a) Verwaltungsausschuss (VwA)
b) Technischer Ausschuss (TA)
c) Kultur- und Sozialausschuss
(KSA)
d) Klima- und Umweltausschuss
(KUA)
Ferner ist ein ständiger
Umlegungsausschuss mit 5 Mitgliedern (1 Mitglied pro Fraktion) und 5
Stellvertretern/innen zu wählen, er ist ebenfalls beschließend tätig.
Einziger beratender
Ausschuss nach der Hauptsatzung ist der Rechtsausschuss, für den 5
Mitglieder (1 Mitglied jeder Fraktion) sowie 5 Stellvertreter/innen zu
bestellen sind.
2. Bestellung der Mitglieder der
Ausschüsse bzw. Gremien nach Gesetzen, Verträgen usw.
a) Stiftungsvorstand
„Naturschutzstiftung Waldhägenich“
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der
Satzung der „Naturschutzstiftung Waldhägenich“ gehören dem Stiftungsvorstand je
ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen an. Diese und auch
deren Stellvertreter/innen sind deshalb vom Gemeinderat durch Wahl zu
bestellen.
b) Gemeinsamer Ausschuss für
die Verwaltungsgemeinschaft Bühl-
Ottersweier
Der Gemeinsame Ausschuss wird
auf Grund § 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung gebildet und ist beschließend tätig,
wobei seitens der Stadt Bühl 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter/innen durch Wahl
zu bestellen sind.
c) Vorstandsmitglieder im
Förderverein Stadtmuseum
Auf Grund § 10 Abs. 1 d) der
Satzung des Fördervereins Stadtmuseum, Schwanenstraße 11 e.V. besteht der
Vorstand u.a. aus 5 vom Gemeinderat zu benennenden Gemeinderatsmitgliedern.
Auch diese Benennung erfolgt durch Wahl.
d) Schulausschuss Bühl-Lichtenau
Aus § 4 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Werkrealschule
Bühl-Lichtenau ist ersichtlich, dass ein gemeinsamer Schulausschuss gebildet
wird. Er besteht aus dem Oberbürgermeister von Bühl, dem Bürgermeister von
Lichtenau und je drei Stadträten der beiden beteiligten Städte, die durch Wahl
zu bestellen sind. Einen Sitz belegt die CDU-Fraktion, während sich die
FW-Fraktion und die FDP-Fraktion sowie die GAL-Fraktion und die SPD-Fraktion
einen Sitz teilen. Dies erfolgt entsprechend der bisherigen Handhabung dadurch,
dass nach Ablauf der halben Amtsperiode die Positionen getauscht werden.
3. Bestellung der Mitglieder der
Ausschüsse Gremien, Kommissionen usw. außerhalb der Hauptsatzung
Auch bisher gab es bereits
verschiedene gemischte Gremien, in denen insbesondere der Gemeinderat und die
Verwaltung vertreten waren.
Auch für die laufende
Amtsperiode sollen deshalb folgende Gremien neu gebildet werden:
a) Arbeitsgruppe Mobilität
b) Kunstkommission
c) Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen
d) Arbeitsgruppe Umwelt und
Stadtgrün
e) Strategiekreis Aktive
Wirtschaftsförderung
f) Arbeitskreis
Windeck-Gymnasium
g) Arbeitskreis
Kindertageseinrichtung Moos
Es ist jeweils ein Mitglied pro
Fraktion zu benennen. Stellvertreter/innen sind nicht vorgesehen. Es gilt die
freie Stellvertretung innerhalb der jeweiligen Fraktion, d.h. die Mitwirkung
anderer als der benannten Mitglieder ist auch ohne besonderen Beschluss des
Gemeinderates möglich.
Die Mitgliedschaft in diesen
Gremien ist wie bisher auch zukünftig an die Amtszeit des Gemeinderats
gebunden.
Die Fraktionen des Gemeinderats
haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Besetzungsvorschläge unterbreitet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsgeld entsprechend
der Entschädigungssatzung, keine zusätzlichen Kosten.